BERLIN. (hpd/pdh) Morgen, am Freitag den 6. November entscheidet der Bundestag über die Zukunft der Selbstbestimmung in Deutschland. Genauer gesagt um das Recht auf einen selbstbestimmten Tod. Etwa ein Jahr haben sich die Abgeordneten Zeit gegeben um über diese Frage zu beraten. Sie wurde sogar zur Gewissensentscheidung erklärt und dafür die sonst übliche Fraktionsdispziplin aufgehoben. Herausgekommen sind vier Entwürfe, mit denen nur die Wenigsten in Deutschland zufrieden sein dürften.
Der wohl aussichtsreichste Entwurf von Griese (SPD) und Brand (CDU) sieht ein Verbot, jeder auf Wiederholung angelegten Selbsttötungs-Hilfe vor. Zwei etwas liberalere Entwürfe, wollen die Hilfe nicht gänzlich verbieten, wohl aber den "geschäftsmäßigen" Umgang damit. Man spricht von einer "Sterbe-Industrie", welche Absurdität. Doch alle Entwürfe würden eine Verschlechterung der jetzigen Rechtslage darstellen und weisen zum Teil sogar verfassungsrechtliche Mängel auf. Selbst der liberalste Ansatz verpasst es, den Menschen die Entscheidungsfreiheit und somit Würde über ihr eigenes Leben zu ermöglichen – die Chance auf eine offenere und sozialere Gesellschaft wird damit verpasst. Führende Juristen und Befürworter der Sterbehilfe sprechen sich deshalb dafür aus vier Mal mit Nein zu stimmen. Besser kein Gesetz als ein so schlechtes!
Rund 80 Prozent der Bevölkerung sind – je nach Umfrage – für Selbstbestimmung am Lebensende. Die Argumente scheinen trotzdem wenig Gehör im Bundestag zu finden. Man muss davon ausgehen, dass die Kirchen ihren Einfluss geltend gemacht und massiv für einen restriktiven Gesetzesentwurf lobbyiert haben. Dort sieht man das Leben als Gabe Gottes, die nicht ausgeschlagen werden darf. Dass der Verbots-Entwurf zudem noch offen von Gabriel und Merkel, sowie den Fraktionsvorsitzenden der CDU, SPD und den Grünen unterstützt wird, macht deutlich, welchen Stellenwert die Selbstbestimmung in der aktuellen Parteienlandschaft hat.
Stattdessen wird immer wieder die Palliativmedizin gegen die Sterbehilfe ausgespielt. Man solle diese lieber ausbauen statt den Menschen mit Angst vor einem qualvollen und einsamen Ende, den Freitod in Aussicht zu stellen. Dies scheint bereits Konsens im Bundestag und somit beschlossene Sache zu sein. Dabei werden 80 Prozent der Deutsche, die sich für ein selbstbestimmtes Ende in Würde aussprechen, sowie die zahlreichen Juristen die sich für eine Sterbehilfe einsetzen, einfach ignoriert. Das ist Politik am Volk vorbei!
"Wir sehen die große Gefahr, dass das geschäftsmäßige Angebot von Sterbehilfe insbesondere alte und kranke Menschen, die anderen nicht zur Last fallen wollen, unter Druck setzt, ihr Leben mit fremder Hilfe frühzeitig zu beenden".
So offenbaren Kauder (CDU), Oppermann (SPD) und Göring-Eckardt (Grüne) in einer gemeinsamen Erklärung ihre antiliberale Einstellung. Die Damen und Herren befürchten, dass sich eine Person durch die rechtliche Möglichkeit unter Druck gesetzt fühlen könnte, etwas zu tun, was sie gar nicht möchte. Deswegen wollen sie per Gesetz gleich für Alle verbieten, was diese eine Person für sich nicht möchte. Diese Logik muss man mal auf Tabak, Alkohol oder gar Fleischkonsum anwenden. Mehr Bevormundung durch den Staat geht nicht!
Dabei sollte nichts mehr selbstbestimmt sein, als die Entscheidung über das eigene Wohlergehen. Die Sterbehilfe ist für Menschen, die für sich persönlich diese Entscheidung getroffen haben. Für niemanden sonst. Diese Menschen müssen ihre Entscheidung vor sich, ihren Freunden und ihrer Familie treffen – kein Abgeordneter hat das Recht ihnen das abzunehmen. Gerade deswegen wollen Befürworter der Sterbehilfe auf der einen Seite einen starken Ausbau der Palliativmedizin, um Menschen die Angst vor einem qualvollen und einsamen Tod zu nehmen. Deswegen werden auf der anderen Seite auch starke und effiziente Kontrollmechanismen gefordert, um sicher zu sein, dass es sich bei dem Wunsch zu Sterben um den ausdrücklichen Willen der jeweiligen Person handelt und nicht um eine Kurzschlussreaktion oder ein von außen eingeredeten Wunsch. Auch die psychologische Betreuung muss verbessert werden – eine schändlich vernachlässigte Aufgabe!
Die Diskussion über Rahmen und Ausgestaltung einer solchen Sterbehilfe kann nur geführt werden, wenn man sich grundsätzlich einig ist darüber, dass ein Mensch das Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende und letzte Hilfe hat. Das Grundgesetz kennt bereits die Antwort darauf. Doch diese Diskussion ist nötig um andere Schwachstellen zu offenbaren. Es gibt 10.000 Sterbefälle durch Suizid jährlich in Deutschland. Wir müssen uns nicht vormachen, dass ein Verbot von Sterbehilfe dazu führt, dass kein Menschen ab jetzt mehr voreilig Suizid begeht oder Menschen in den Tod getrieben werden. Dies geschieht im Dunkeln – vor allem mit einem gesetzlichen Verbot. Ohne, dass ein Arzt oder ein Psychologe vorher mit der Person in Kontakt tritt und im Zweifelsfall einschreiten und Hilfe anbieten kann. Wir haben bereits in anderen Bereichen gesehen, welchen Schaden eine solche Verbots- und Kriminalisierungspolitik hat. Leidtragender ist immer der betroffene Bürger.
Es ist ein Armutszeugnis, dass auch bei diesem so intimen Thema, die Menschen in Deutschland auf ausländische Rechtsprechung, wie z.B. die Schweiz vertrauen müssen, um ein würdevolles Leben bis zum Ende zu führen. Es fehlt im deutschen Bundestag nicht an Gewissen, sondern an Vernunft. Das Recht auf Leben beinhaltet keine Pflicht zu Leben.
Pressemitteilung der Partei der Humanisten
1 Kommentar
Kommentare
malte am Permanenter Link
"Selbst der liberalste Ansatz verpasst es, den Menschen die Entscheidungsfreiheit und somit Würde über ihr eigenes Leben zu ermöglichen"
Wieso? Wo liegt das Problem beim Entwurf von Künast und Sitte?