Es gibt gebackene Kreuze und falsche Otternasen

Brian kommt am Karfreitag erstmals auch nach Düsseldorf

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Lokalmedien wie WZ und Express berichteten ausführlich über den Erfolg des DA!
Presseberichte

Die Bochumer Mitstreiter von Religionsfrei im Revier wie auch die gbs-Regionalgruppe Stuttgart hatten schon früher Pionierarbeit geleistet und das Vorführen des Films "Das Leben des Brian" am Karfreitag gegenüber Behörden und Gerichten erstritten. Diese Vorarbeit nutzte nun auch der Düsseldorfer Aufklärungsdienst, um nicht nur den Spaß nach Düsseldorf zu holen, sondern auch gesellschaftspolitisch in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt ein Zeichen zu setzen. Wie die Düsseldorfer Regionalgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) das geschafft hat und wie auch andere Regionalgruppen es nachmachen können, zeigt diese "Betriebsanleitung".

Der Karfreitag kommt alljährlich düster und getragen daher. Die mittlerweile konfessionsfreie Mehrheit in Deutschland muss es hinnehmen, dass das öffentliche Leben in Grabesstille verharrt – keine laute Musik, kein Tanz, kein Lachen. In Düsseldorf wird es in diesem Jahr am 3. April – freilich sehr begrenzt – anders sein. Der Düsseldorfer Aufklärungsdienst (DA!) setzte bei der zuständigen Bezirksregierung durch, dass er den Monty-Python-Klassiker "Das Leben des Brian" öffentlich in einem Kino zeigen darf.

Was bereits gelungen ist: Nicht nur die 110 Plätze im Kino waren binnen kurzer Zeit vergeben, auch die Medien in der Stadt berichteten ausführlich über das Vorhaben, das der Kirche nicht so recht in den Kram passt. Stellt es doch ihre von der Bevölkerungsmehrheit zu ertragende Hoheit über den "Stillen Feiertag" in Frage. Aber der Reihe nach.

Der Film

Für die wenigen Leserinnen und Leser, die das geniale Monty-Python-Werk nicht kennen, eine kurze Zusammenfassung: "Das Leben des Brian" ist eine Komödie der britischen Komikergruppe "Monty Python" aus dem Jahr 1979. Der naive und unauffällige Brian, zur selben Zeit wie Jesus geboren, wird durch Missverständnisse gegen seinen Willen als Messias verehrt. Weil er sich gegen die römischen Besatzer engagiert, findet er schließlich in einer Massenkreuzigung sein Ende. Dazu erklingt das zum Gemeingut gewordene Lied "Always Look on the Bright Side of Life".

Die Rechtslage

Nach Paragraf 6 Absatz 3 Punkt 3 des nordrhein-westfälischen Feiertagsgesetzes (in anderen Bundesländern gelten vergleichbare Regelungen) ist verboten: "…die Vorführung von Filmen, die nicht vom Kultusminister oder der von ihm bestimmten Stelle als zur Aufführung am Karfreitag geeignet anerkannt sind, bis zum nächsten Tag 6 Uhr." Nach einer entsprechenden Einstufung der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) gehört "Das Leben des Brian" zu diesen Filmen. Laut Paragraf 10 des Feiertagsgesetzes können die Behörden aber eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Voraussetzung dafür ist das "Vorliegen eines dringenden Bedürfnisses, sofern damit keine erhebliche Beeinträchtigung des Sonn- und Feiertagsschutzes verbunden ist."

Die gbs-Regionalgruppe "Religionsfrei im Revier" hatte im Jahr 2018 eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erhalten, auf die sie sich immer wieder stützt. Auch am kommenden Karfreitag wieder. In der Ausnahmegenehmigung hatte sich die für Bochum zuständige Bezirksregierung Arnsberg damals auf einen sogenannten Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts gestützt. Darin ging es um ein der Regionalgruppe auferlegtes Bußgeld, das zwar Bestand hatte – aber nur deshalb, weil sie sich nicht zuvor um eine Ausnahmegenehmigung bemüht hatte. Gegen eine solche Ausnahmegenehmigung im Grundsatz hatten die Karlsruher Richter keine Einwände.

Der Antrag

Entsprechend bezog sich auch der Düsseldorfer Aufklärungsdienst in seinem beim Regierungspräsidenten gestellten Antrag auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Der am Ende positiv beschiedene Antrag sei an dieser Stelle "zum Nachmachen" zitiert:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich im Namen des Düsseldorfer Aufklärungsdienstes e.V. Ihre Genehmigung gemäß § 10 Feiertagsgesetz NRW für eine Ausnahme von § 6 Abs. 3 Ziffer 3. Feiertagsgesetz für die Vorführung des Films "Das Leben des Brian" der britischen Komikergruppe Monty Python am 3. April 2026 (Karfreitag) im Rahmen des Formats "Ideologiekritik & Film" des Düsseldorfer Aufklärungsdienst e.V. Der Düsseldorfer Aufklärungsdienst ist eine Regionalgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung, die sich für die weltanschauliche Neutralität des Staates einsetzt. Der Film "​​​​​​​Das Leben des Brian"​​​​​​​ wurde zwar von der FSK grundsätzlich so eingestuft, dass er am Karfreitag nicht gezeigt werden dürfe. Jedoch hat sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch die Bezirksregierung Arnsberg die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für rechtens gehalten. Mit der Vorführung ist keine erhebliche Beeinträchtigung des sogenannten Karfreitagsschutzes verbunden, da die Aufführung nicht während der Zeit eines Hauptgottesdienstes stattfindet. Es gibt kein wirtschaftliches Interesse des Düsseldorfer Aufklärungsdienstes an der Filmvorführung. Durch die Art und Weise der Filmvorführung in einem geschlossenen Raum mit einer geringen Teilnehmerzahl sind keine Auswirkungen zu befürchten, die den äußeren Ruherahmen des mit einem besonderen Stilleschutz ausgestatteten Tages beeinträchtigen können.

Zweck des Feiertagsgesetzes darf aus Sicht eines weltanschaulich neutralen Staates lediglich sein, Menschen christlichen Glaubens von möglichen Störungen freizuhalten. Es stellt aber keine Störung der Religionsausübung von Christ:innen dar, wenn irgendwo Filme aufgeführt werden, die keinen zu dem Feiertag passenden Inhalt haben. Umgekehrt stellt es eine Beschränkung des Verhaltens derjenigen dar, die am Karfreitag keine Religion ausüben. Sie werden dadurch in ihren Grundrechten aus Artikel 4 (negative Religionsfreiheit) und Artikel 2 Grundgesetz (allgemeine Handlungsfreiheit) verletzt.

Der Grundrechtsschutz, auf den wir uns als Antragsteller berufen, wurde vom Bundesverfassungsgericht in der genannten Entscheidung als dringendes Bedürfnis im Sinne des § 10 Feiertagsgesetz anerkannt. Entsprechend hat auch die Bezirksregierung Arnsberg in der von ihr erteilten Ausnahmegenehmigung argumentiert.

Ich bitte um eine zeitnahe Entscheidung, damit wir in unsere organisatorische Planung eintreten können.

Das Verfahren

Was zunächst passierte, war: nichts. Der DA! hatte den Antrag bereits am 22. Januar gestellt. Am 9. Februar hakte er per Mail nach. Am 11. Februar kam die Antwort der Behörde, dass die Sache in Bearbeitung sei und dass man unaufgefordert darauf zurückkommen werde. Doch nichts passierte. Auch nicht, als der DA! am 17. Februar und dann noch einmal eine Woche später nachfragte. Die Zeit für die Reservierung des Kinos, den Lizenzerwerb für das Zeigen des Films und das Schalten von Werbung wurde knapp. Gut, dass der DA! einen Anwalt in seinen Reihen hat. Dieser setzte eine knappe Frist für eine "rechtsmittelfähige Entscheidung". Sprich: Sagt bitte schnell ja oder nein. Und falls Ihr nein sagt, klagen wir. Und falls ihr euch nicht meldet, dann auch.

Da ging es auf einmal. Per Mail kam die Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidenten. Darin heißt es:

"Die Ausnahmegenehmigung wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs mit folgenden Nebenbestimmungen erteilt: Die allgemeinen Grundsätze des Feiertagsrechts sind zu beachten. Die Veranstaltung ist so durchzuführen, dass während der Zeit des ortsüblichen Hauptgottesdienstes eine Störung eines evtl. Gottesdienstes der nächstgelegenen Kirche vermieden wird. Es ist außerdem darauf zu achten, dass die Anwohner nicht über ein unvermeidbares Maß hinaus in ihrer Ruhe des Karfreitags gestört werden."

Zur Begründung heißt es dann:

"Die Einzelfallprüfung des Antrags hat ergeben, dass aufgrund der Antragsbegründung ein verfassungsrechtliches Bedürfnis geltend gemacht wird. Die hier in Rede stehende Filmvorführung ist als Ausübung der Weltanschauungsfreiheit des Antragstellers zu beurteilen, die das Erfordernis eines dringenden Bedürfnisses i.S.d. Feiertagsgesetzes NW erfüllt. Ebenso lässt die Beurteilung des beantragten Veranstaltungsrahmens, in dem die Vorführung stattfinden soll, keine andere Beurteilung zu. Die Stadt Düsseldorf hat im Rahmen der Beteiligung mitgeteilt, dass aufgrund der Örtlichkeit keine Bedenken gesehen werden, dass Störungen bzw. Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Das Erfordernis, dass mit der Ausnahmegenehmigung keine erhebliche Beeinträchtigung der Sonn- und Feiertagsruhe verbunden sein darf, ist damit vorliegend erfüllt. Ein wirtschaftliches Interesse des Antragstellers liegt nicht vor. Nach Abwägung der Interessen des Antragstellers, insbesondere dem grundgesetzlichen Schutz der Weltanschauungsfreiheit, und dem öffentlichen Interesse, habe ich unter Berücksichtigung der vorgebrachten Gründe, eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beschränkt auf die reine Filmvorführung erteilt."

Das Medienecho

Die Genehmigung kam gerade noch rechtzeitig, um eine Werbeanzeige in einem Stadtmagazin zu schalten. Doch um das Kino voll zu bekommen, brauchte es dies gar nicht. Denn noch bevor der Düsseldorfer Aufklärungsdienst eine Pressemitteilung an die Medien verschickt hatte, bekam die Boulevardzeitung Express Wind von der Sache. Und titelte: "Der DA! darf das Leben des Brian zeigen: Ausnahmsweise am Karfreitag lachen". Der DA! informierte auch andere lokale Medien per Pressemitteilung, diese griffen das Thema auf. Die Rheinische Post (Untertitel: "Zeitung für Politik und christliche Kultur") berichtete ebenso wie die Westdeutsche Zeitung (WZ). Die WZ wählte die Überschrift "Ich lass dich beten, lass du mich lachen."

In dem Artikel wurde auch die Reaktion der Kirchen abgefragt. Für die katholische Kirche antwortete der Düsseldorfer Stadtdechant Frank Heidkamp: "Der Karfreitag ist für Christinnen und Christen einer der zentralen stillen Feiertage im Jahr – ein Tag des Innehaltens, der Trauer und der Besinnung. Dass an diesem Tag bewusst eine provokante Veranstaltung angesetzt wird, bedaure ich. Gleichzeitig leben wir in einer pluralen Gesellschaft, in der unterschiedliche Überzeugungen ihren Platz haben dürfen." Er wünsche sich aber, "dass bei aller berechtigten gesellschaftlichen Diskussion der gegenseitige Respekt gewahrt bleibt – auch gegenüber den religiösen Gefühlen vieler Menschen in unserer Stadt".

Für die evangelische Kirche sagte Superintendent Heinrich Fucks der WZ: "Unser Glaube ist gefestigt und reflektiert genug, um Satire auszuhalten." Der Humor von Monty Python sei sicher nicht jedermanns Sache, das müsse er auch nicht sein. Der Schutz des Karfreitags sei kein Privileg der Institution Kirche, sondern ein "wertvolles Angebot der Stille an alle Menschen in einer lauten Zeit". Und Fucks schließt: "Wir laden die Düsseldorferinnen und Düsseldorfer herzlich ein, in unseren Kirchen die Kraft der Stille zu finden und Solidarität mit den Leidenden dieser Welt zu zeigen. Religiöse Freiheit bewährt sich nicht in Verboten, sondern in der Einladung zum Miteinander."

Die Neue Düsseldorfer Onlinezeitung kommentierte den Fall so: "Der Düsseldorfer Fall ist deshalb politisch relevant, weil er eine Grundsatzfrage sehr konkret macht: Wie religiös geprägt darf öffentliches Recht noch sein, wenn die Gesellschaft selbst längst vielfältiger geworden ist? DA! nutzt 'Das Leben des Brian' nicht nur als Filmklassiker, sondern als Testfall für ein säkulares Verständnis von Freiheit. Ob man diese Stoßrichtung teilt oder nicht – die Debatte um Karfreitag und staatlich verordnete Stille ist damit in Düsseldorf wieder eröffnet."

Gleich alle Feiertage abschaffen?

Auch in dem an die Haushalte verteilten Werbeblatt Düsseldorfer Anzeiger wurde die Aktion des DA! groß mit einem redaktionellen Artikel auf Seite 1 beschrieben. Daraufhin meldete sich eine kritische Leserin bei dem Verein: ob dieser denn nichts Wichtigeres zu tun habe, als mit solchen Kleinkrämereien wie, dass ein Film an einem bestimmten Tag im Jahr gezeigt werden darf, Anwälte zu beauftragen. Ob es dann nicht auch im Sinne des DA! liege, alle christlichen Feiertage in Deutschland abzuschaffen. "Vielleicht versuchen Sie, auch dies anwaltlich zu erwirken", schrieb sie. Für den DA!-Vorstand antwortete Ingo Orth der Dame:

"Keine Sorge, auch wir lieben Feiertage! Ausschlafen, Zeit mit Freunden und Familie verbringen, vielleicht ein guter Film – wer wollte darauf verzichten? Was uns allerdings wundert, ist weniger, dass es Feiertage gibt, sondern welche. In Deutschland sind sie ganz überwiegend christlich geprägt, und das in einer Gesellschaft, in der die Zahl der Kirchenmitglieder seit Jahren deutlich sinkt und viele Menschen ganz unterschiedlichen Weltanschauungen angehören oder keiner Religion. Wäre es da nicht fairer, allen Religionen gleichermaßen Raum zu geben, z.B. auch der Kirche des fliegenden Spaghettimonsters? Oder hier die Alternative: Wir richten Feiertage an Werten und Errungenschaften aus, die uns hoffentlich alle verbinden, wie Menschenrechte, Wissenschaft und gutem Zusammenleben. Daher würden wir uns sehr freuen, auch auf Ihre Unterstützung zählen zu können bei der Forderung nach einem Welthumanistentag, Darwin-Tag oder Tag der Demokratie!

Und was den Film 'Life of Brian' angeht: Es ging uns dabei weniger um den Film selbst als um die Frage, ob ein Staat wirklich bestimmen sollte, was erwachsene Menschen an einem bestimmten Tag sehen dürfen – auch dann, wenn sie gänzlich religionsfrei sind. Diese Frage fanden wir dann doch wichtig genug für ein wenig Engagement. Bei solchen Fragen kann die Düsseldorfer Stadtgesellschaft auch zukünftig auf uns zählen!"

Nun laufen beim DA! die Vorbereitungen auf den Karfreitag. Es werden Kreuze gebacken, um sie an die Zuschauerinnen und Zuschauer zu verteilen. Natürlich mit dem Hinweis: Jeder nur ein Kreuz. Des weiteren soll es statt Eiskonfekt oder Popcorn im Kino die Delikatesse "Otternasen" geben. Diese wird im Film bekanntlich den Besuchern der Gladiatorenkämpfe als Snack angeboten.„

Welche freigeistigen Veranstaltungen es in diesem Jahr darüber hinaus an verschiedenen Orten am Karfreitag gibt, lesen Sie morgen im hpd.

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