Islam

Manneken Pis

Glaube, Pinkeln und Gewalt

Soweit wir wissen, ist der Mensch das einzige Tier, das überwiegend in einer eingebildeten, symbolischen Welt lebt. Alle anderen Tiere haben in erster Linie mit realen Gegebenheiten zu tun: Schutz vor Räubern, Schutz vor den physikalischen Einwirkungen der Natur, Futtersuche. Der Mensch hat sich im Laufe seiner Kulturgeschichte von vielen dieser Zwänge relativ weit abgenabelt - und ist entsprechend beleidigt, wenn die Natur ihn hin und wieder an seine basale Ausgeliefertheit erinnert, etwa durch eine Pandemie.

Symbolbild

Achtjähriger der Blasphemie beschuldigt – Anschuldigungen nach Protesten fallengelassen

Einem achtjährigen hinduistischen Jungen aus der Region Punjab wurde vorgeworfen, mit Absicht auf einen Teppich in der Bibliothek einer Islamschule uriniert zu haben. Diese Handlung legten die Behörden als Blasphemie aus, welche sogar mit dem Tod bestraft werden kann. Ein hinduistischer Tempel wurde von einem wütenden Mob zerstört. Der Junge kam in Schutzhaft, seine Familie ist untergetaucht. Gestern wurden die Anschuldigungen fallengelassen.

DITIB-Zentralmoschee in Köln

Appell gegen Einfluss von DITIB auf den Religionsunterricht

Im Mai hatte die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen eine Kommission für islamischen Religionsunterricht eingerichtet, deren Besetzung auf heftige Kritik stieß. Insbesondere die Aufnahme der DITIB sorgte für Proteste. Das Säkulare NetzWerk NRW hat sich nun mit einem Gutachten an die Politik gewendet, in welchem unter anderem die Nähe der DITIB zur Erdoğan-Regierung aufgezeigt wird.

Berivan Aymaz (MdL NRW)

Kritik an DITIB ist lebensgefährlich

Seit Wochen hagelt es heftige Kritik an der Einrichtung einer Kommission für islamischen Religionsunterricht durch die schwarz-gelbe Koalition in Düsseldorf. Besonderer Stein des Anstoßes ist die Aufnahme von DITIB, der deutschen Außenstelle der türkischen Religionsbehörde Diyanet, in diese Kommission.

bfg München spricht sich gegen Popularklage aus

Am Dienstag hat der Bayerische Landtag die Einführung des Schulfaches "Islamischer Unterricht" in dritter Lesung beschlossen. Gestern reichten der Pädagoge Ernst-Günther Krause sowie die säkularen Organisationen Bund für Geistesfreiheit Bayern (bfg) und die Regionalgruppe München im Förderkreis der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) ein. Der bfg München beteiligt sich nicht daran. In einer Pressemitteilung erklären Assunta Tammelleo, Co-Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit München, und Dietmar Freitsmiedl, Schriftführer im Vorstand des bfg München, ihre Beweggründe.

Einführung des Schulfaches "Islamischer Unterricht" verfassungswidrig

Heute wird der Bayerische Landtag voraussichtlich in dritter Lesung die Einführung des Schulfaches "Islamischer Unterricht" beschließen. Die dazu erforderliche Änderung von Art. 47 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) halten der Pädagoge Ernst-Günther Krause sowie die säkularen Organisationen Bund für Geistesfreiheit Bayern (bfg) und die Regionalgruppe München im Förderkreis der Giordano-Bruno-Stiftung e.V. (gbs) für verfassungswidrig. Sie werden deshalb die in den vergangenen Wochen ausgearbeitete Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) einreichen.

Verschleiertes Mädchen

Alle reden über DITIB, aber was ist mit Millî Görüş?

Mitte Mai 2021 begrüßte NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) eine neue Kommission zur Gestaltung islamischen Religionsunterrichtes in Nordrhein-Westfalen als "weiteren Meilenstein". Schnell kam Kritik auf, denn Teil der Kommission sind unter anderem die Verbände DITIB und die Islamische Religionsgemeinschaft NRW (IRG NRW), die als Millî Görüş-nah gilt. Liberal-islamische Verbände finden hingegen keinen Platz in dem neuen Beirat.

Ein Unterrichtspflichtfach Ethik wäre besser

Der Bayerische Landtag hat gestern mit den Stimmen von CSU, Freien Wähler, SPD und FDP die Einführung des Schulfachs Islamischer Unterricht in zweiter Lesung beschlossen. Auf Antrag der AfD muss der Landtag jedoch noch einmal in einer dritten Lesung am 6. Juli darüber abstimmen. Mit einer anderen Mehrheit ist jedoch nicht zu rechnen.