Die Zulassung von Suizidhilfe in Alters- und Pflegeheimen steht derzeit in verschiedenen Kantonen auf der politischen Agenda. Der assistierte Suizid ist eine Freiheit und ein Recht, das vom Bundesgericht und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anerkannt wird. Doch noch verwehren viele Alters- und Pflegeheime ihren Bewohnerinnen und Bewohnern die Möglichkeit, diese Freiheit in ihren Räumlichkeiten zu verwirklichen, wenn sie dies möchten. Die Organisation "DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben" hat hierzu einen klaren Standpunkt.
Der Verein Dignitas Deutschland begrüßt die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates vom 22. September zur Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende. Sie deckt sich mit den Grundsätzen des Vereins und nimmt implizit Bezug auf die Forderungen von Dignitas Deutschland, die der Öffentlichkeit erstmals im Berliner Appell 2022 am 21. Februar dieses Jahres zugänglich gemacht wurden.
Am 22. September hat der Deutsche Ethikrat eine Stellungnahme mit dem Titel "Suizid – Verantwortung, Prävention und Freiverantwortlichkeit" vorgestellt. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt zwar die damit verbundene Anregung, Angebote zu einer Suizidprävention über die gesamte Lebensspanne und für alle relevanten Lebensbereiche auszuweiten. Um aber individuellen Lebenslagen wirklich gerecht werden zu können, darf es keineswegs zu einer irreführenden Gleichsetzung der Personen, die sich in einer suizidalen Krise befinden, mit denjenigen, die einen Freitodwunsch entwickelt haben, kommen.
Es gibt sie – die Möglichkeit, erhobenen Hauptes und selbstbestimmt aus dem Leben zu treten, wenn man an diesem Punkt angekommen ist. Darüber informierten sich am vergangenen Wochenende 100 Besucher bei einer erstaunlich kurzweiligen und manchmal regelrecht lustigen Veranstaltung über ein ernstes Thema: Das selbstbestimmte Sterben.
Bereits in den ersten Tagen fand eine Petition der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) zahlreiche Unterstützer. In den kommenden Wochen kann der Aufruf noch gezeichnet werden.
Eine Frau, die ihrem schwer kranken Mann auf dessen Wunsch hin eine tödliche Dosis Insulin gespritzt hat, wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) freigesprochen. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt die BGH-Entscheidung, die am vergangenen Donnerstag veröffentlicht wurde.
Wenige Tage vor der Ersten Lesung von drei Gesetzentwürfen zur Suizidhilfe im Bundestag hat Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Vertreter der beiden liberalen Gesetzentwürfe zu persönlichen Gesprächen aufgesucht. Sein Resümee: "Die Gespräche waren von einem offenen und konstruktiven Austausch gekennzeichnet und zeigten, dass es ungeachtet aller zu klärenden offenen Fragen Bundestagsabgeordnete gibt, die sich mit großem Engagement der Thematik der Suizidhilfe widmen."
Der Zentralrat der Konfessionsfreien ruft die Abgeordneten des Bundestages dazu auf, kein neues Gesetz zur Suizidhilfe zu erlassen, das die Selbstbestimmung am Lebensende einschränkt. Anlässlich der ersten Beratung am Freitag hat der Verband in "zehn Fragen und Antworten zur Suizidhilfe" dargelegt, dass keiner der drei vorliegenden Gesetzentwürfe in Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht.
Der Bund für Geistesfreiheit München lädt am 1. Juni 2022 um 19.00 Uhr zu einer Diskussionsrunde zum Thema Sterbehilfe in die Münchner Seidlvilla ein. Dort soll das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 kommentiert und seine Auswirkungen besprochen werden. Die Richter*innen in Karlsruhe hatten das strafrechtliche Verbot der Sterbehilfe gekippt und jedem Menschen zu jeder Zeit das Recht auf selbstbestimmtes Sterben zugestanden.
Die Diskussion um die Zulassung von Suizidhilfeorganisationen in Alters- und Pflegeheimen und ihre Verankerung in den kantonalen Gesundheitsgesetzen steht derzeit in verschiedenen Kantonen auf der politischen Agenda. Am Montag, dem 23. Mai 2022, wurde darüber im Zürcher Kantonsrat debattiert und entschieden: Alters- und Pflegeheime im Kanton Zürich müssen künftig ermöglichen, dass ihre Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort Suizidhilfe in Anspruch nehmen können.
Die Diskussion um die Zulassung von Suizidhilfeorganisationen in Alters- und Pflegeheimen und ihre Verankerung in den kantonalen Gesundheitsgesetzen steht derzeit in verschiedenen Kantonen auf der politischen Agenda. So unter anderem in Graubünden, Wallis und Zürich. Während sich die Parlamente mit dieser Frage schwertun, hat die Schweizer Bevölkerung eine klar befürwortende Meinung.
Ist eine liberale Gesetzgebung zum Herbst, worauf eine Abgeordnetengruppe um Katrin Helling-Plahr abzielt, notwendig und unterstützenswert? Oder kann bereits heute Suizidwilligen mit anderen Mitteln als dem nicht erhältlichen Natrium-Pentobarbital, etwa mit dem verschreibungsfähigen Thiopental, hinreichend geholfen werden? Rechtliche Risiken wegen des Betäubungsmittelgesetzes scheinen ohne gesetzliche Neuregelung bei allen entsprechenden Verschreibungen zu bestehen.
Wie sinnvoll ist die Etablierung von bundesweiten kostenfreien Beratungsstellen zur Suizidhilfe und welche Aufgabe sollen sie haben? Am 30. März diskutierten Expert*innen darüber auf Einladung von Bundestagsabgeordneten vor dem Hintergrund, dass eine Gesetzesverabschiedung für den Herbst avisiert ist.
Mit einer vielbeachteten Pressekonferenz hatten die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), DIGINITAS Deutschland sowie der Verein Sterbehilfe im Februar dieses Jahres von ihren praktischen Erfahrungen in der Umsetzung des Karlsruher Urteils zur Suizidhilfe berichtet. Dabei stellten die drei Organisationen einen gemeinsamen Forderungskatalog vor, der als "Berliner Appell 2022" zusammenfasst, was künftig in Politik und Gesellschaft noch getan werden sollte.
Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Prof. Robert Roßbruch, kritisierte in einem hpd-Interview die Haltung des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) im Zusammenhang mit der Suizidhilfe. Darauf reagierte der Bundesverband des HVD mit einem Offenen Brief, den der hpd im Wortlaut veröffentlicht.