Der Stuttgarter Rat der Religionen machte vergangenen Monat mit einem "Tag der Religionen" im Rathaus auf sich aufmerksam. Räte der Religionen vertreten ausschließlich Religionsgemeinschaften, keine nicht-religiösen Weltanschauungen. Sie sind kein Ansprechpartner für die Zivilgesellschaft hinsichtlich religiöser und nicht-religiöser Anliegen der Bürger, sondern staatlich gehätschelte Lobbyorganisationen.
Diese Aussage stammt nicht etwa aus einer internen Anweisung der türkischen Religionsbehörde Diyanet (DITIB ist der deutsche Ableger) oder der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage (Mormonen) – das Bundesverfassungsgericht hat 1987 die Rechtslage des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen in Deutschland klargestellt.
Seit genau einem Jahr gibt es nun den Zentralrat der Konfessionsfreien. Nach einem Strategieworkshop mit den Mitgliedsverbänden zieht der Vorsitzende Philipp Möller eine Bilanz.
Caroline Fourest, die bekannte französische Publizistin und Repräsentation eines linken Universalismus, legt mit "Lob des Laizismus" eine vehemente Streitschrift zu dessen Verteidigung vor. Dies geschieht auf kantige und laute Art und Weise. Dadurch müssen aber ihre Argumente und Einwände nicht falsch sein.
Es gibt im Islam Problemfelder, die nicht zu leugnen sind, und es liegt an den Muslimen, diese zu bearbeiten und eine Lehre zu etablieren, die weltweit keinen Spielraum für tödliche Fatwas lässt. Das findet der österreichische Autor Niko Alm.
Religiöse Fahnen am Rathaus – muss das sein in einem Land, in dem Staat und Religion getrennt sind? Wenn es nach dem Supreme Court geht, schon. Einer christlichen Organisation war das hissen ihrer Fahne am Bostoner Rathaus während einer Veranstaltung verboten worden. Der Kopf der Organisation hatte geklagt und Recht bekommen. Nun fordert auch der Satanic Temple das Recht ein, seine Fahne zur "Satanic Appreciation Week" im Juli am Rathaus hissen zu dürfen.
Die katholische und die evangelische Kirche sind schon lange keine Volkskirchen (mehr). Sie haben sich als unfähig erwiesen, Verantwortung zu übernehmen und die strukturellen Ursachen für Diskriminierungen und sexualisierte Gewalt anzugehen. Die Ursachen für ihren historischen Schrumpfkurs sind freilich noch weit vielfältiger.
In unserem Nachbarstaat könnte bald eine enorm restriktive Handhabung zur Wirklichkeit werden, die heutzutage eigentlich nur noch in fundamentalistisch regierten Ländern angedacht wird: Ein Schwangerenregister zur Kontrolle von Frauen bis in den Uterus. Damit ist Polen auf dem Kurs, den etwa auch der Iran eingeschlagen hat. Der massive Einfluss, den die Kirche bei solchen fragwürdigen Unterfangen hat, wird dabei gerne unterschätzt.
Als noch nie so günstig wie in diesem Herbst wird die Gelegenheit für Änderungen im sogenannten Religionsverfassungsrecht in Deutschland von manchen eingeschätzt. Mit Bündnis 90/Die Grünen und FDP sind zwei Parteien an den Koalitionsverhandlungen beteiligt, die sich – geht es nach den Aussagen in ihren Bundestagswahlprogrammen 2021 – für substantielle Reformen im Verhältnis "Staat und Kirche" einsetzen. Ob daraus etwas wird, werden wir vielleicht schon im Laufe dieser Woche wissen, oder auch etwas später, je nachdem wie die Ampel-Verhandlungen insgesamt vorankommen.
Um "kriminelle Abtreibungen" zu verhindern, sollen im Iran Frauen mit einem positiven Schwangerschaftstests amtlich registriert werden. Medizinische Labore müssen künftig bei einem entsprechenden Testergebnis die Daten der betreffenden Frau an die Behörden übermitteln.
In Köln dürfen künftig muslimische Gemeinden die Gläubigen per Lautsprecher von der Moschee aus zum Freitagsgebet rufen. Während Oberbürgermeisterin Henriette Reker das Modellprojekt als Zeichen von Vielfalt und Respekt feiert, sehen Säkulare darin ein fatales Signal für den politischen Islam.
Um den steigenden Covid-19-Infektionszahlen zu begegnen, gilt seit vergangener Woche die 3G-Regel: Wer ein Krankenhaus, die Gastronomie oder eine Sportveranstaltung besuchen möchte, muss den vollständigen Impfschutz, die Genesung von Covid-19 oder einen aktuellen Test nachweisen. Das gilt allerdings nicht für Gottesdienste. Erklärt wird die Entscheidung damit, dass Religionsausübung ein Grundrecht sei.
Ein Wahlkampfvideo der SPD thematisiert die konservativ-katholische Einstellung von Armin Laschets Staatskanzleichef. Nach massiver Kritik hat die SPD den Film nun zurückgezogen, doch dem Präsidenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken ist das nicht genug.
Obwohl in den USA Staat und Kirche getrennt sein sollen, werden zahlreiche christliche Monumente nicht nur öffentlich aufgestellt, sondern auch ihr Erhalt und ihre Pflege von Gemeindegeldern gezahlt. Seit Jahren kämpft daher der Satanic Temple für die Aufstellung einer Baphomet-Statue auf öffentlichem Grund. Bisher vergebens. Dass im Juli jedoch eine Temple-Feier am satanischen Friedenskreuz in Bladensburg, Maryland stattfinden konnte, ist einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten zu verdanken.
In 20 US-amerikanischen Bundesstaaten können Gläubige mit dem Wahlspruch "In God We Trust" (Wir vertrauen auf Gott) auf ihren Kfz-Kennzeichen fahren. Im Bundesstaat Mississippi allerdings ist dieses Kennzeichen seit 2019 nicht nur eines zur Auswahl, sondern der Standard. Religionsfreie, die kein Gottvertrauen auf ihrem Kennzeichen wünschen, müssen zusätzliche Gebühren zahlen, um eines ohne zu erhalten.