Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)

Neues Heft der HLS erschienen

BERLIN. (hpd) Das aktuelle Heft der Zeitschrift "Humanes Leben Humanes Sterben" (HLS) thematisiert in besonderem Maße die aktuelle Debatte um die Sterbehilfe. Darüber hinaus befasst sich das Heft mit "Sucht im Alter" und berichtet von Aktionen und Veranstaltungen der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS).

"Sterbehilfe ist ein hochemotionales Thema." Mit diesen Worten beginnt das Editorial des Hefts 3/2015 der HLS. Elke Baezner, die Präsidentin der DGHS, schreibt weiter: "Auch in Deutschland wollen Menschen, die ihren Leidenszustand nicht mehr mit ihren ureigensten Wert- und Würdevorstellungen in Einklang bringen können, ohne Bevormundung durch Außenstehende oder moralische Schuldzuweisungen durch Andersdenkende ihren Leidens- und Sterbeprozess eigenverantwortlich abkürzen und dazu kompetente Hilfe in Anspruch nehmen dürfen."

Eine Einschränkung der derzeit geltenden Rechtsnormen sei deshalb nicht nur unangemessen, sondern für Betroffene mit der Gefahr verbunden, kriminalisiert zu werden, weil sie ihre Menschenwürde behalten wollen. "Wir brauchen kein neues Strafgesetz, keine neuen Verbote, sondern eine Debatte mit allen Betroffenen über die künftige Ausrichtung unseres Gesundheitssystems." Das schließt Diskussionen und Pflegestufen, Unterbringungen in Heimen und Krankenhäuser sowie auch palliativmedizinische Maßnahmen mit ein.

Der Hauptartikel des Heftes berichtet von der Podiumsdiskussion renommierter Strafrechtler, zu der die DGHS am 21. April dieses Jahres eingeladen hatte. Mit dem Hinweis: "Es gibt keine Begründung für eine Kriminalisierung" plädierten dort die wichtigsten deutschen Strafrechtler gegen eine Verschärfung des Strafrechts. Die einhellige Meinung der Fachleute - 140 von Ihnen haben eine entsprechende Resolution unterzeichnet, die im vollen Wortlaut auch dem Artikel beigefügt ist - lässt ein wenig Optimismus zu: denn selbst wenn die strafverschärfenden Gesetze im Herbst tatsächlich vom Bundestag verabschiedet werden, besteht eine gute Chance, dass Gerichte (bis zum Bundesverfassungsgericht) das Gesetz kassieren.

Der auch im hpd veröffentlichte Offene Brief von 180 Ärzten, die sich für eine ärztlich begleitete Freitodbegleitung einsetzen, wurde beim Ärztetag verteilt. Allerdings zeigte man sich dort nicht sonderlich beeindruckt davon. "Zu einem Eklat kam es erst … als die Vorstandswahl anstand. Der Berliner Arzt Dr. Lehmann protestierte stumm mit einem Montgomery-kritischen Transparent. Dieses wurde ihm umgehend abgenommen, ebenso der Gästeausweis und ihm Hausverbot erteilt."

Sucht ist auch im Alter ein Problem. Darüber wird jedoch wenig gesprochen. "Eine Medikamenten- oder Alkoholabhängigkeit wird bei älteren und oder alten Menschen häufig nicht oder sehr spät bemerkt." Unerkannt führt eine solche Abhängigkeit jedoch zu einem frühzeitigeren Verlust der Selbstständigkeit und der persönlichen Freiheit. Nach Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. sind rund 400.000 Menschen über 60 alkoholabhängig. Die Zahl der Medikamentenabhängigen wird noch viel höher geschätzt. "Zwischen 1,7 bis 2,8 Millionen älterer Menschen nehmen … zu viele sogenannte psychoaktive Medikamente … ein." Die Autorin, Manuela Hauptmann, klärt in einem zweiseitigen Artikel über Wege aus der Abhängigkeit auf.

"Es besteht nach wie vor Verunsicherung darüber, ob der Sterbehelfer vor Eintritt der Bewusstlosigkeit des Sterbewilligen den Ort des Geschehens und den Sterbenden verlassen muss, um einer Strafbarkeit zu entgehen oder ob es heute zulässig ist, den Sterbewilligen 'bis zum letzten Atemzug' zu begleiten und emotionalen Beistand zu leisten." Der Rechtsanwalt Dr. jur. Oliver Kautz klärt über die aktuelle Rechtslage auf und schreibt: "Sterbewillige dürfen bei freiverantwortlichem Suizid bis zum letzten Atemzug betreut werden." (Der Artikel wurde auch im hpd veröffentlicht.)

Das Heft berichtet zudem in etlichen kurzen Beiträgen über Veranstaltungen der DGHS. So auch darüber, dass der DGHS die Teilnahme an der Bremer Messe "Leben und Tod" verweigert wurde. Das hat allerdings einiges Medieninteresse hervorgerufen, so dass dadurch "mit großer Wahrscheinlichkeit mehr Öffentlichkeit erreicht [wurde], als wenn wir einen Stand auf der Messe gemacht hätten."