Kopftuchstreit

Mit Kopftuch auf der Richterbank

Raffia Arshad ist die erste Richterin mit Kopftuch in Großbritannien. Während der Hijab in säkularen Kreisen als Symbol für ein menschenverachtendes Frauenbild gilt und das Tragen im öffentlichen Dienst in Deutschland heftig debattiert wird, präsentiert sich Arshad als Vorkämpferin für gesellschaftliche Vielfalt. Sie wolle Frauen ermutigen, Karriere zu machen, auch mit Kopftuch, erklärt die 40-Jährige im Zeitungsinterview.

Freier Kopf für freie Menschen!

Die neugewählte österreichische Regierung hat beschlossen, ein Kopftuchverbot in der Schule bis zum vierzehnten Lebensjahr einzuführen. Der Verfasser begrüßt diese Regelung. Die Gründe hierfür sind pragmatischer Natur und hängen vermutlich auch mit seiner Tätigkeit im Personalwesen zusammen.

Naïla Chikhi

Nicht muslimisch genug?

An der Goethe-Universität Frankfurt/M. kam es in der vergangenen Woche zum Eklat. Bei einer Podiumsdiskussion zum Thema "Die Verschleierung: Modeaccessoire, ein religiöses Symbol oder ein politisches Instrument?" gab es Proteste einer Gruppe "Studis gegen rechte Hetze", die mit Anzeigen wegen Körperverletzungen endeten.

Verhüllungsverbot: Der Kurs stimmt

Die Dialektik von Islamismus und Diskriminierungsgetöse treibt im Wochentakt immer neue Blüten. Da verlangt eine Studierende, der Göttergatte solle sie auf Staatskosten beim Auslandssemester begleiten. Andere wiederum bestehen auf Räumlichkeiten für ihre fünf täglichen Gebete. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis sich Stundenpläne und Freizeitangebote an den religiösen Vorschriften ausrichten sollen.

Berliner Neutralitätsgesetz nicht verfassungswidrig

Am Dienstag letzter Woche hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entscheiden, dass einer Lehrerin fast 6.000 Euro (eineinhalb Monatsgehälter) Entschädigung zustehen. Die Frau hatte geklagt, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht als Lehrerin arbeiten durfte. Zum Ergebnis dieses Rechtsstreites hat die Initiative Pro-Neutralitätsgesetz eine Stellungnahme veröffentlicht.