In fast 30 Städten in Deutschland wurde am vergangenen Samstag gegen den Paragraph 219a des Strafgesetzbuchs – das sogenannte "Werbeverbot für Abtreibungen" – protestiert. Über 6.000 Menschen sollen an den Kundgebungen teilgenommen haben; in Berlin trafen sich die DemonstrantInnen auf dem Rosa-Luxemburg-Platz vor der Volksbühne.
Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung hatte zu dieser bundesweiten Aktion aufgerufen. Dem Bündnis gehören verschiedene Gruppen, Verbände, Gewerkschaften und Parteien sowie Einzelpersonen an. Darunter auch der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA), die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und der Humanistische Verband Deutschlands (HVD).
Nach Angabe des Veranstalters waren in Berlin rund 700 Menschen auf der Straße (die Polizei sprach von 300), die vor der Volksbühne auf dem Rosa-Luxemburg-Platz zusammenkamen, "um ihren Unmut über das Kompromisspapier der Bundesregierung zum § 219a des Strafgesetzbuches zu zeigen."
Der Protesttag war insbesondere eine Reaktion auf den Vorschlag zur Überarbeitung von 219a, den die Bundesministerinnen und -minister Katarina Barley, Franziska Giffey, Jens Spahn und Helge Braun im Dezember vorgelegt hatten. Als einen "Kniefall vor den Interessen christlicher Lebensschützer" bezeichnete der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, diesen Kompromiss gegenüber dem hpd im Dezember vergangen Jahres.
"Wir werden uns niemals mit Kompromissen abfinden, die das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung nicht vollständig herstellen", sagte die LINKEN-Vorsitzende Katja Kipping in Berlin. Sie wies darauf hin, dass die LINKE der Frauenärztin Kristina Hänel den Clara-Zetkin-Preis verliehen hat, da diese nach einer Klage nicht klein bei gab, sondern den Irrsinn öffentlich machte, dass Gynäkologen nicht darauf hinweisen dürfen, wenn sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
Junge Ärztinnen in der Ausbildung, die sich "Medical Students for Choice" nennen, wiesen darauf hin, dass an der Charité, dem Berliner Universitätskrankenhaus, FrauenärztInnen die Abtreibung nicht mehr gelehrt bekommen. Dabei sei das die meistausgeführte Operation in der täglichen Praxis.
Barbara König, Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung des Landes Berlin, erklärte, dass der Berliner Senat eine Liste der GynäkologInnen veröffentlicht habe, die eine Abtreibung anbieten. Sie appellierte an den Bund, für eine gute Lösung zu kämpfen: "Das Land Berlin ist für die komplette Abschaffung dieses Paragraphen, nicht für eine Änderung oder Ergänzung. Nur so lässt sich das Informationsrecht der Frauen und ihr Recht auf einen sicheren Abbruch gewährleisten und die Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten beenden!"
Auch die FDP-Bundestagsabgeordnete Gyde Jensen kritisierte, dass der Paragraf 219a als notwendiger Bestandteil des sogenannten Schutzkonzeptes angeführt werde, obwohl es hierzu keinerlei Nachweis gebe. Laut Jensen werde hier "ohne bestehende faktische Grundlage ein Strafrechtsparagraph zu Lasten derer, die Betroffenen beratend zur Seite stehen wollen und medizinische Betreuung benötigen, aufrechterhalten." Sie forderte wissenschaftliche Begründungen für jedes Gesetzgebungsverfahren.
Die Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Annalena Baerbock, nannte die körperliche Selbstbestimmung ein Menschenrecht, das es einzufordern gelte. Es sei "absolut absurd, dass wir heute hier auf der Straße stehen: Im Jahr 2019." Dass Frauen nicht mehr das Recht hätten, selbst zu entscheiden, zu welchem Arzt oder Ärztin sie gehen dürfen, sei einfach nur absurd, sagte Baerbock weiter. Doch nicht die Situation in Berlin – wo der Senat eine Liste der Ärzte und Ärztinnen veröffentlicht habe, die das Recht auf Selbstbestimmung ermöglichen – sei entscheidend: "Am Rosenthaler Platz oder hier am Rosa-Luxemburg-Platz gibt es viele Frauenärzte. Da gehen Sie einmal herum und fragen Sie, wo sie sich informieren können. … Es gibt ländliche Regionen, da kann man überhaupt noch froh sein, dass es noch eine Frauenärztin gibt. Was sollen die Frauen da machen? Die können doch nicht jedes Mal 100 Kilometer weit fahren, um zu gucken, ob der nächste Frauenarzt sie beraten kann." Sie forderte die Möglichkeit für Onlineinformationen im ganzen Land.
Sie wies in ihrer kämpferischen und mit viel Begeisterung aufgenommenen Rede darauf hin, dass es für die Abschaffung des Paragraphen 219a eine parlamentarische Mehrheit gäbe.
Ines Scheibe vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung zeigte sich mit der Resonanz der Kundgebung sehr zufrieden. Mit Verweis auf 100 Jahre Frauenwahlrecht mahnt sie aber auch an: "Wir müssen die grundlegenden Frauenrechte wieder verstärkt in den Blick nehmen. Hierzu gehört die Informationsfreiheit zum Schwangerschaftsabbruch und in der Konsequenz die ersatzlose Streichung des § 219a StGB."
2 Kommentare
Kommentare
Kay Krause am Permanenter Link
Das Merkwürdige an diesem Mißstand ist: dass immer nur Männer (die letztlich 50% der beteiligten Personen an gewolltem oder ungewolltem Nachwuchs darstellen), über die Gesetzgebung entscheiden, welche bestimmt, wiewei
rainerB. am Permanenter Link
"Die Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Annalena Baerbock, nannte die körperliche Selbstbestimmung ein Menschenrecht, das es einzufordern gelte."
Gilt das bei den Grünen auch für minderjährige Kinder männl. Geschlechts? 2012 war das zumindest nicht der Fall. Ich nehme Sie ab heute beim Wort Frau Baerbock!