Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat seine Ablehnung des zusammengelegten Gesetzentwurfs zur Suizidhilfe geäußert. "Damit haben die Abgeordneten die vielleicht letzte Chance auf eine liberale Regelung verpasst, die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 gerecht wird", so der Vorsitzende des Zentralrats, Philipp Möller.
Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch, begrüßt grundsätzlich den gestern vorgestellten neuen Gesetzesentwurf zur Suizidhilfe, in dem die beiden bisherigen liberalen Gesetzesentwürfe zum Thema zu einem Entwurf verschmolzen wurden. Allerdings gebe es darin auch Elemente, die kritisch zu betrachten seien.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien begrüßt die geplante Zusammenlegung der beiden liberalen Gesetzesentwürfe zur Suizidhilfe. Dadurch würden nicht nur die Chancen steigen, sich gegen den potentiell verfassungswidrigen Vorschlag von Lars Castellucci durchzusetzen.
Im März dieses Jahres hatte das ugandische Parlament einen Gesetzesentwurf zur noch strikteren Verfolgung von Homo- und Bisexuellen, trans und queeren Personen verabschiedet. Weil Präsident Museveni fürchtete, dass das Gesetz, wie ein Vorgänger aus dem Jahre 2014, juristisch gekippt würde, hatte er es zur Überarbeitung ans Parlament zurück verwiesen. Am 29. Mai nun hat er die überarbeitete Fassung unterschrieben. Für als "schwere Homosexualität" bezeichnete Handlungen droht sogar die Todesstrafe.
Bei einer Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist die Befürchtung berechtigt, damit erneut vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu scheitern. Dazu müssen seine bestehenden Vorgaben auf den Prüfstand. Das höchste Gericht wird allenfalls eine Lösung zulassen, die den "Schutz ungeborenen Lebens" zumindest neu bestimmt. Diesen für hochentwickelte Föten sogar zu verbessern, ist Kern eines innovativen Vorschlags des Humanistischen Verbandes Deutschlands.
Bei einer Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist die Befürchtung berechtigt, damit erneut vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu scheitern. Dazu müssen seine bestehenden Vorgaben auf den Prüfstand. Das höchste Gericht wird allenfalls eine Lösung zulassen, die den "Schutz ungeborenen Lebens" zumindest neu bestimmt. Diesen für hochentwickelte Föten sogar zu verbessern, ist Kern eines innovativen Vorschlags des Humanistischen Verbandes Deutschlands.
Per Gesetz sollte im März dieses Jahres die körperliche Bestrafung von Kindern mit Behinderung im US-Bundesstaat Oklahoma generell verboten werden. Bibeltreue Christen haben dieses Gesetzesvorhaben jedoch zu Fall gebracht.
Im südostafrikanischen Malawi glauben die meisten Menschen, dass es Hexerei und ähnliche magische Handlungen gibt. Obwohl es ein Verbot gibt, Menschen der Hexerei zu beschuldigen oder Hexenprüfungen vorzunehmen, werden immer wieder der Hexerei Beschuldigte von Mobs gejagt und gelyncht – mit wenig Konsequenz für den Mob. Einen Plan der Regierung, Hexerei gesetzlich zu verbieten, sehen humanistische Organisationen und viele andere kritisch, würde ein Verbot doch den Glauben zementieren, dass es Hexerei tatsächlich gibt.
EU – Meinungsfreiheit – Regulieren. Diese drei Vokabeln genügen, um bei manchen eine gewisse Alarmstimmung zu erzeugen. Hat nicht die EU mit dem Artikel 13, der Vorratsdatenspeicherung oder der geplanten Chatkontrolle immer wieder gezeigt, dass sie es mit den Bürgerrechten nicht so genau nimmt? Immerhin garantiert uns vor allem die Meinungsfreiheit ein Leben in Freiheit und Demokratie. Und von der EU geht bekanntlich der Großteil unserer – auch nationalen – Rechtsprechung aus. Da darf man schon mal etwas genauer hinsehen. Sollte man sich Sorgen machen?
Vergangene Woche wurde im ugandischen Parlament eine noch strengere Gesetzgebung gegen Homosexualität verabschiedet. Dass Präsident Yoweri Museveni das Gesetz unterzeichnet, scheint sicher zu sein. Mit dieser Verschärfung wären nicht nur sexuelle Handlungen zwischen Personen gleichen Geschlechts verboten, sondern auch die Identifizierung als homosexuell, queer oder transgender. Darüber zu publizieren wäre ebenfalls verboten. Wer von Personen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen weiß, soll gezwungen werden, diese anzuzeigen.
Nachdem Muhammad Waris im ostpakistanischen Distrikt Nankana Sahib wegen Blasphemie-Vorwurfs festgenommen worden war, hatten sich hunderte wütende Menschen versammelt, die Polizei-Station gestürmt, den Verdächtigen daraus entführt, totgeschlagen und seinen Leichnam angezündet. Etwa 50 Tatverdächtige wurden verhaftet. Weitere Konsequenzen wurden angekündigt – jedoch nicht für die Anti-Blasphemie-Gesetzgebung, sondern für zwei Polizisten, die dem rasenden Mob keinen Einhalt geboten.
Polen ist berüchtigt für sein rigoroses Abtreibungsverbot. Das katholisch geprägte Land erlaubt Schwangerschaftsabbrüche nur in einigen wenigen Ausnahmefällen. Nun hat der Fall eines 14-jährigen Vergewaltigungsopfers die Debatte um das umstrittene Gesetz wieder angefacht.
Drei Jahre, nachdem der Paragraf 217 StGB als verfassungswidrig gekippt wurde, gibt es Bestrebungen, den restriktiven Strafrechtsparagrafen zu erneuern. Der HVD hingegen fordert eine umfassende Lösung, die sowohl das Selbstbestimmungsrecht zum Freitod und die Rechtssicherheit für dabei helfende Ärzt*innen gewährleistet als auch die Suizidprävention deutlich verbessert.
Wenige Wochen vor der Zweiten und Dritten Lesung von Gesetzesentwürfen zur Regulierung der Suizidhilfe im Bundestag hat Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), bei einer Pressekonferenz am gestrigen Mittwoch auf die Risiken bei der geplanten Gesetzgebung hingewiesen.
Viele Freunde hatte er nicht im Publikum: In der Diskussion mit Bernhard Schlink warb Lars Castellucci für seinen neuen Gesetzentwurf, der in wesentlichen Punkten eine Neuauflage des vom Bundesverfassungsgericht gekippten Paragraphen 217 darstellt. Nach zwei Impulsvorträgen tauschten sich die beiden Protagonisten zunächst untereinander aus, bevor sich auch das gut informierte Publikum an der Debatte beteiligte.