Zehntausende Israelis demonstrierten vergangenen Montag in Jerusalem gegen die von der Regierung vorangetriebene Justizreform. Zahlreiche Anwaltskanzleien und High-Tech-Unternehmen stellten ihre Mitarbeiter*innen frei, um an den Protesten teilzunehmen. Präsident Isaac Herzog warnte bereits vor Wochen vor Ausschreitungen und richtete mehrere fruchtlose Appelle an die Regierung. Nun hat sich sogar US-Präsident Joe Biden zu Wort gemeldet.
Vergangene Woche haben sich 16 Senator*innen für und zwei gegen einen Gesetzesentwurf zum Verbot von geschlechtsangleichenden Unterstützungen für Minderjährige ausgesprochen. Der vom republikanischen Senator David Bullard eingebrachte Gesetzesentwurf sieht vor, dass Trans-Personen unter 18 Jahren keine ensprechenden Behandlungen wie Hormongaben oder Operationen durch medizinisches Personal erhalten dürfen. Zudem sollen staatliche Gesundheitsorgane keine dieser Hilfen mehr anbieten dürfen.
Spätestens mit dem Fall Asia Bibis, deren Verurteilung zum Tode wegen Blasphemie weltweit für Bestürzung und Empörung gesorgt hatte, ist die strenge Anti-Blasphemiegesetzgebung Pakistans bekannt. Obwohl diese Gesetze immer wieder missbraucht werden, um unliebsame Menschen hinter Gitter zu bringen, wurden sie nicht den Forderungen von Menschenrechtsorganisationen entsprechend gestrichen, sondern jetzt sogar noch verschärft.
Bereits im Vorjahr hat die Zentralstelle Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes Deutschlands die damals schon parlamentarisch verabschiedete automatische medizinische Notfallvertretung durch Ehegatt*innen vorgestellt.
Seit das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil im Jahr 2020 das Verbot der organisierten Sterbehilfe aufgehoben hat, ist es Ärzten wieder erlaubt, Sterbewillige bei der Durchführung ihres Freitodes zu unterstützen. Politiker im Bundestag möchten nun nach der Kippung des freiheitsraubenden Paragrafen 217 StGB wieder neue gesetzliche Hürden aufbauen.
Am 28. November fand eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zur Thematik "Sterbebegleitung/Suizidprävention" statt. Zur Anhörung geladen waren 15 Sachverständige, aber kein Vertreter von Sterbehilfeorganisationen wie der DGHS (Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben) oder Dignitas. Außerdem wurde nur ein Betroffener angehört. Damit ist für den Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg offensichtlich, dass hier ein taktisches Bestreben der Ver- beziehungsweise Behinderung selbstbestimmten Sterbens vorliegt.
Vergangene Woche hatte Bundesfamilienministerin Lisa Paus für die Abschaffung von Paragraf 218 StGB geworben, der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland unter Strafe stellt. Gegenwind kam umgehend von der CSU aus Bayern. Im Falle einer Abschaffung von Paragraf 218 werde man vor dem Bundesverfassungsrecht klagen, erklärte die bayerische Familienministerin Ulrike Scharf. Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg) kritisiert die CSU, die mit dieser Haltung zeige, wie weit sie von der Lebensrealität von Frauen entfernt sei.
Die Chancen stehen nicht schlecht, dass das Jahr 2023 in Frankreich den Durchbruch für das selbstbestimmte Lebensende bringt. In diesen Wochen erarbeitet ein eigens einberufener Bürgerrat Empfehlungen für ein Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe. Laut Präsident Macron soll es bereits zum Jahresende umgesetzt sein.
Das indonesische Parlament hat den Weg freigemacht für die erste grundlegende Strafrechtsreform seit 1918, als der Inselstaat noch unter niederländischer Kolonialherrschaft stand. Das neue Strafgesetz, das unter anderem außerehelichen Sex und Kritik am Präsidenten kriminalisiert und den Straftatbestand der "Apostasie" einführt, ist ein massiver Eingriff in Privatsphäre und Freiheitsrechte aller Indonesier*innen.
Kindern ist vermeidbares Leid zu ersparen – diesem Grundgedanken des Kinderschutzes stimmt heute jeder sofort zu. Völlig konträr dazu sind medizinisch unnötige Verletzungen des sexuellen Intimbereichs von Kindern aber gestattet. Wir müssen wieder über die Jungenbeschneidung sprechen.
Der Ampel-Koalitionsvertrag zeigt den politischen Willen der Bundesregierung zu einer Stärkung reproduktiver Rechte und gibt daher auch der Zivilgesellschaft Anlass zur erneuten Auseinandersetzung mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch. Der Deutsche Juristinnenbund (djb) setzt sich für eine Neuregelung ein, die sich am reproduktiven Selbstbestimmungsrecht und der körperlichen Integrität schwangerer Personen orientiert.
Am Montag tagte der Rechtsausschuss des Bundestages zum Thema "Sterbebegleitung/Suizidprävention". Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Jahr 2020 ein bahnbrechendes Urteil gefällt, als es den Strafrechtsparagrafen 217 für verfassungswidrig erklärte. Damit hatte es auch einen Rechtsrahmen vorgegeben, in dem Suizidhilfe stattfinden kann. Der Bundestag will nun zum zweiten Mal wie bereits 2015 die Suizidhilfe gesetzlich regeln.
Malta diskutiert einen Gesetzentwurf zur Lockerung des strengen Abtreibungsgesetzes. Das Land hat von allen EU-Staaten die strengsten Gesetze gegen Schwangerschaftsabbruch. Die Debatte war aufgeflammt, nachdem im Juni eine amerikanische Touristin trotz lebensbedrohlicher Komplikationen in Malta keine Abtreibung vornehmen lassen durfte.
Erstaunlicherweise blieben juristische und rechtssystematische Aspekte bei der Diskussion um das BVerfG-Urteil zum § 217 StGB seligen Angedenkens und eine Neuregelung zwar nicht unbeachtet, aber zumindest womöglich doch wenig mit Bedacht. Dabei ist es elementar für die rechtsstaatliche Gesetzgebung, dass sie sich auch "ungeschriebenen" Rechtsgrundsätzen verpflichtet fühlt, die Kernbestand einer Rechtsstaatlichkeit sind. Nicht umsonst spricht man ja von "Recht und Gesetz" – das wäre nicht erforderlich, gäbe es zwischen den beiden Begriffen keine Differenzierung.