Bericht vom Humanistischen Forum Köln

Das Recht muss eine religionsfreie Zone sein

Der staatliche Bildungsauftrag und die weltanschaulich neutrale Integration von Kindern – mit und ohne Migrationshintergrund – in unsere Gesellschaft hat also Vorrang vor religiösen Normen und Praktiken.

Durchwachsene drei Gewalten

Zur Frage, woher säkulare Humanisten Unterstützung für die Durchsetzung ihrer Menschenrechte erwarten können, zeichneten Rechtsanwältin Dr. Neumann und Rechtsanwalt Reinecke ein durchwachsenes Bild der drei Gewalten:

Gewalt Nummer 1 und 2, Regierung und Parlament, könnten weltanschaulich in einem Block abgehandelt werden. Die Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitiker aus Regierung und Opposition achten auf eine entschieden pro-religiöse Ausrichtung. Nach dem Motto: Lieber die Vorrechte der christlichen Amtskirchen verteidigen, als eine vorausschauende Säkularpolitik für die plurale Gesellschaft zu machen. Die laizistischen und säkularen Arbeitskreise der Parteien wachsen zwar, befinden sich aber noch in den Nischen des Parteilebens und zählen nicht die Meinungsführer in den Partei- und Fraktionsvorständen zu ihren Reihen. Die Repräsentanz im Bundeskabinett ist so, als bestünde Deutschland zu 100 Prozent aus gläubigen Christen. Die Interessen der mit 37 Prozent größten weltanschaulichen Gruppe in Deutschland, der Konfessionsfreien, werden durch die kirchenaffine Politik, siehe zuletzt bei dem Entwurf des Staatsvertrags zur Besetzung des ZDF-Fernsehrates, zur Seite gedrückt.

Bleibt die Gewalt Nummer 3: Das Rechtswesen. Hier ist die Tendenz in den 66 Jahren Bundesrepublik positiv pro Grund- und Menschenrechte – mit einigen Fehlurteilen niederer Instanzen und einigen Ausscherungen seitens des Bundesverfassungsgerichts. Positiv für eine freiheitliche und humanistische Weltanschauung ist vor allem die Wechselwirkung mit der europäischen Ebene, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Hoffnung besteht auch bei einem neuen Kopftuch-Fall, das seinen Weg durch die Instanzen bis hin nach Straßburg nimmt. Zudem gibt es weltweit auf der Ebene der Vereinten Nationen Übereinstimmung, dass ein Grundrecht wie die Meinungsfreiheit nicht mit Berufung auf traditionelles religiöses und anderes Gewohnheitsrecht eingeschränkt werden darf.

Dr. Neumann: "Im Konflikt zwischen Menschenrechten und der Religion sieht es in der Regel so aus: Die deutschen Gerichte machen einen Schritt vor in Richtung Menschenrechtsschutz. Sodann versucht eine parteiübergreifende pro-religiöse Allianz der Politik einen Schritt, manchmal auch zwei bis drei Schritte zugunsten der Religionsvorrechte zurück zu machen. Wenn Konfessionsfreie in ihren Rechten durch die Übergriffe religiöser Normen und Praktiken verletzt werden, so ist in Deutschland eher auf die Richter als auf die Volksvertreter zu setzen. Je höher die Rechtsverletzung den Weg durch die Instanzen bis nach Straßburg zum Menschenrechtsgerichtshof findet, umso säkularer und freiheitlicher fällt der Urteilsspruch aus."

Der einer durchaus provokant zuspitzenden und gleichzeitig notwendig knappen Formulierung des Titels geschuldeten Frage, ob die Religionsrechte sozusagen außerhalb der Gruppe der Menschenrechte zu sehen seien, eröffnete den Raum zu rechtsphilosophischen Überlegungen, ebenso, wie auch die berechtigte Frage, ob es überhaupt einer Privilegierung der Religionen durch die extra verankerte „Religionsfreiheit“ bedarf, oder ob der gesamte Rechtskanon nicht ausreiche, diese zu gewährleisten. Abschließend beantworteten Rechtsanwältin Dr. Neumann und Rechtsanwalt Reinecke noch konkrete Fragen zu rechtspolitischen Aktionen der säkularen Szene. Aktionen sollten nach Möglichkeit im Vorfeld genau geplant werden. Die von Gesetzgebern bei Bund und Ländern in der Tradition amtskirchlicher Bevorrechtigungen gezogenen Fallstricke sollten beachtet werden. Denn Religionsgemeinschaften kämpfen um jeden Millimeter im öffentlichen Raum, sei es in der Schule oder im Gerichtssaal. Dennoch, Humanisten könnten heute Urteile erlangen, die in den 1980er und 1990er Jahren noch gar nicht denkbar waren.


Die nächsten Veranstaltungen des HFK:
am 5. Juni 2015 "Die Täter von Auschwitz"
und am 7. August 2015 "Der politische Islam am Beispiel Afghanistan und Iran"

Weitere Informationen: www.gbskoeln.de.