Der Philosoph, Autor und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, gab der Westdeutschen Zeitung ein Interview, in dem er über die Initiative der Stiftung informierte, den "Gotteslästerungsparagrafen" abzuschaffen.
Die aktuelle Bundesregierung will das vielfach kritisierte Transsexuellengesetz reformieren und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Der vorliegende Gesetzentwurf wurde Mitte November in erster Lesung im Parlament diskutiert. Die weiteren Lesungen und die Abstimmung sollen in Kürze folgen. Queere und Frauenorganisationen sowie Transaktivist:innen vertreten sehr unterschiedliche Haltungen zu dem Vorhaben. Der hpd hat 15 verschiedene Verbände, sowohl Fürsprecher als auch Gegner, um ein Statement gebeten und gibt diese hier unkommentiert im Wortlaut wieder.
Im Juli hatte das ghanaische Parlament in zweiter Lesung ein Gesetz gegen LGBTQIA+ abgenickt. Es soll homosexuellen Sex mit bis zu drei Jahren Haft bestrafen. Wer vermeintliche LGBT+-Aktivitäten bewirbt, wird mit Haft zwischen sechs und zehn Jahren bedroht. In einem Statement hat die ghanaische katholische Bischofskonferenz den aktuellen Gesetzesentwurf nun unterstützt, da die Bibel homosexuelle Sexualität verbiete.
Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten um den Grünen-Politiker Armin Grau, der bisher hinter dem Strafrechtsentwurf von Lars Castellucci und anderen stand, hat zu einem Parlamentarischen Abend am heutigen 12. Dezember eingeladen. Die Initiatoren drängen auf einen möglichst zeitnahen Kompromiss für die Regelung der Suizidhilfe.
Die "unangemessene Behandlung" religiöser Schriften ist in Dänemark künftig illegal und kann mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete das dänische Parlament gestern nach intensiver Debatte. Ein Kommentar von hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat die "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" bei der gestrigen Anhörung in Berlin dazu aufgefordert, die Bundesregierung ausschließlich weltanschaulich neutral zu beraten. Entsprechend der kürzlich eingereichten Stellungnahme hat der Vorsitzende der einzigen NGO in Deutschland, die sich für konsequent säkulare Politik einsetzt, die vollständige Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefordert.
Im Rahmen der von der Bundesregierung eingesetzten "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" wurden dem Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) Leitfragen vorgelegt. Sie beziehen sich auf seine eingereichte Stellungnahme zur möglichen Abschaffung der Paragrafen 218 ff. aus dem Strafrecht, die von der Kommission erbeten worden war. Diese lädt nunmehr dazu ein, vorgeschlagene Neuregelungen des Schwangerschaftsabbruchs am 23. November in einem Anhörungsverfahren zu erläutern.
Harald Mayer und Hansjürgen Brennecke leiden an schweren Krankheiten und wollen ihr Leben beenden, ohne die Hilfe eines Arztes oder einer Sterbehilfeorganisation. Sie beantragten daher beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital. Das BfArM lehnte ihre Anträge unter Berufung auf das Betäubungsmittelgesetz ab. Dagegen klagten die beiden vor dem Verwaltungsgericht Köln, vor dem Oberverwaltungsgericht NRW und schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Offen transgeschlechtliche Abgeordnete im Bundestag, Mitglieder der Regierung, die ihre sexuelle Orientierung nicht verbergen müssen: die LSBTIQ*-Community scheint in der Öffentlichkeit Akzeptanz zu erfahren. Ist es daher noch notwendig, Sichtbarkeit von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität zu thematisieren?
Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat eine weltanschaulich neutrale Neuregelung und vollständige Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefordert. In seiner Stellungnahme an die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission argumentiert der Verband, die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs sei religiös begründet und somit verfassungswidrig. Zudem gebe es immer mehr Menschen, die ihr Leben frei von weltanschaulich motivierten Normen gestalten. Beidem müsse die Kommission Rechnung tragen und rein weltanschauliche Aspekte unberücksichtigt lassen.
"Eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs ist verfassungsrechtlich zulässig, wenn nicht sogar verfassungsrechtlich geboten." Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Weltanschauungsrecht in seiner Stellungnahme, die vergangene Woche bei der "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" eingereicht wurde.
Im US-Bundesstaat New Jersey gibt es keinen Beschäftigungsschutz für eine schwangere und verlobte Lehrerin in einer katholischen Schule. Ihr wurde wegen vorehelichen Geschlechtsverkehrs gekündigt. Eine Analyse der Auswirkungen kirchlicher Privilegien auf einen liberalen Staat und auf die Würde des Einzelnen von hpd-Autor Clemens Lintschinger.
Das Antidiskriminierungsgesetz in New South Wales (Australien) hat nach über 45 Jahren einen neuen Zusatz bekommen. Er soll religiöse Menschen vor Hass und Verunglimpfung schützen. Auch sollen sie nicht mehr der Lächerlichkeit preisgegeben werden können. Dieser Zusatz erfreut manch religiöse Gruppe, ruft aber auch Besorgnis hervor.
Aufgrund öffentlicher Koranverbrennungen in Schweden und Dänemark kam es in jüngster Zeit zu gewalttätigen Protesten in der muslimischen Welt und einer erhöhten Bedrohungslage in den jeweiligen Ländern. Die dänische Regierung will deshalb nun die "unangemessene Behandlung" religiöser Symbole per Gesetz verbieten. Ein hochproblematischer Schritt mit unabsehbaren Folgen, kommentiert hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg.
Seit seiner Gründung setzt sich der Doctors for Choice Germany e.V. für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland ein und macht auf Probleme und Konsequenzen der aktuellen gesetzlichen Regelung aufmerksam. Nun hat der Verein dies sowie davon abgeleitete Anforderungen an eine Neuregelung in einem Positionspapier zusammengetragen.