Beschneidung in Dänemark

Die konsequente Debatte

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Traditionelles jüdisches Beschneidungswerkzeug (im Jewish Museum (New York City)), 19. Jahrhundert
Traditionelles jüdisches Beschneidungswerkzeug (im Jewish Museum (New York City)), 19. Jahrhundert (CC BY-SA 2.0)

LANGWEDEL. (hpd) Im Dänischen Parlament wird dieser Tage erneut das Thema der Zwangsbeschneidung an minderjährigen Jungen behandelt. Die Diskussion dreht sich dabei um ein mögliches Verbot von medizinisch nicht erforderlichen Vorhautamputationen an Minderjährigen.

Die Sitzung am vergangenen Mittwoch wurde von der Parlamentsgruppe für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte veranlasst.

Lena Nyhus, Gründerin von “Intact Denmark”, sagte dazu: “Beschneidung bedeutet, ein gesundes Körperteil vom Körper eines Jungen abzuschneiden. Dänemark sollte eine Vorreiterrolle bei Kinderrechten einnehmen. Wir benötigen ein Schutzalter von 18 Jahren.”

Die Gesundheitspolitikerin Else Smith argumentierte während des Hearings, die Durchführung der Operation wäre nicht gefährlich genug, um ein Verbot zu rechtfertigen. Der Liberale Ole Birk Olesen hielt dagegen, dass auch die Amputation des kleinen Fingers eines Kindes bei korrekter Durchführung durch Ärzte keine Risiken beinhalte, und fragte, ob dann nicht auch dies ohne medizinischen Grund erlaubt sein sollte.

Gleiches könnte man selbstredend auch über die weibliche Genitalverstümmelung sagen, die unter klinischen Bedingungen ebenfalls mit minimalem Risiko durchführbar wäre - wenn man, wie Frau Smith, nur die Operation als solche, nicht aber die unvermeidlichen sowie möglichen körperlichen und psychischen Spätfolgen oder die Rechte des Kindes auf körperliche Unversehrtheit betrachtet.

Derzeit unterstützen die Rot-Grüne und die Liberale Allianz im Dänischen Parlament die Forderungen nach einem Verbot. Sie vertreten damit die Ansichten von rund 74 Prozent der Dänen, die einer YouGov-Umfrage zufolge ein Verbot befürworten. Nur 10 Prozent der Dänen sprachen sich dafür aus, dass die medizinisch nicht erforderliche Vorhautamputation an Minderjährigen legal bleiben solle.

Zu sehr ähnlichen Ergebnissen kamen auch Umfragen in Deutschland, wo jedoch die Politik seit Verabschiedung des umstrittenen Erlaubnisparagraphen 1631d BGB - den wiederholten Forderungen von Ärzteverbänden und Menschenrechtsgruppen zum Trotz - keine neuerlichen Beratungen zu diesem Thema angestoßen hat.