Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat es am 7. März 2019 abgelehnt, die mit einer Popularklage angegriffenen Regelungen des Polizeiaufgabengesetzes durch eine einstweilige Anordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen.
Bei der Anhörung zum Strafmaß im Fall des wegen Kindesmissbrauchs schuldig gesprochenen australischen Kardinals Pell verwies der Verteidiger des Kardinals darauf, dass es sich nur um Blümchensex gehandelt habe. Richter und Medien zeigten sich empört. Inzwischen entschuldigte sich der Verteidiger für seine Wortwahl.
Ein Referentenentwurf des niedersächsischen Justizministeriums sieht vor, dass VertreterInnen von Staatsanwaltschaften sowie RichterInnen in Zukunft keine religiösen und weltanschaulichen Symbole mehr bei öffentlichen Verhandlungen tragen dürfen.
Der Arzt und Suizidhelfer Dr. Spittler war im November 2017 aufgrund erwiesener Unschuld freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ist nun in Revision gegangen – mit absurd anmutenden Manipulationsvorwürfen in Analogie zum sogenannten Enkeltrick.
Seit 2014 kämpft die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. darum, an den Ortseingangsstraßen von Templin ebenso wie andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit Schildern auf ihre wöchentliche Nudelmesse hinweisen zu dürfen. Nun zieht sie vors Bundesverfassungsgericht.
Als atheistischer Blogger muss Hussain P. in Pakistan um sein Leben fürchten. Trotzdem lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seinen Asylantrag ab. Zu Unrecht. Dies entschied nun das Verwaltungsgericht Münster.
Weil er als atheistischer Blogger in Pakistan um sein Leben fürchten muss, floh Hussain P. 2015 nach Deutschland und beantragte Asyl. Doch das "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" lehnte seinen Antrag ab. Am Mittwoch wurde der Fall vor dem Verwaltungsgericht Münster verhandelt.
In zweiter Instanz wurde der pensionierte Lehrer Albert Voß gestern durch das Landgericht Münster vom Vorwurf des Verstoßes gegen den sogenannten "Gotteslästerungsparagrafen" §166 StGB freigesprochen. Für "gotteslästerliche" Sprüche auf der Heckscheibe seines Autos war er im Vorjahr durch das Amtsgericht Lüdinghausen in erster Instanz schuldig gesprochen worden.
Der Präsident der österreichischen Richtervereinigung, Werner Zinkl, forderte die Entfernung aller Religionssymbole aus den Gerichtssälen. Damit wurde die Diskussion über die Gewährleistung neutraler Rechtssprechung in Österreich erneut entfacht.
Schottland erlaubt den Hijab als Polizistinnen-Uniform. In Deutschland glaubt ein Redakteur der "Süddeutschen Zeitung", dass eine Richterin mit Kopftuch eine notwendige Zumutung sei. Er hat Recht, es wäre eine Zumutung. Eine notwendige keinesfalls.
Die berühmten Nudelmessehinweisschilder von Templin beschäftigen Medien, Verwaltung, Politik und Justiz bereits seit 2014. Zuletzt hatte am 6. April dieses Jahres eine Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) stattgefunden, in der die Klage der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. (KdFSMD) auf Duldung der Aufstellung von Nudelmessehinweisschildern abgewiesen wurde. Die KdFSMD hat gegen das Urteil des Landgerichts Berufung eingelegt und Strafanzeige wegen des Verdachts auf versuchten Prozessbetrug erstattet.
Die Humanistische Alternative Bodensee (HABO) lobt den baden-württembergischen Justizminister Guido Wolf für seine Ankündigung, er wolle religiöse Symbole aus den Gerichtssälen des Bundeslandes verbannen.
KIEL. (hpd) Die Kirchen müssen weiterhin nicht einmal bei verlorenen Prozessen vor den Zivilgerichten Gerichtsgebühren zahlen. CDU, SPD, Grüne und SSW lehnten heute die von der Piratenpartei beantragte Streichung dieses Privileg ab - ohne jede Begründung.
BERLIN. (hpd) Weil er in einem Webchat die Existenz Gottes geleugnet hat, steht ein russischer Atheist nun vor Gericht. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
BERLIN. (hpd) Laut Nachrichtenagentur AP wurde in Saudi-Arabien ein Mann wegen atheistischer Twitter-Beiträge zu einer Strafe von 10 Jahren Haft und 2000 Peitschenhieben verurteilt.