Am 7. Mai 2017 ist der fünfte Jahrestag des "Beschneidungsurteils", das vom Landgericht Köln im Jahr 2012 gefällt wurde. Über das Urteil und seine Folgen sprach hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg mit Strafrechtsprofessor Holm Putzke, der sich im Jahr 2008 mit einem Aufsatz als erster Rechtswissenschaftler in Deutschland mit der Thematik wissenschaftlich auseinandergesetzt hat und der wegen seiner Vorarbeiten als geistiger Vater des "Beschneidungsurteils" gilt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute über das "besondere Kirchgeld" geurteilt. Es befand den in Deutschland durch das Kirchgeld praktizierten Zugriff der Kirchen auf das Einkommen von Nichtkirchenmitgliedern für rechtens.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Achbita gegen G4S (C 157/15) vom 14. März 2017, in dem der EUGH entschieden hat, dass es in privaten Unternehmen grundsätzlich zulässig ist, das der Arbeitgeber seinen Angestellten untersagt, religiösen Bekleidungsvorschriften zu folgen und entsprechende Bekleidungsstücke – hier das muslimische Kopftuch – zu tragen, ist in der säkularen Szene überwiegend positiv aufgenommen worden. Wenn man sich das Urteil und den dazugehörigen Schlussantrag der deutschen Generalstaatsanwältin, dem der EUGH – wie zumeist – im wesentlichen gefolgt ist, genau ansieht, erscheint die Entscheidung jedoch als sehr problematisch.
Die Freidenker-Vereinigung begrüsst die Urteile und Begründungen des EuGH, wonach Arbeitgeber in bestimmten Fällen das Tragen von Kopftüchern und anderen religiösen Zeichen verbieten dürfen.
Das Tragen von Kopftüchern und anderen religiösen Zeichen müssen Arbeitgeber nicht tolerieren. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstagmorgen entschieden. Bedingung ist aber, dass es eine allgemeine Regel gibt, die das Unternehmen diskriminierungsfrei durchsetzt. Beschwerden einzelner Kunden reichten dagegen nicht aus.
Unerträglich leidenden Patienten, denen keine lindernde Therapie mehr helfen kann, ist höchstinstanzlich ein neuer möglicher Weg zum Suizid eröffnet worden. Im O-Ton berichtet das heute journal des ZDF vom 3. März dazu: "Schwerkranke haben in extremen Ausnahmefällen das Recht auf tödliche Medikamente. Dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gestern hat heftige Reaktionen ausgelöst."
Der 2. März 2017 dürfte in die deutsche Rechtsgeschichte eingehen: An diesem Tag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die entscheidende Bresche in eine heftig verteidigte mittelalterliche Phalanx von Scheinheiligkeit, Ignoranz, Macht- und Finanzgelüsten geschlagen. Dadurch eröffnet sich Schwerstkranken in Deutschland ein Lichtblick, ihr Leben dann, wenn es ihnen zu schwer geworden ist, schmerzlos und endlich ohne eine beschwerliche Reise ins Ausland beenden zu können.
Als "bemerkenswertes Urteil und Schritt in die richtige Richtung" beurteilt die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2.3.2017.
Unheilbar Schwerstkranke haben in "extremen Ausnahmesituationen" ein Recht auf Mittel zur Selbsttötung, wie das in der Schweiz dazu gebräuchliche Mittel Natrium-Pentobarbital (Nap). Das entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Richter machten verfassungsrechtliche Gründe geltend und verwiesen auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht – dies könnte Auswirkungen auf die laufenden Verfassungsbeschwerden gegen den rigorosen § 217 StGB haben.
Der Landesverband Berlin-Brandenburg des Internationalen Bundes der Atheisten und Konfessionslosen e.V. (IBKA) hat an die Linksfraktion und die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen sowie den Justizsenator und den Kultursanator einen offenen Brief gesandt.
Patientenverfügungen sollten so konkret wie möglich formuliert sein. Das betont in einer Pressemitteilung vom Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH), weil sich drei Schwestern stritten, ob die Mutter eine künstliche Ernährung noch gewünscht hätte oder nicht.
BERLIN. (hpd) Die gestrige Verurteilung der beiden Whistleblower (Enthüller oder Aufklärer) im sogenannten "Lux-Leaks-Prozess" ist ein fatales Signal für unsere Gesellschaft. Damit könnten weitere potenzielle Whistleblower davon abgehalten werden, Informationen über kriminelle Machenschaften aufzudecken.
BERLIN. (hpd) Am Freitag hat ein türkisches Gericht gegen die Journalisten Can Dündar und Erdem Gül von der Zeitung "Cumhuriyet" lange Haftstrafen erlassen. In einer Prozesspause wurde auf den Chefredakteur der Zeitung, Can Dündar, ein Mordanschlag verübt.
BERLIN. (hpd) Anders Breivik hat vor Gericht gesiegt. Zunächst einmal wäre solch eine Meldung keinen Aufschrei wert. Aber wer sich erinnert, entdeckt hinter dem Namen denjenigen Mann, der auf Norwegens Insel Utøya ein Blutbad anrichtete. Aus Hass gegen die Politik der Regierung und den angeblichen Links-Trend samt "Islamisierung" Europas, hatte er zuvor auch einen Bombenanschlag in Oslos Regierungsviertel verübt und war für seine Taten in einem öffentlichkeitswirksamen Gerichtsverfahren schlussendlich zu 21 Jahren Haft verurteilt worden.
BERLIN. (hpd) Das mit großer Spannung erwartete Urteil des Berliner Arbeitsgerichts zum "muslimischen Kopftuch" von Lehrerinnen ist heute gefällt worden: abgelehnt wurde die Entschädigungsklage einer Frau, deren Bewerbung als Grundschullehrerin daran gescheitert war, dass sie aus religiösen Gründen auch im Schulunterricht Kopftuch tragen wollte. Das Arbeitsgericht hat festgestellt, dass die Schulbehörde auf Grundlage des "Berliner Neutralitätsgesetzes" korrekt gehandelt habe, als es die Bewerbung ablehnte.