Nach einer erfolgreichen Initiative wird in der Schweiz am 7. März über ein Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit abgestimmt. Wie bereits bei ähnlichen Vorstößen in den letzten Jahren in den Niederlanden und Dänemark wird heftig debattiert, ob ein Verbot kontraproduktiv oder sogar frauen- und muslimfeindlich sei.
TERRE DES FEMMES überreichte die Petition "Den Kopf frei haben!" an das Bundesjustizministerium: Über 38.000 UnterstützerInnen sowie zahlreiche Verbände fordern ein Verbot des sogenannten "Kinderkopftuches" in öffentlichen Bildungseinrichtungen.
In Österreich dürfen Volksschulkinder nun wieder gezwungen werden, mit Kopftuch am Unterricht teilzunehmen. Am gleichen Tag, an welchem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die frohe Botschaft der legalen Sterbehilfe verkündete, kippte er auch das Kopftuchverbot an den Volksschulen. Dieses Gesetz war im Herbst 2019 von der türkis-blauen Regierung aus ÖVP und FPÖ erlassen worden.
Volker Kauder scheint ein sehr ambivalentes Verhältnis zur weltanschaulichen Neutralität des Staates zu haben: Angesichts der Freigabe zum Tragen religiöser Symbole im Gerichtssaal bei Berliner Rechtsreferendar:innen verweist er auf das Gebot der weltanschaulichen Neutralität, die er selbst jedoch nicht verinnerlicht zu haben scheint. Und dann kommt, was kommen musste: Die unvermeidliche Kreuzfahrermentalität – wenn schon Kopftücher, dann bitte auch Kreuze.
Raffia Arshad ist die erste Richterin mit Kopftuch in Großbritannien. Während der Hijab in säkularen Kreisen als Symbol für ein menschenverachtendes Frauenbild gilt und das Tragen im öffentlichen Dienst in Deutschland heftig debattiert wird, präsentiert sich Arshad als Vorkämpferin für gesellschaftliche Vielfalt. Sie wolle Frauen ermutigen, Karriere zu machen, auch mit Kopftuch, erklärt die 40-Jährige im Zeitungsinterview.
Terre des Femmes kritisiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg, das die Vollverschleierung einer 16-jährigen Berufsschülerin zugelassen hat. Danach darf die Schülerin seit Montag vollverschleiert am Unterricht in einer Berufsschule teilnehmen.
Die neugewählte österreichische Regierung hat beschlossen, ein Kopftuchverbot in der Schule bis zum vierzehnten Lebensjahr einzuführen. Der Verfasser begrüßt diese Regelung. Die Gründe hierfür sind pragmatischer Natur und hängen vermutlich auch mit seiner Tätigkeit im Personalwesen zusammen.
An der Goethe-Universität Frankfurt/M. kam es in der vergangenen Woche zum Eklat. Bei einer Podiumsdiskussion zum Thema "Die Verschleierung: Modeaccessoire, ein religiöses Symbol oder ein politisches Instrument?" gab es Proteste einer Gruppe "Studis gegen rechte Hetze", die mit Anzeigen wegen Körperverletzungen endeten.
Serap Güler, Integrations-Staatssekretärin in NRW, ließ untersuchen, ob die Möglichkeit bestünde, unter 14-Jährigen das Tragen eines Kopftuches in der Schule zu untersagen.
Am Wochenende wurde bei einer Veranstaltung des Zentralrats der Ex-Muslime über das Kopftuch diskutiert. Der hpd dokumentiert den Redebeitrag des islamkritischen Bloggers Amed Sherwan im Originalwortlaut.
Am 31. Juli 2019 wurden in Iran die Menschenrechtsaktivistinnen Mojgan Keshavarz, Yasaman Aryani sowie deren Mutter Monireh Arabshahi aufgrund ihres Engagements gegen die Kopftuchpflicht zu langen Haftstrafen verurteilt.
Nach dem Verbot der Burka in den Niederlanden haben CDU-PolitikerInnen die Vollverschleierung wieder zur Debatte gestellt. Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner fordert jetzt ein Burka-Verbot auch in Deutschland.
Die Dialektik von Islamismus und Diskriminierungsgetöse treibt im Wochentakt immer neue Blüten. Da verlangt eine Studierende, der Göttergatte solle sie auf Staatskosten beim Auslandssemester begleiten. Andere wiederum bestehen auf Räumlichkeiten für ihre fünf täglichen Gebete. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis sich Stundenpläne und Freizeitangebote an den religiösen Vorschriften ausrichten sollen.
Am Dienstag letzter Woche hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entscheiden, dass einer Lehrerin fast 6.000 Euro (eineinhalb Monatsgehälter) Entschädigung zustehen. Die Frau hatte geklagt, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht als Lehrerin arbeiten durfte. Zum Ergebnis dieses Rechtsstreites hat die Initiative Pro-Neutralitätsgesetz eine Stellungnahme veröffentlicht.
Das Land Berlin weigerte sich, eine muslimische Informatikerin als Lehrerin einzustellen, weil sie darauf bestand, mit Kopftuch zu unterrichten. Am Dienstag urteilte das Landesarbeitsgericht Berlin, dass das Land Berlin der Muslimin zu Unrecht die Stelle verweigert habe. Rechtsexperten halten das Urteil für verfassungswidrig.