In unserem Nachbarstaat könnte bald eine enorm restriktive Handhabung zur Wirklichkeit werden, die heutzutage eigentlich nur noch in fundamentalistisch regierten Ländern angedacht wird: Ein Schwangerenregister zur Kontrolle von Frauen bis in den Uterus. Damit ist Polen auf dem Kurs, den etwa auch der Iran eingeschlagen hat. Der massive Einfluss, den die Kirche bei solchen fragwürdigen Unterfangen hat, wird dabei gerne unterschätzt.
Als noch nie so günstig wie in diesem Herbst wird die Gelegenheit für Änderungen im sogenannten Religionsverfassungsrecht in Deutschland von manchen eingeschätzt. Mit Bündnis 90/Die Grünen und FDP sind zwei Parteien an den Koalitionsverhandlungen beteiligt, die sich – geht es nach den Aussagen in ihren Bundestagswahlprogrammen 2021 – für substantielle Reformen im Verhältnis "Staat und Kirche" einsetzen. Ob daraus etwas wird, werden wir vielleicht schon im Laufe dieser Woche wissen, oder auch etwas später, je nachdem wie die Ampel-Verhandlungen insgesamt vorankommen.
Um "kriminelle Abtreibungen" zu verhindern, sollen im Iran Frauen mit einem positiven Schwangerschaftstests amtlich registriert werden. Medizinische Labore müssen künftig bei einem entsprechenden Testergebnis die Daten der betreffenden Frau an die Behörden übermitteln.
In Köln dürfen künftig muslimische Gemeinden die Gläubigen per Lautsprecher von der Moschee aus zum Freitagsgebet rufen. Während Oberbürgermeisterin Henriette Reker das Modellprojekt als Zeichen von Vielfalt und Respekt feiert, sehen Säkulare darin ein fatales Signal für den politischen Islam.
Um den steigenden Covid-19-Infektionszahlen zu begegnen, gilt seit vergangener Woche die 3G-Regel: Wer ein Krankenhaus, die Gastronomie oder eine Sportveranstaltung besuchen möchte, muss den vollständigen Impfschutz, die Genesung von Covid-19 oder einen aktuellen Test nachweisen. Das gilt allerdings nicht für Gottesdienste. Erklärt wird die Entscheidung damit, dass Religionsausübung ein Grundrecht sei.
Ein Wahlkampfvideo der SPD thematisiert die konservativ-katholische Einstellung von Armin Laschets Staatskanzleichef. Nach massiver Kritik hat die SPD den Film nun zurückgezogen, doch dem Präsidenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken ist das nicht genug.
Obwohl in den USA Staat und Kirche getrennt sein sollen, werden zahlreiche christliche Monumente nicht nur öffentlich aufgestellt, sondern auch ihr Erhalt und ihre Pflege von Gemeindegeldern gezahlt. Seit Jahren kämpft daher der Satanic Temple für die Aufstellung einer Baphomet-Statue auf öffentlichem Grund. Bisher vergebens. Dass im Juli jedoch eine Temple-Feier am satanischen Friedenskreuz in Bladensburg, Maryland stattfinden konnte, ist einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten zu verdanken.
In 20 US-amerikanischen Bundesstaaten können Gläubige mit dem Wahlspruch "In God We Trust" (Wir vertrauen auf Gott) auf ihren Kfz-Kennzeichen fahren. Im Bundesstaat Mississippi allerdings ist dieses Kennzeichen seit 2019 nicht nur eines zur Auswahl, sondern der Standard. Religionsfreie, die kein Gottvertrauen auf ihrem Kennzeichen wünschen, müssen zusätzliche Gebühren zahlen, um eines ohne zu erhalten.
Mitte Mai 2021 begrüßte NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) eine neue Kommission zur Gestaltung islamischen Religionsunterrichtes in Nordrhein-Westfalen als "weiteren Meilenstein". Schnell kam Kritik auf, denn Teil der Kommission sind unter anderem die Verbände DITIB und die Islamische Religionsgemeinschaft NRW (IRG NRW), die als Millî-Görüş-nah gilt. Liberal-islamische Verbände finden hingegen keinen Platz in dem neuen Beirat.
Israel hat gewählt, zum vierten Mal in zwei Jahren. Passiert ist das Undenkbare: Der nächste Premierminister heißt nicht Benjamin "Bibi" Netanyahu. Die neue Koalition vereint die unterschiedlichsten Weltanschauungen, zum ersten Mal ist eine unabhängige arabische Partei an der Regierung beteiligt. Was bedeutet die Wahl für die Privilegien der streng Orthodoxen?
Nun geht es tatsächlich los! In Berlin wird mit der Errichtung des Sakralbaus "House of One" begonnen. Gestern war Grundsteinlegung für ein religiöses Gebäude, das zu großen Teilen aus Steuermitteln bezahlt werden wird.
Bunte Haare oder ein auffälliges Nageldesign mögen Geschmacksfragen sein – verfassungsfeindliche Tattoos sind es nicht. Regelungen zum Erscheinungsbild von Beamt*innen und Soldat*innen sollen klären, was erlaubt ist und was nicht, um die Funktion vor den individuellen Ausdruck zu stellen. Was für die Einen der Versuch ist, Neutralität zu wahren, ist für religiöse Gruppen ein Versuch, Gläubigen den Zugang zu bestimmten Berufen zu verwehren.
Während sich in Deutschland die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes für ein Verbot des "Kinderkopftuchs" in Kitas und Schulen engagiert, präsentieren seit kurzem unter dem Hashtag "#HandsOffMyHijab" junge Muslimas ihr Kopftuch in den sozialen Medien. Anlass für die Postings ist ein Gesetzentwurf, der in Frankreich das Kopftuch bei Minderjährigen unter Strafe stellen soll.
Nachdem jüngst bekannt wurde, dass der Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Union das Verbot von religiösen Symbolen am Arbeitsplatz für rechtmäßig hält, berichten Medien heute über ein neues Gesetz in Nordrhein-Westfalen, welches Beschäftigten der Justiz untersagt, in Gerichten und bei Ausübung hoheitsrechtlicher Tätigkeiten religiös geprägte Symbole oder Kleidungstücke zu tragen.
Der Düsseldorfer Aufklärungsdienst (DA!) war Thema im Stadtrat: Nachdem dem muslimischen Kreis KDDM öffentliche Gelder in Höhe von 70.000 Euro zugesprochen worden waren, wurde ein fast gleichlautender Antrag auf Förderung für den säkularen Verband abgelehnt. Eine Islamexpertin warnt derweil vor Verbindungen von Mitgliedern des KDDM ins legalistisch-islamistische Spektrum.