Der staatliche Bildungsauftrag und die weltanschaulich neutrale Integration von Kindern – mit und ohne Migrationshintergrund – in unsere Gesellschaft hat also Vorrang vor religiösen Normen und Praktiken.
Durchwachsene drei Gewalten
Zur Frage, woher säkulare Humanisten Unterstützung für die Durchsetzung ihrer Menschenrechte erwarten können, zeichneten Rechtsanwältin Dr. Neumann und Rechtsanwalt Reinecke ein durchwachsenes Bild der drei Gewalten:
Gewalt Nummer 1 und 2, Regierung und Parlament, könnten weltanschaulich in einem Block abgehandelt werden. Die Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitiker aus Regierung und Opposition achten auf eine entschieden pro-religiöse Ausrichtung. Nach dem Motto: Lieber die Vorrechte der christlichen Amtskirchen verteidigen, als eine vorausschauende Säkularpolitik für die plurale Gesellschaft zu machen. Die laizistischen und säkularen Arbeitskreise der Parteien wachsen zwar, befinden sich aber noch in den Nischen des Parteilebens und zählen nicht die Meinungsführer in den Partei- und Fraktionsvorständen zu ihren Reihen. Die Repräsentanz im Bundeskabinett ist so, als bestünde Deutschland zu 100 Prozent aus gläubigen Christen. Die Interessen der mit 37 Prozent größten weltanschaulichen Gruppe in Deutschland, der Konfessionsfreien, werden durch die kirchenaffine Politik, siehe zuletzt bei dem Entwurf des Staatsvertrags zur Besetzung des ZDF-Fernsehrates, zur Seite gedrückt.
Bleibt die Gewalt Nummer 3: Das Rechtswesen. Hier ist die Tendenz in den 66 Jahren Bundesrepublik positiv pro Grund- und Menschenrechte – mit einigen Fehlurteilen niederer Instanzen und einigen Ausscherungen seitens des Bundesverfassungsgerichts. Positiv für eine freiheitliche und humanistische Weltanschauung ist vor allem die Wechselwirkung mit der europäischen Ebene, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Hoffnung besteht auch bei einem neuen Kopftuch-Fall, das seinen Weg durch die Instanzen bis hin nach Straßburg nimmt. Zudem gibt es weltweit auf der Ebene der Vereinten Nationen Übereinstimmung, dass ein Grundrecht wie die Meinungsfreiheit nicht mit Berufung auf traditionelles religiöses und anderes Gewohnheitsrecht eingeschränkt werden darf.
Dr. Neumann: "Im Konflikt zwischen Menschenrechten und der Religion sieht es in der Regel so aus: Die deutschen Gerichte machen einen Schritt vor in Richtung Menschenrechtsschutz. Sodann versucht eine parteiübergreifende pro-religiöse Allianz der Politik einen Schritt, manchmal auch zwei bis drei Schritte zugunsten der Religionsvorrechte zurück zu machen. Wenn Konfessionsfreie in ihren Rechten durch die Übergriffe religiöser Normen und Praktiken verletzt werden, so ist in Deutschland eher auf die Richter als auf die Volksvertreter zu setzen. Je höher die Rechtsverletzung den Weg durch die Instanzen bis nach Straßburg zum Menschenrechtsgerichtshof findet, umso säkularer und freiheitlicher fällt der Urteilsspruch aus."
Der einer durchaus provokant zuspitzenden und gleichzeitig notwendig knappen Formulierung des Titels geschuldeten Frage, ob die Religionsrechte sozusagen außerhalb der Gruppe der Menschenrechte zu sehen seien, eröffnete den Raum zu rechtsphilosophischen Überlegungen, ebenso, wie auch die berechtigte Frage, ob es überhaupt einer Privilegierung der Religionen durch die extra verankerte „Religionsfreiheit“ bedarf, oder ob der gesamte Rechtskanon nicht ausreiche, diese zu gewährleisten. Abschließend beantworteten Rechtsanwältin Dr. Neumann und Rechtsanwalt Reinecke noch konkrete Fragen zu rechtspolitischen Aktionen der säkularen Szene. Aktionen sollten nach Möglichkeit im Vorfeld genau geplant werden. Die von Gesetzgebern bei Bund und Ländern in der Tradition amtskirchlicher Bevorrechtigungen gezogenen Fallstricke sollten beachtet werden. Denn Religionsgemeinschaften kämpfen um jeden Millimeter im öffentlichen Raum, sei es in der Schule oder im Gerichtssaal. Dennoch, Humanisten könnten heute Urteile erlangen, die in den 1980er und 1990er Jahren noch gar nicht denkbar waren.
Die nächsten Veranstaltungen des HFK:
am 5. Juni 2015 "Die Täter von Auschwitz"
und am 7. August 2015 "Der politische Islam am Beispiel Afghanistan und Iran"
Weitere Informationen: www.gbskoeln.de.






8 Kommentare
Kommentare
Hans Trutnau am Permanenter Link
Schöner Beitrag, Burkhard!
Frank Herhausen am Permanenter Link
Erst wenn es Deutschland gelingt, daß sich die Thora, der Koran und die Bibel bedingungslos dem Grundgesetz unterwerfen, erst dann kann ich von Freiheit in Deutschland reden.
Dr. Nathan Wars... am Permanenter Link
Über die christliche Bibel und den islamischen Koran will ich mich nicht äußern. Die jüdische Thora akzeptiert alle Gesetze des demokratischen Staates.
Nachzulesen im Talmud, der von einem "gerechten" Staat spricht.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Ah ja, dann waren also Knabenbeschneidungen nach dem bewussten Kölner Urteil NICHT rechtens, bis sie wieder 'legalisiert' wurden?
Dr. Nathan Wars... am Permanenter Link
Die Knabenbeschneidungen waren nicht relevant. Nach dem Holocaust tendiert die Anzahl der jüdischen Beschneidungen in Deutschland gegen Null.
Das Gerichtsurteil von Köln ist kein Gesetz, sondern eine Meinung in einer deutschen Stadt, die von einflussreichen Antisemiten durchsetzt ist.
Frank Herhausen am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Dr. Nathan Wars..., Ich danke Ihnen für Ihre Antwort auf meinen Kommentar zur Pinchas Woche.
Dr. Nathan Wars... am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Herhausen,
endlich ein vernünftiger Vorschlag, der Missverständnisse ausräumen wird. Allerdings sollten wir nicht übereilt handeln. Der Teufel liegt im Detail!
In allen jüdischen Gemeinden liegen Bücher vor, die die Thora beinhalten, die keineswegs der christlichen Bibel entspricht. Die Thora ist auf Hebräisch verfasst und verfügt nicht in allen anderen Sprachen über eine autorisierte Übersetzung, genau genommen in den wenigsten Sprachen. Deshalb wird meist eine englische oder russische Übersetzung beigefügt, falls überhaupt.
Die wenigsten Juden außerhalb Israels verstehen hebräisch, einige mehr sind imstande, die Schrift zu buchstabieren. Man sollte deshalb das Vorwort in der Landessprache abfassen, um es dem Leser verständlich zu machen. Leider werden die wenigsten jüdischen Leser etwas damit anfangen können, da sie die Thora kaum kennen. Da die selben Thora-Bücher weltweit zirkulieren, ziehe ich ein loses Beiblatt einem fest verankertem Vorwort vor. Ansonsten ist zu befürchten, dass kaum jemand dieses Vorwort versteht.
Die Thora ist die Basis des Judentums. Nur einige Gesetze sind hierin klar formuliert. "Wenn ein Mann bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so muss er sofort getötet werden, damit das Böse aus Israel ausgerottet werde".
Wenn Sie diesen Satz erneut lesen, werden Sie bemerken, dass er sich nicht auf Deutschland, sondern auf Israel bezieht, welches nicht dem GG untersteht. In Israel werden trotz (wegen?) der Thora keine Todesurteile mehr gefällt, mit Ausnahme von Nazi-Verbrechen, die Millionen von Juden das Leben gekostet haben. Dies ist bisher ein einziges Mal geschehen und wird sich nach menschlichem Ermessen nicht wiederholen.
In Israel ist im Gegensatz zu Deutschland die gleichgeschlechtliche Ehe mit allen Vor- und Nachteilen anerkannt. Ihr Vorwort erübrigt sich also und sollte lieber in islamischen Ländern verteilt werden, wo Notwendigkeit besteht.
Neben der Thora gibt es weitere Bücher im selben Rang wie „Könige“ und „Propheten“. Die dort aufgeführten „Gebote“ gelten nicht! Sie müssen erst die Mischna (mündliche Überlieferung), die seit Jahrhunderten schriftlich fixiert ist, und die Gemarrah, zum Teil auf Aramäisch, beide zusammen als „Talmud“ bekannt, durchlaufen, bevor sie als „Schulchan Aruch“ (nur wenige Jahrhunderte alt, wird laufend der Zeit angepasst) Gesetzeskraft erlangen. Das von Ihren vorgeschlagenen Vorwort sollte dort platziert werden! Leider wird es dann kaum gelesen werden.
Orthodoxe Juden beschäftigen sich Zeit ihres Lebens mit den o.g. Büchern in den Originalsprachen! Ein Vorwort auf Aramäisch wäre toll! Um Ihrem Vorschlag Sinn zu geben, müsste dafür gesorgt werden, dass die Mehrheit der nicht-orthodoxen Juden sich mit den jüdischen Büchern befasst, um Ihr Ansinnen zu begreifen. Dass Ihr Beispiel wie oben erwähnt deplatziert ist, tut nichts zu Sache. Dieser atheistische Vorschlag wird fromme Juden entzücken!
LG NW
PS: Das „Vorwort“ muss ja den Staaten angepasst werden. Nicht überall wird die gleichgeschlechtliche Liebe toleriert. In Polen und Ungarn greifen das bundesdeutsche GG nicht. Was sollte man da schreiben, um gesetzeskonform zu bleiben?
Dr. Nathan Wars... am Permanenter Link
Oh, ich habe etwas Wichtiges vergessen.
In einer Demokratie wie Deutschland wechseln zuweilen die Regierungen, alte Gesetzte werden abgeschafft und durch neue ersetzt. Es ist ein ziemlicher Aufwand, nach jedem neue eingeführten Gesetzt nicht nur in Deutschland, sondern weltweit zu entscheiden, ob ein neues „Thora“-Vorwort fällig ist. Wären die atheistischen Gesellschaften bereit, diese Sisyphus-Arbeit zu übernehmen?