In der US-amerikanischen Stadt Hamtramck (Bundesstaat Michigan) wird es keine Pride-Flaggen auf öffentlichem Gelände mehr geben. Das Verbot soll die religiösen Empfindungen der muslimischen Bewohner schützen, so die Begründung. Kritiker der Entscheidung verweisen auf eine negative Signalwirkung für progressive Bevölkerungsgruppen.
Wer in Pakistan der Blasphemie beschuldigt wurde, sah bisher schon harten Strafen bis hin zum Tod entgegen. Die islamistische Partei Tehreek-e-Labbaik Pakistan hat nun mit der Regierung vereinbart, dass auch die Anti-Terror-Gesetzgebung bei Blasphemie angewendet werden soll.
pro familia hat sich auf einem Verbandswochenende Anfang Mai mit dem Thema
gesetzliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs befasst. Eine zentrale Frage war dabei, wie das Recht auf Zugang zu freiwilligen, rechtebasierten Informations- und Beratungsangeboten zum Schwangerschaftsabbruch und zu allen anderen Themen ausgestaltet werden kann.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien begrüßt die heutige Ablehnung des Deutschen Bundestags beider Gesetzentwürfe zur Suizidhilfe. Dazu hatte der Zentralrat die Abgeordneten mehrfach aufgerufen. "Damit bleibt der freiheitliche Geist des Urteils vom Bundesverfassungsgericht voll erhalten", freut sich der Vorsitzende Philipp Möller.
Mit Erleichterung reagiert der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) Robert Roßbruch auf die Bundestagsabstimmung am heutigen Donnerstag. Keiner der beiden vorliegenden Gesetzesentwürfe hatte eine ausreichende Mehrheit erhalten. Damit bleibt die zurzeit bestehende Rechtslage weiterhin gültig.
Der Gesetzentwurf der Abgeordneten Lars Castellucci et al., der eine Wiedereinführung des "Sterbehilfeverhinderungsparagrafen" 217 StGB vorsah, ist in der heutigen Sitzung des Deutschen Bundestags abgelehnt worden. Die Giordano-Bruno-Stiftung begrüßt die Entscheidung, die einen erneuten Gang nach Karlsruhe überflüssig macht.
Zwei Themen, in denen es fundamental um das Selbstbestimmungsrecht geht, beschäftigen derzeit die deutsche Politik. Während der Gesetzentwurf zum sogenannten "Selbstbestimmungsgesetz" die Selbstbestimmung des Individuums quasi absolut setzt, will der Gesetzgeber in der Neuregelung der Sterbehilfe die Selbstbestimmung des Individuums massiv beschränken. Die Politik sollte ihre Maßstäbe in punkto Selbstbestimmung kalibrieren.
Vor der anberaumten Abstimmung im Bundestag haben Ärzte- und Psychiatriefunktionäre in letzter Minute lautstark gewarnt, die Suizidhilfe rechtlich zu regeln. Es wurde gar mit einem ärztlichen Boykott gedroht, falls der als liberal geltende Entwurf eine Mehrheit erringt. Sechs namhafte Expert*innen aus den Bereichen (Palliativ-)Medizin, Psychiatrie, Ethik und Recht begründen hier, warum dieser Verhinderungsversuch zurückzuweisen ist.
KI-Anbieter fluten den Markt mit ihren neuesten Entwicklungen. Wohin das führt, weiß derzeit niemand. Die EU bemüht sich nun, die Sache halbwegs in den Griff zu bekommen – offenbar mit ersten Erfolgen.
Nach langen Vorgesprächen haben Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) am Dienstag ihren gemeinsamen Gesetzentwurf vorgestellt. Damit wollen sie eine liberale Alternative zum Vorschlag von Lars Castellucci u. a. präsentieren, der die Suizidhilfe wieder im Strafgesetzbuch regelt. Ist das gelungen? Ein Kommentar von Ulla Bonnekoh.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat seine Ablehnung des zusammengelegten Gesetzentwurfs zur Suizidhilfe geäußert. "Damit haben die Abgeordneten die vielleicht letzte Chance auf eine liberale Regelung verpasst, die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 gerecht wird", so der Vorsitzende des Zentralrats, Philipp Möller.
Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch, begrüßt grundsätzlich den gestern vorgestellten neuen Gesetzesentwurf zur Suizidhilfe, in dem die beiden bisherigen liberalen Gesetzesentwürfe zum Thema zu einem Entwurf verschmolzen wurden. Allerdings gebe es darin auch Elemente, die kritisch zu betrachten seien.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien begrüßt die geplante Zusammenlegung der beiden liberalen Gesetzesentwürfe zur Suizidhilfe. Dadurch würden nicht nur die Chancen steigen, sich gegen den potentiell verfassungswidrigen Vorschlag von Lars Castellucci durchzusetzen.
Im März dieses Jahres hatte das ugandische Parlament einen Gesetzesentwurf zur noch strikteren Verfolgung von Homo- und Bisexuellen, trans und queeren Personen verabschiedet. Weil Präsident Museveni fürchtete, dass das Gesetz, wie ein Vorgänger aus dem Jahre 2014, juristisch gekippt würde, hatte er es zur Überarbeitung ans Parlament zurück verwiesen. Am 29. Mai nun hat er die überarbeitete Fassung unterschrieben. Für als "schwere Homosexualität" bezeichnete Handlungen droht sogar die Todesstrafe.
Bei einer Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist die Befürchtung berechtigt, damit erneut vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu scheitern. Dazu müssen seine bestehenden Vorgaben auf den Prüfstand. Das höchste Gericht wird allenfalls eine Lösung zulassen, die den "Schutz ungeborenen Lebens" zumindest neu bestimmt. Diesen für hochentwickelte Föten sogar zu verbessern, ist Kern eines innovativen Vorschlags des Humanistischen Verbandes Deutschlands.