Seit 2018 beantragt die Regionalgruppe Stuttgart der Giordano-Bruno-Stiftung Ausnahmegenehmigungen vom Feiertagsgesetz für Karfreitagsveranstaltungen. Zweimal hat das Verwaltungsgericht zu ihren Gunsten entschieden. Die Stadt musste akzeptieren, dass nicht-christliche Veranstaltungen genehmigt werden müssen und dass Filme gezeigt werden dürfen – auch wenn sie keine Feiertagsfreigabe haben.
Weil er vor zwei Jahren blasphemische Inhalte in einer Gruppe beim Messenger-Dienst WhatsApp geteilt haben soll, ist ein Mann vorvergangenen Freitag von einem Anti-Terror Gericht in Peshawar zu diversen Geld- und Haftstrafen sowie zum Tod verurteilt worden. Der Beschuldigte, Syed Muhammad Zeeshan, hatte die letzten zwei Jahre in Haft verbracht.
Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen". Das Gericht hatte gestern geurteilt, dass die generelle Nichtigkeit von Eheschließungen mit unter 16-Jährigen verfassungskonform ist, jedoch nachgebessert werden muss.
Polen ist berüchtigt für sein drakonisches Abtreibungsgesetz. Nun hat ein Warschauer Gericht eine Aktivistin wegen "Beihilfe zur Abtreibung" zu acht Monaten gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Es ist das erste derartige Urteil in Europa.
Die Schwurgerichtskammer des Berliner Landgerichts hat zwei Brüder des Mordes an ihrer Schwester Maryam H. für schuldig befunden und zu jeweils lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Damit ist das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gefolgt.
Seit April 2020 befindet sich der Präsident der Humanistischen Vereinigung in Nigeria, Mubarak Bala, in seinem Heimatland in Haft. 24 Jahre Gefangenschaft soll er dort für vermeintliche Blasphemie verbüßen. Ein englischsprachiger Kurzfilm beleuchtet die Hintergründe und lässt ihm nahestehende Menschen wie seine Ehefrau und seinen Anwalt zu Wort kommen. Eine herzzerreißende Dokumentation fassungslos machender Ungerechtigkeit und eines kaum verständlichen Heldenmutes.
Am 22. Januar jährte sich der Tag des Grundsatzurteils Roe v Wade für das Recht auf legale Abtreibung in den USA zum 50. Mal. Leider nicht in allen Bundesstaaten ein Grund zum Jubeln. Hatten einige Staaten doch in den letzten Jahren bereits Abtreibungsverbote geplant, die im Juni 2022, nach Kippen von Roe v Wade, in Kraft traten. Zu ihnen gehört auch der Bundesstaat Missouri, in dem die Politik ihre Entscheidung offen mit der Bibel und Gott rechtfertigt. Für die Nichtregierungsorganisation Americans United und Verbündete ein mehr als guter Grund zu klagen.
Von Juni 1943 bis April 1945 arbeitete Irmgard F. als Sekretärin im KZ Stutthof östlich von Danzig. 77 Jahre später verurteilt sie das Landgericht Itzehoe wegen Beihilfe zum Mord in tausenden Fällen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Dieser Schuldspruch ist gut und richtig – und Beleg einer skandalösen Verspätung.
Der bereits Mitte 2021 wegen Blasphemie verhaftete Qādirīya Gelehrte Abduljabbar Nasuru Kabara wurde im Dezember 2022 vom obersten Scharia-Gericht des nigerianischen Bundesstaates Kano zum Tod durch Hängen verurteilt. Mit seinen Predigten hatte der 52-Jährige schon länger für Debatten gesorgt, ob es sich um Beleidigung des muslimischen Propheten Mohammed handele oder nicht. Kabara hat bis Mitte Januar 2023 Zeit, sich juristisch gegen das Urteil zu wehren.
In zwei Entscheidungen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Klagen österreichischer Anhänger des Fliegenden Spaghettimonsters zurückgewiesen. Diese fühlen sich vom Gericht nicht ernst genommen.
Bereits im Jahr 2020 hatte der damalige Priester Travis Clark zwei Dominas für den Dreh eines Sex-Videos auf dem Altar seiner Kirche in Louisiana bezahlt und war während der Aufnahme ertappt worden. Obwohl es sich um einvernehmliche sexuelle Akte zwischen Erwachsenen handelte, hagelte es in diesem Jahr nun für alle Beteiligten harte Strafen vor einem weltlichen Gericht.
Das Tragen sichtbarer Zeichen politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen am Arbeitsplatz darf unter bestimmten Bedingungen verboten werden. Das bestätigte erneut der Europäische Gerichtshof (EuGH). Geklagt hatte eine Muslimin aus Belgien, die während eines Praktikums nicht auf das Tragen ihres Kopftuchs verzichten wollte.
Diese Aussage stammt nicht etwa aus einer internen Anweisung der türkischen Religionsbehörde Diyanet (DITIB ist der deutsche Ableger) oder der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage (Mormonen) – das Bundesverfassungsgericht hat 1987 die Rechtslage des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen in Deutschland klargestellt.
Ein selten tragischer Fall "aktiver" Sterbehilfe: Einem schwer chronisch kranken Mann hatte auf sein Verlangen hin die Ehefrau eine tödliche Dosis Insulin gespritzt. Welche Reaktionen gibt es aus der säkularen Szene, vor allem aber aus dem Bundestag, nachdem ihre ursprüngliche Verurteilung durch den Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben wurde?
Ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs könnte über den Fall hinaus eine Grenzverschiebung bedeuten: Der BGH sprach eine zunächst verurteilte Frau frei, obwohl sie ihrem chronisch schwerkranken Mann eine tödliche Insulindosis gespritzt hatte. Zuvor hatte dieser eigenständig sämtliche im Haus verfügbaren Tabletten eingenommen, um sein Leben zu beenden. Der Vorstandssprecher des HVD Bundesverbandes, Erwin Kress, sieht in dem Grundsatzurteil des BGH ein "zweischneidiges Schwert", da es einerseits das Selbstbestimmungsrecht stärke, andererseits aber "Beihilfemissbrauch" Vorschub leisten könnte.