Seit Jahren bemüht sich die Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB) der SPD innerhalb der Partei darum, den Hamburger Weg des Religionsunterrichts für alle so zu verändern, dass er seinem Anspruch auch gerecht werden und religionsfern beziehungsweise säkular aufwachsenden Schüler*innen ein "identitätsstiftendes" Angebot machen kann. Die AfB unterstützt nun die öffentliche Petition der Hamburger GEW.
Die Forderung nach der Veränderung des Religionsunterrichts beschloss der SPD-Parteitag schon 2019. Das ist insbesondere in den Jahrgängen der Grundschule und den Klassen 5 und 6 wichtig, weil der Staat dort ausdrücklich kein Alternativfach anbietet, wie es in den Jahrgängen 7 bis 12/13 seit Jahrzehnten mit dem Fach Philosophie geschieht. Das wählen circa 50 Prozent der ab dem Alter religionsmündigen Schüler*innen – nicht verwunderlich bei der religiösen Zusammensetzung der Stadtbevölkerung: Weit mehr als die Hälfte gehört keiner Religionsgemeinschaft an.
Die 2023 gemeinsam verantworteten Bildungspläne für dieses Fach führten zu zum Teil heftigen Reaktionen, insbesondere im Bereich der Klassen 1 bis 6, in denen keine Alternative angeboten wird und der Religionsunterricht, nach Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz Bekenntnisunterricht "in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften" (gleicher Wortlaut im Hamburger Schulgesetz) erteilt wird. Die AfB legte umfangreiche Änderungsvorschläge vor, die nicht berücksichtigt wurden. Nach Wechsel in der Behördenleitung (Senator Rabe zu Senatorin Bekeris, beide SPD) wurden Änderungen im Bildungsplan zugesagt. Offenkundig weigern die Religionsgemeinschaften sich, den "Religionsunterricht für alle" (RUfa) zu dem zu machen, was er vorgibt zu sein. Einige marginale Korrekturen wurden in diesem Frühsommer vorgelegt. Es bleibt beim Religionsunterricht für alle Religiösen.
Das Thema gewann Brisanz nach der Übereinkunft von fünf Religionsgemeinschaften (evangelische Nordkirche, katholisches Erzbistum, jüdische Gemeinde, Islamverbände, Aleviten), den Unterricht gemeinschaftlich verantworten zu wollen. Staatliche Lehrkräfte, die das Fach unterrichten wollen, müssen eine Bescheinigung ihrer Religionsgemeinschaft vorlegen. Kirchlich angestellte Religionslehrer*innen kennt Hamburg im Übrigen nicht.
Bekannt ist seit langem, dass die Religionsgemeinschaften ein großes Interesse daran haben, ihren uneingeschränkten schulischen Zugriff auf die noch nicht religionsmündigen Kinder zu verteidigen. Deshalb versuchen sie den Unterricht "liberal" und "weltoffen" zu gestalten, aber auf jeden Fall in den Händen zu behalten. Das Unterrichtspersonal muss jeweils eine religiöse Zulassung vorweisen (z.B. vocatio, missio canonica). Nicht religionsangehöriges Lehrpersonal wird nicht zugelassen (kleine Ausnahmen bei evangelischen "Altfällen"). Bemühungen des Humanistischen Verbands Deutschlands (HVD) Hamburg, eine Öffnung für Humanistische Lebenskunde in diesen Unterricht hineinzuverhandeln, verliefen im Sande.
Dazu kommt, dass die Schulbehörde sich ausdrücklich weigert, Eltern über den Charakter dieses Unterrichtsfaches etwa durch eine schriftliche Vorabinformation aufzuklären und den ausdrücklichen Teilnahmewunsch für ihre Kinder zu geben. Es genüge der Hinweis, dass jedem das Hamburger Schulgesetz zur Einsicht offen stehe, wo das Entscheidungsrecht der Sorgeberechtigten über die Teilnahme der Kinder am Religionsunterricht nachzulesen sei. Im Übrigen kämen die Schulen auf Elternabenden dieser Informationspflicht nach. Beschwerden seien nicht bekannt. So jüngst einmal wieder in der Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft.
Die Hamburger Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat zu einer öffentlichen Petition für ein Alternativfach Philosophie/Ethik zum Religionsunterricht in den Klassen 1 bis 6 aufgerufen (der hpd berichtete) und rügt dabei auch die Informationsverweigerung der Behörde gegenüber den Eltern. Gleiches ist aus Beschlüssen der Lehrerkammer Hamburg vom 10. Juli und der Schüler*innenkammer Hamburg vom 8. Juni zu entnehmen. In der AfB Hamburg gab es im Sommer drei Veranstaltungen zum Thema, in denen es um die Positionierung dieser großen Arbeitsgemeinschaft ging. Diese ist nun am 3. September erfolgt: Die AfB unterstützt die öffentliche Petition der Hamburger GEW.
Zwei Anträge mit unterschiedlichen Akzentuierungen, aber gleichen Zielen wurden von den AfB-Mitgliedern mit deutlicher Mehrheit angenommen. Beide unterstützen im Kern ausdrücklich die Kampagne der Hamburger GEW. Die Beschlüsse sowie die Pressemitteilung der AfB-Vorsitzenden im Anhang.






