USA

Alabama: Wer wählen will, muss auf Gott schwören

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Alabama-Grenzschild am Lee Highway 72
Alabama-Grenzschild

Im US-Bundesstaat Alabama ist es notwendig, sich für die Wahl schriftlich zu registrieren. Dafür muss man eine Erklärung unterzeichnen, in der man auf die Formel "so wahr mir Gott helfe" schwören muss. Andernfalls kann man sein Wahlrecht nicht ausüben oder läuft sogar Gefahr, für eine amtliche Falschaussage juristisch belangt zu werden.

Als Randal Cragun sich letzten November in Alabama für die kommende Wahl registrieren lassen wollte, stellte er fest, dass er die dafür notwendige Eideserklärung nicht ehrlich und aufrichtig unterzeichnen konnte. In den Unterlagen der Behörden heißt es unter anderem, dass man einen Eid auf die Verfassung leisten soll; der Eid endet mit dem Ausruf: "So wahr mir Gott helfe!" 1

Cragun, der sich selbst als Atheist bezeichnet, fühlte sich mit seiner weltanschaulichen Überzeugung nicht in ehrlicher Weise dazu im Stande, das Dokument in seiner derartigen Form zu unterzeichnen. Außerdem könnte seine unaufrichtige Eideserklärung ihm noch ganz andere Probleme bereiten.

Wer auf etwas schwört und das Zeugnis unterschreibt, seinen Inhalt jedoch ablehnt oder eben nicht an ihn glaubt, macht sich strafbar. Dies kann in Alabama bis zu fünf Jahre Gefängnis bedeuten.

Rein formal gesehen macht sich daher jeder Nicht-Monotheist, der in Alabama wählen möchte, strafbar. Zwar ist es sehr unwahrscheinlich, dass eine solche "Tat" wirklich gerichtlich verfolgt werden würde, jedoch ist dies ein juristischer Missstand, der dringend einer rechtlichen Klarstellung bedarf.

Cragun wandte sich daher an das Büro des "Secretary of State" (Innenministerium des Staates Alabama), mit der Frage, was er in einem solchen Falle zu tun hätte. Er erhielt die Antwort, dass es zu der Unterzeichnung keine Alternative gäbe. Wolle er wählen, müsse er unterzeichnen. Außerdem teilte man ihm mit, dass er keinen Abschnitt des Dokuments durchstreichen oder unkenntlich machen dürfe.

Aufgrund der behördlichen Hindernisse, die Randal Cragun entgegenstanden, schaltete er die Freedom from Religion Foundation (FfRF) ein, von deren politischem Einfluss er sich ein Entgegenkommen der staatlichen Institutionen erhoffte. Die FfRF, die sich explizit für die Belange nicht-gläubiger Menschen einsetzt, bekam jedoch nach ihrer Anfrage die gleiche Antwort wie Cragun.

Die FfRF klagte daraufhin den Staat Alabama einer verfassungswidrigen Diskriminierung nicht-religiöser Menschen an.

Die strikte Trennung von Staat und Religion, die einen festen Platz in der Verfassung der USA innehat, wird in diesem Fall verletzt, lautet das gewichtige Argument der Stiftung, die sich besonders für säkulare Prinzipien stark macht.

Wichtig sei, dass der Staat Alabama mindestens eine zweite Möglichkeit gebe, ohne Schwur auf Gott die Wahlunterlagen ordnungsmäßig ausfüllen zu können. "Das Innenministerium schließt Nicht-Theisten sogar willentlich von der Wahlregistrierung aus", kritisiert Patrick Elliott von der FfRF und begründet damit die juristische Klage gegen das Ministerium.

Ob Randal Cragun jetzt noch rechtzeitig bis zur Wahl völlig rechtmäßig seine Wahlunterlagen beantragen kann, ist offen.

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  1. Eidspruch in Gänze: "I solemnly swear or affirm to support and defend the constitution of the United States and the State of Alabama and further disavow any belief or affiliation with any group which advocates the overthrow of the governments of the United States or the State of Alabama by unlawful means and that the information contained herein is true, so help me God." ↩︎