Nach monatelangem Warten liegt nun ein Vorschlag zum Informationsverbot für Schwangerschaftsabbrüche vor. Unter der Überschrift "Werbung" wird im § 219a StGB die sachliche Information seitens der durchführenden Ärztinnen und Ärzte verboten. Die von Strafverfahren betroffene Ärztinnen sind entsetzt. Bei genauerem Hinsehen erweist sich der als Kompromiss ausgegebene Vorschlag als Null-Nummer.
In einer gemeinsamen Presseerklärung von heute erklären die Ärztinnen Kristina Hänel, Nora Szász und Natascha Nicklaus: "Der § 219a bleibt komplett bestehen incl. seiner Strafandrohung von zwei Jahren Gefängnis. Die restlichen Vorschläge, die die Situation verbessern sollen, sind flankierende Maßnahmen, die bereits jetzt möglich sind."
"Weitere Ausführungen sind Willenserklärungen, z. B. sollen Information seitens staatlicher oder staatlich beauftragter Stellen zum Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung gestellt werden. Das war auch bisher möglich, der Staat hat aber seine Aufgabe, für ein flächendeckendes Netz ambulanter und stationärer Einrichtungen zu sorgen, nicht wahrgenommen, sondern die Frauen noch den Seiten der Abtreibungsgegner ausgeliefert, auf denen sie bei der Suche nach Adressen gelandet sind."
Der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, sagte dem hpd: "Der sogenannte Kompromissvorschlag der Bundesregierung ist ein Kniefall vor den Interessen christlicher Lebensschützer und stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Verfassungsgebot der weltanschaulichen Neutralität des Staates dar."
Die drei Ärztinnen sind empört, "dass aus politischem Machtkalkül und aus Angst vor rechts Frauenrechte so verraten und wir Ärztinnen weiterhin kriminalisiert werden." Für sie sind Informationsrechte Menschheitsrechte, die selbstverständlich auch für Frauen gelten. Doch nach dem sog. Kompromiss "zum Schwangerschaftsabbruch werden auch Ärztinnen und Ärzte in Zukunft nicht informieren dürfen, sie dürfen dann lediglich auf die staatlichen Stellen verweisen."
"Wir dürfen die religiöse Schikane, die mit der Aufrechterhaltung der Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und dem Beratungszwang für abtreibungswillige Frauen einhergeht, nicht länger hinnehmen!" Für Schmidt-Salomon ist es deshalb "an der Zeit, die Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch grundlegend zu revidieren, wie wir dies bereits im Februar 2018 gefordert haben. Hierzu müssen wir den Druck auf die Politik erhöhen. Die Parlamentarier sollten endlich einsehen, dass private Glaubensvorstellungen in der Gesetzgebung eines demokratischen Verfassungsstaates nichts verloren haben."
33 Kommentare
Kommentare
Hans Trutnau am Permanenter Link
"Die Parlamentarier sollten endlich einsehen, dass private Glaubensvorstellungen in der Gesetzgebung eines demokratischen Verfassungsstaates nichts verloren haben" - richtig so!
Henry G am Permanenter Link
Wenn der Deutsche Michel mehrheitlich eine Partei wählt, die das Wort "Christlich" im Namen trägt, sollte er sich nicht wundern, wenn die "Christliche" Gesetzte machen.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Eben deswegen ein dickes Brett...
Gerd Soldierer am Permanenter Link
Ihre Stellungnahme wird der Problematik der Sache nicht gerecht. So einfach ist das nicht.
All das steht im Mittelpunkt, aber Sie beschäftigen sich am liebsten mit dem einfachsten und schnellsten Weg : Abbruch, so will ich keinen Humanismus....
Jobst Echterling am Permanenter Link
Zustimmung zu diesem Kommentar. Der Artikel wird der zugrundeliegenden Problematik, die sich aus dem Spannungsfeld verschiedener Rechtsansprüche ergibt, nicht gerecht.
wvs am Permanenter Link
Die "Problematik" der Sache, Herr Soldierer,
ist, dass sich hier Menschen erlauben anderen Menschen vorzuschreiben zu wollen was mit deren Körper passiert. Wie schon seit Anbeginn der Verbreitung des "Christlichen Glaubens" geht es nicht um Humanismus, sondern um Unterwerfung unter eine Fiktion zu Gunsten derer, die sie *verkünden*.
Erkennen Sie doch endlich, dass ihre Zeit vorbei ist und tatsächlich in diesem Land nur noch 15% überhaupt in die Kirchen gehen. Christlicher Fundamentalismus ist ebenso fatal wie der anderer Religionsgemeinschaften.
Gerd Soldierer am Permanenter Link
Hier wird gar nichts vorgeschrieben, gar nichts. Nachdenken, wo sind Möglichkeiten.
1. Betroffene bekommen ein Mindestgehalt, je nach Situation zugeschnitten, flexibel.
Der Staat muß Sie frei- stel- len ! Fordern Sie...wie heißen diese follower....?
Der Staat ist ein Eisblock, ein Schmutzfink, läßt Sie hängen, zieht Ihnen Scheuklappen
vors Gesicht u. treibt Sie in das "Unvermeidliche".
PS : Ich habe im 1. Schuljahr der Religionslehrerin gleich gesagt daß sie lügt...
von diesen Leuten gibt's noch mehr davon...
Bernhard Zaugg am Permanenter Link
Welchen Humanismus wollen Sie dann? Es gibt Leute, die glauben von sich, die Religion hinter sich gelassen zu haben und merken nicht, dass sie die Dogmen der religiösen Prägung noch immer mit sich schleppen.
Ursula Hollwedel am Permanenter Link
Das stimmt doch nicht, jetzt und hier geht es um die Abschaffung des § 219a!
Der § 218 gehört m.E. allerdings auch komplett gestrichen. Es wird so getan, als ob bei einer Freigabe der Abtreibung diese als Standardmaßnahme zur Geburtenregelung eingesetzt würde, dies ist aber absoluter Blödsinn.
Es wird auch niemand gezwungen, abzutreiben oder eine Abtreibung vornehmen zu lassen. Frauen und ÄrztInnen sind sehr wohl selbst in der Lage, mit oder ohne Beratung eine qualifizierte Entscheidung zu treffen.
Da Männer bei dem Thema nicht direkt betroffen sind, sollten sie sich hier auch sehr zurück halten. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass sie Frauen in erster Linie als Gebärapparate sehen und es Ihnen in allererster Linie um die Macht geht, Frauen nicht selber über sich entscheiden zu lassen, noch nicht einmal nach einer Vergewaltigung oder bei einer medizinischen Indikation.
Die Zwangsberatung ist schlicht und ergreifend entwürdigend und mit einer selbst gewählten Beratung nicht zu vergleichen.
Klaus Bernd am Permanenter Link
Sie haben vollkommen recht Fr. Hollwedel. Die Taktik, die H. Soldierer hier anwedet ist die der unzulässigen Problemerweiterung.
Gerd Soldierer am Permanenter Link
Herr Bernd, was zulässig u. nicht zulässig ist - solche Schranken sind bei mir schwierig...
Sie kritisieren zurecht - genau wie ich - das "organisierte Mißmanagement" rund um unser
Thema. Bieten Sie einer Betroffenen Person 1. ein Mindesteinkommen u. 2. eine bis zu 100%-ige zeitliche Freistellung an - je nach Beruf, Ausbildung...
In diesem maximalen Rahmen wird jede Betroffene sich frei entscheiden können...
Der Wille, die Bereitschaft zur bedingungslosen, umfassenden Lösung des Themas ist bei
den Etablierten nicht vorhanden. Klagen wir an...versiffte Medien- Klopse helfen nicht. Suchen wir....
Neptis am Permanenter Link
Ach toll, jetzt kommt dann doch wieder der Vergleich von Abtreibung mit Mord bzw Todesstrafe.
Ebenso Ihre eher unausgegorenen Ideen - was schwebt Ihnen denn so als Freistellungszeit vor, 18 Jahre?
Gerd Soldierer am Permanenter Link
"Freistellung" heißt, daß Betroffene z.B. ihre Ausbildung fortführen können, daß gewohnte Lebensabläufe fortgeführt werden können. Sicher wird's ein paar Abhängigkeiten geben....
Ich hänge nicht an alten Strukturen - eng gestrickte Konzepte - vielleicht macht es Angst sich in einem Raum ungeahnter "Wahlfreiheit" zu orientieren.
A.S. am Permanenter Link
@ Frau Hollwedel: "... als Gebärapparate sehen." Ja. Darum geht es. Wir Männer können uns nicht alleine fortpflanzen und sind auf die Hilfe von Frauen angewiesen.
Ethisch akzeptabel ist nur, wenn Mann und Frau sich gemeinsam und in freier Entscheidung auf die Zeugung und Aufzucht von Nachkommen verständigen.
Die religiöse Moral kann in weiten Teilen dadurch erklärt werden, dass die Priester möglichst viele gehorsame Anhänger wollen. Das beginnt bei der frühen Verheiratung, dem Verbot von Familienplanung, der Verpflichtung der Eltern, ihre Kinder zum Gehorsam gegenüber den Priestern zu erziehen, der Ablehnung von Homosexualität und endet mit dem Verbot der Selbsttötung. Abweichler umzubringen (bzw. umbringen zu lassen) ist hingegen kein Problem für die Pfaffen. Andere Methoden der Anhänger-Gewinnung sind Mission und Eroberungskriege mit anschließender Zwangsbekehrung.
Sie sehen, an der religiösen Ethik ist nicht viel dran außer der Herrschsucht der Kleriker.
Thorben Meyer am Permanenter Link
Es gibt keinen Grund, ein Kind im 9. Monat abzutreiben, wenn keine Gesundheitsgefahr für die Mutter besteht.
Ralf Fischer am Permanenter Link
StGB § 219a:
Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise …
Wenn ich die Diskussion richtig verstanden habe, dann wird einer Ärztin, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt und das öffentlich mitteilt nicht vorgeworfen, dass sie diese macht, sondern, dass sie diese um ihres Vermögensvorteils wegen veröffentlicht und damit „Werbung“ dafür macht. Beratungsstellen wird diese Vermögensvorteilsabsicht nicht unterstellt und sie dürfen daher ungestraft informieren.
Was passiert nun, wenn Ärztin A mitteilt, dass Ärztin B Abbrüche durchführt, diese darauf hinweist, dass Ärztin C Abbrüche anbietet usw. … Ärztin X erwähnt, dass Ärztin A Abbrüche durchführt.
Keine Ärztin wirbt für sich, sondern informiert nur über die Tätigkeit ihrer Kollegin. Sie handelt quasi wie eine Beratungsstelle. Die Prämisse des 219a ist dann wohl nicht gegeben? Was sagen Juristen zu dieser Konstruktion?
Kay Krause am Permanenter Link
Ralf Fischer, eigentlich eine logische Idee, die Sie da aussprechen.
Andreas E. Kilian am Permanenter Link
Hexenprozesse 2018!
Das „C“ der beiden Parteien steht für „christlich“ und christlich bedeutet immer, dass der Bauch einer Frau den Männern und der Kirche gehört, aber niemals der Frau selber! Sie hat halt „göttlich“ auferlegte Pflichten.
Nur wer das hochnotpeinliche Verhör hinter sich bringt und den Kirchen ihre Unschuld bei dieser Entscheidung beteuert, bekommt von (christlichen?) Beratern den Stempel der absolvierten Beratung sowie das „Recht“ in eigener Verantwortung zu entscheiden.
Und wer je ein Arbeitszeugnis von den Kirchen erhalten hat, der weiß, was damit gemeint ist, wenn der Priester schreibt, dass ihm etwas „zu Ohren gekommen“ sei. Denn die Kirchen wollen „Alles“ wissen!
Es ging bei Hexenprozessen noch nie um Aberglauben, sondern immer nur um die Macht, wer die Entscheidungsbefugnis über den weiblichen Körper hat. Der Wille der Frauen muss auch heute noch mit allen Mitteln gebrochen werden. Dafür steht das „C“ dieser Parteien.
Humanisten und Atheisten sollten dies den Frauen im Land einmal mitteilen, damit sie durch Kirchenaustritte mitentscheiden können.
Roland Weber am Permanenter Link
Zwischen Beratung und Werbung unterscheiden zu wollen, könnte im Einzelfall auch mal schwierig sein.
Kann man das auch von der Gegenseite behaupten? Für welche Interessen machen diese sich stark?
Die Lösung kann deshalb nur lauten: Ein Unterscheidungswillen führt von vorneherein an einer sachlich gerechtfertigten Lösung vorbei.
Kurz: Was erlaubt ist, für das darf auch geworben werden!
Eine Unterscheidung ist somit hinfällig. Der Paragraph gehört gestrichen!
"Rechte" der Gegner sind ohnehin nicht betroffen und sich als Regelungsbefugte für andere berufen zu fühlen, ist schlichte Anmaßung. Inidividuell betroffen sind lediglich die Ärzte*innen als Informierende und die persönlich Information-Interessierten!
Dieter Bauer am Permanenter Link
… Die Parlamentarier sollten endlich einsehen, dass private Glaubensvorstellungen in der Gesetzgebung eines demokratischen Verfassungsstaates nichts verloren haben."...
Wolfgang Schaefer am Permanenter Link
Parlaverment eben! Reden ohne Ende ohne Verstand. Schon ein besonderes Kreuz.
A.S. am Permanenter Link
Die SPD-Frauen sollten sich mal Gedanken über das Verhalten ihrer katholischen Chefin machen.
rainerB. am Permanenter Link
@ A.S.
Sehe ich genauso.
Ein einziges Trauerspiel, eigentlich schon Farce...
Gerd am Permanenter Link
Verhandelt haben den Kompromiß Barley und Giffey, die kaum als katholisch bekannt sind...
A.S. am Permanenter Link
@Gerd: Hätte die SPD-Fraktion mehr Druck machen dürfen, hätten Barley und Giffey eventuell ein besseres Ergebnis erziehlen können. Politisch war die Stillhalte-Verordnung für die Fraktion von Nahles ein Fehler.
Ich bezweifle, dass das nur dem Wunsch nach Fortführung der
GroKo geschuldet war.
Gottgläubige Politiker sind immer Diener (mindestens) zweier Herren: Ihrem Gott und dem Volk, dass sie gewählt hat und bezahlt. Wem sie vorrangig dienen, muss im Einzelfall beurteilt werden. Sicher ist nur die statistische Aussage: Je frommer, desto eher geben sie den Interessen ihres Gottes (d.h. den Interessen der jeweiligen Priester) den Vorrang.
Sicher ist: Atheistische Politiker bedienen die Priester-Interessen nicht, es sei denn aus Dummheit.
Kay Krause am Permanenter Link
Hallo A.S.! CDU, CSU, SPD, GRÜNE, LINKE: Alle kirchlich (nicht christlich) versifft! Leider ist das so!
A.S. am Permanenter Link
Hallo Herr Krause, vielen Dank für Ihre Zustimmung. Leider mag ich die Vokabel "versifft" nicht. "Unterwandert" fände ich sachlich zutreffender.
Ursula Hollwedel am Permanenter Link
@A.S.
Wenn man die Bücher von Carsten Frerk liest (Violettbuch Kirchenfinanzen und Kirchenrepublik Deutschland) wird einem schon klar, wie wunderbar die Zusammenarbeit von Kirchen und Politikern funktioniert. Das Problem ist m. E., dass das den meisten Wählern nicht bekannt und/oder egal ist. Vielleicht ändern sich die Verhältnisse in ein oder zwei Generationen, hoffentlich!
Ich kann mich noch gut daran erinnern, was es für Pressekommentare gab, als Gerhard Schröder zum Bundeskanzler vereidigt wurde und er nicht auf die Bibel schwor (wie er sich das trauen könnte!)
Ich informiere mich vor den Wahlen nicht nur über die Parteiprogramme (danach sind AFD, CDU, CSU, SPD, Grüne nicht wählbar) sondern auch über die Kandidaten, daher müssen Erst- und Zweitstimme nicht an die gleiche Partei gehen.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Oh ja, Frau Hollwedel, da haben Sie mit "Violettbuch Kirchenfinanzen und Kirchenrepublik Deutschland" zwei der m.E.
Für die Antwort auf die Frage, *wie und wann* die RKK überhaupt in unsere Welt kam**), empfehle ich immer wieder gerne "Machtkampf..." von Rolf Bergmeier. Der Autor referiert darin auch mehrfach auf seine vorherigen Bücher zum Thema.
**) Es wird von interessierter religiöser Seite (RKK und EKD) immer wieder gerne behauptet, dass sich das Christentum qua seiner (angeblich) einzigartigen _message_ der Nächstenliebe (ganz abgesehen von der angeblichen 'Feindesliebe'!) quasi wie auf einer _via triumphalis_ unaufhaltsam gegen alle anderen Religionen durchgesetzt hätte.
Das ist schlicht und ergreifend die oft wiederholte, aber dreisteste Lüge, die ich kenne, um dem Christentum Auftrieb zu geben; denn:
Das Christentum wurde im Jahr 380 per reichsweitem Edikt als nunmehr einzige erlaubte Religion im Römischen Reich VERORDNET.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Abweichung: Das etablierte System selektiert passende (religionitisch infizierte) Nachfolger über Kaderschulen.
A.S. am Permanenter Link
Ich vermute (kann es nicht beweisen) ähnliches wie Herr Trutnau, weiß aber nicht, ob diese Kaderschmieden außerhalb des Parteiensystems stehen, von wo aus die "Absolventen" in den verschiedenen Parteien ents
Hans Trutnau am Permanenter Link
Das sind externe, häufig private Eliteschulen, deren Absolventen ebenso häufig bereits Parteimitglied sind und von Parteien handverlesenen werden. D.h.
Das ganz dicke Brett.
Und - nein, ich kann das nicht beweisen, habe dafür keine Dokumente.
Das ist eine Behauptung, meine Schlussfolgerung aus z.B. "Kirchenrepublik Deutschland".
A.S. am Permanenter Link
Meine eigene Erfahrung in einer politischen Partei ist, dass Fromme oft einsatzfreudiger sind als weniger Fromme. Das wird partei-intern belohnt mit Pöstchen und Posten.