Nach der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches als nichtig zu erklären, haben sich fast alle säkular-humanistischen Verbände zu Wort gemeldet. Nach Redaktionsschluss trafen noch Pressemitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und der Humanistischen Union (HU) ein.
Die Tennenbacher Kapelle in Freiamt-Mußbach ist ein kleiner, ca. 750 Jahre alter Bau und der letzte Rest eines vor über 300 Jahren aufgelösten Zisterzienserklosters. Die Kapelle ist seit 1806 Eigentum des Landes und der Bürgerschaft von Baden-Württemberg. Die Kapelle wird vollständig auf Kosten des Steuerzahlers, unterhalten.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seiner gestern bekannt gegebenen Entscheidung vom 28.02.2019 die erstinstanzliche Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts inhaltlich bestätigt: Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei, die das Mitführen von "gefährlichen Werkzeugen" verboten hatte, war rechtswidrig.
Die Humanistische Union fordert zusammen mit der Mehrheit der deutschen Bevölkerung die Streichung von § 218 StGB und von § 219a StGB. Der jetzt gefundene Kompromiss ist weder sachgerecht, noch kann er die Zweifel an der Verfassungswidrigkeit von § 219a StGB ausräumen.
Hans-Christian Ströbele ist Preisträger des diesjährigen Fritz-Bauer-Preises der Humanistischen Union. Der Preis wird in zweijährigem Abstand an Personen verliehen, "die unbequem und unerschrocken der Gerechtigkeit und Menschlichkeit Geltung verschaffen".
Über "das Kleingedruckte" im Programm, in den Zielen und in der Politik der AfD klärte am vergangenen Donnerstag ein Vortrag von Katharina Nocun auf. Gut 30 Interessierte folgten in der Marburger Thomaskirche der Veranstaltung der Humanistischen Union (HU).
Die Stadt Marburg und die Humanistische Union haben der politischen Aktivistin Katharina Nocun in einer Feierstunde am Freitag im historischen Rathaussaal das Marburger Leuchtfeuer 2017 verliehen – als "leuchtendes Beispiel für herausragenden ehrenamtlichen Einsatz zugunsten vielfältiger sozialer Bürgerrechte".
Am Verfassungstag, dem 23. Mai 2017, stellen in Karlsruhe acht deutsche Bürger- und Menschenrechtsorganisationen den neuen Grundrechte-Report vor. Der Bericht listet in 41 Beiträgen verschiedener Autor/innen die Defizite (und einen kleinen Fortschritt) in der Anerkennung und Durchsetzung einzelner Grundrechte in Deutschland auf.
Die Innere Sicherheit, eine klassische Polizeiaufgabe, soll durch Militär flankiert werden. "Mit den Übungen zur Kooperation von Polizei und Bundeswehr werden in diesen Tagen Terrorszenarien politisch instrumentalisiert", erklärte der Vorsitzende der Humanistischen Union (HU), Werner Koep-Kerstin. "Die bisher in der Bundesrepublik wohlbegründete Trennung von Polizei und Militär soll unter dem Signum 'Starker Staat und Handlungsfähigkeit' durchlöchert werden."
Am 9. März 2017 steht die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Er entscheidet über einen vor zwei Jahren eingebrachten Antrag der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 18/4842 vom 6. Mai 2015), beim Bundesfinanzministerium eine Kommission zur Evaluierung dieser Staatsleistungen einzurichten. Bisher ist nicht bekannt, welche Beschlussempfehlungen die Ausschüsse für Finanzen sowie Innen und Recht aussprechen werden; sie treffen ihre Entscheidungen erst am Vortag der Plenarsitzung.
Anlässlich der Haushaltsberatungen im Niedersächsischen Landtag hatte die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) die Landtagsfraktionen in einem Schreiben von Anfang Dezember 2016 aufgefordert, bei der Bewilligung der sogenannten "Staatsleistungen" an die Kirchen die verfassungsrechtlichen Vorgaben (Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) zu beachten.
Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das mit seinem heutigen Beschluss den Antrag auf Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) ablehnte (2 BvB 1/13). Die Absicht des Gerichtes, nicht mehr allein auf verfassungsfeindliche Meinungen, Gesinnungen und Weltanschauungen abzustellen, ist aus bürgerrechtlicher Sicht zu begrüßen. Ebenso verdienstvoll ist der Versuch, dem europäischen Recht entsprechende Maßstäbe für ein Parteienverbot zu finden. Fraglich sei jedoch, ob die neuen Maßstäbe für Parteiverbote in sich schlüssig und überhaupt brauchbar sind.
Am 22. Oktober verhandelten vor dem ausverkauftem Maxim Gorki Theater die Richter Manfred Krause, Prof. Dr. Rosemarie Will und Dr. Dieter Deiseroth in einem inszenierten Prozess über den Antrag der Journalistin und Sprecherin des Chaos Computer Clubs Dr. Constanze Kurz auf Vernichtung ihrer Akten beim BND. Als Vertreter der Bundesregierung trat Dr. Rüdiger Söhnen auf. Die auf realen Fakten beruhende Inszenierung ging auf allgemein verständliche Weise ins technische Detail und gab tiefe Einblicke in Fehlverhalten und Rechtsbrüche des deutschen Auslandsgeheimdienstes.
Die Humanistische Union verleiht ihren diesjährigen Fritz-Bauer-Preis an die Gefangenen-Gewerkschaft / Bundesweite Organisation. Sie würdigt damit deren Bemühungen um angemessene Standards der Gefangenenarbeit. Die Organisation setzt sich für die Anwendung des gesetzlichen Mindestlohns auf arbeitende Gefangene, für deren Teilnahme an der gesetzlichen Sozialversicherung und die volle Gewerkschaftsfreiheit für Gefangene ein.
Angesichts der aktuellen massiven Menschenrechtsverletzungen in der Türkei darf es keinen Deal mit der türkischen Regierung über Menschenrechte - auch nicht mit den Menschenrechten von Flüchtlingen - geben. Das fordern zehn JuristInnen- und Bürgerrechtsorganisationen in einer gemeinsamen Presseerklärung, die heute veröffentlicht wurde.