Viele Eltern stellen meist erst mit dem Blick auf den ersten Stundenplan ihrer Kinder die Frage: "Muss mein Kind eigentlich zum Religionsunterricht?" Der Humanistische Verband in Nordrhein-Westfalen informiert Eltern jetzt über Alternativen zum Religionsunterricht an Grundschulen.
Es gehört zu den immer wiederkehrenden Irritationen, dass Schülerinnen und Schüler, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, sich in Nordrhein-Westfalen im katholischen oder evangelischen Religionsunterricht wiederfinden. Denn auch wenn man sich vom Religionsunterricht abmelden kann, fehlt es häufig an alternativen schulischen Angeboten und dann geht man eben doch hin, weil es einfacher ist. Also müssen sich Lehrkräfte Gedanken dazu machen, wie mit diesen Schülerinnen und Schülern, die im falschen Unterricht sitzen, umgegangen werden kann.
Im Jahre 2006 wurde unter der christlich-konservativen Regierung der Partido Popular (PP) für ganz Spanien ein neues Bildungsgesetz erlassen. Dieses umfasst eine Regelung zum Religionsunterricht. Der katholische Religionsunterricht soll von den Bildungseinrichtungen obligatorisch angeboten werden, von den Schülerinnen und Schülern aber optional belegt werden können. Um anderen Religionen Rechnung zu tragen, sollten auch diese angeboten werden können.
Die Fraktion des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) im Landtag von Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung auf, für Religionsfreiheit an öffentlichen Schulen im Lande zu sorgen. Eine kleine Anfrage deckte einen rechtswidrigen Zustand auf, der konfessionsfreie Schüler diskriminiert.
Am 30. August ist der Tag der Einschulung für die Grundschul-Kinder in Nordrhein-Westfalen. Der Eintritt in den neuen Lebensabschnitt bringt manche Änderung für die Erstklässler. Ein auffälliges Merkmal ist zunächst die bunte Schultüte.
Den konfessionsgebundenen Religionsunterricht gibt es seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Die Verknüpfung bzw. Beeinflussung durch die beiden beherrschenden Konfessionen des Christentums scheint im Bewusstsein der Bevölkerung nicht sehr präsent. Religion ist einfach Teil des Bildungsangebotes der Schulen und gehört sozusagen zur Grundausstattung wie Mathe, Deutsch, Erdkunde u. ä. dazu.
In Baden-Württemberg soll künftig das Schulfach Ethik ab der Klasse 5 flächendeckend angeboten werden. Begründet wird das Vorhaben mit der wachsenden Zahl an Schülerinnen und Schülern ohne kirchliche Bindung.
Laut einer jüngst vorgestellten repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Kantar Emnid im Auftrag der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern ist Religionsunterricht in Bayern nicht besonders beliebt. Ein Viertel der Befragten sprach sich ferner für die Abschaffung des Religionsunterrichtes als ordentliches und damit verpflichtendes Lehrfach aus.
Aus Beratungsanfragen der Schülerschaft des Elly-Heuss-Knapp Berufskollegs in Düsseldorf geht hervor, dass für Religionsferne nun das Fach "Praktische Philosophie" angeboten werden soll. Aber - ein Schelm ist, wer Böses dabei denkt - selbstverständlich nicht zeitgleich zum Religionsunterricht, sondern erkennbar diskriminierend wieder Freitags in der siebten und achten Stunde.
Im März des Jahres erreichte den IBKA die Anfrage der Eltern dreier Schülerinnen einer Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen, alle drei waren entsprechend Art. 7 (2) des Grundgesetzes in Zusammenhang mit § 31 (6) des Schulgesetzes NRW von der Teilnahme am Religionsunterricht befreit. Die älteste und religionsmündige Tochter besuchte zu der Zeit die zehnte Klasse.
Soll ein Philosophieunterricht bald als Ersatzfach für konfessionellen Religionsunterricht in nordrhein-westfälischen Grundschulen angeboten werden? Ein entsprechender Antrag der Grünen-Landtagsfraktion wurde im Ausschuss für Schule und Bildung diskutiert.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) in Münster hat am 9. November 2017 nach knapp zwanzigjährigem Rechtsstreit entschieden, dass der Zentralrat der Muslime in Deutschland e. V. (ZMD) und der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e. V. (IR) keinen Anspruch gegen das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) auf allgemeine Einführung islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen haben. Die klagenden Islamverbände sind keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes.
Die SPD-Fraktionsbeauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften Kerstin Griese hält gegenüber dem Deutschlandfunk den Religionsunterricht für wichtig, damit Kinder "miteinander und voneinander lernen".
In Irland dominiert die katholische Kirche den Bildungsbereich. Sogar an staatlichen Schulen durfte sie bislang Kindern Unterricht im Glauben erteilen. Das soll sich nach dem Willen der zuständigen Schulbehörde nun ändern.
Bereits im September letzten Jahres wurde der konfessionell gebundene Religionsunterricht an Gymnasien in Luxemburg abgeschafft. Nun wird der Kurs auch an Grundschulen fortgesetzt.