Gestern verabschiedete die Bundesregierung die als "Kompromiss" bezeichnete Neufassung des § 219a StGB. Terre des Femmes und auch der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) kritisieren diesen Beschluss und fordern: "Weg mit § 219a!"
Bereits vor dem Beschluss bezeichnete der Sprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, den vorgelegten Referentenentwurf zum "Kompromiss" als "ein durchsichtiges taktisches Manöver, um die Proteste auf der Straße zu entschärfen und die überkommene deutsche Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch zu retten." Auch Rosemarie Will von der Humanistischen Union kritisierte vorab: "Die Frauen werden in ihrer existenziellen Not alleingelassen, und die Ärzte werden offiziell so behandelt, als unterstützten sie das rechtswidrige Handeln der Frauen. Durch diese Regelung wird kein Schwangerschaftsabbruch verhindert, aber die Frauen und Ärzte werden wegen der Abbrüche diskriminiert."
Im März vergangenen Jahres hatte die Bundestagsfraktion der SPD in einem Gesetzesentwurf bereits das Problem des bestehenden § 219a "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" analysiert und kam zu folgender Lösung: "§ 219a StGB soll aufgehoben werden." Trotzdem stimmten die SPD-Minister gestern der geplanten Gesetzesänderung zu. Danach ist Ärztinnen und Ärzten nach der neuen Ergänzung lediglich der Hinweis erlaubt, dass Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Weitergehende Informationen zu den Methoden oder Risiken bereitzustellen bleibt strafbar.
Terre des Femmes wies in einer gestern veröffentlichten Stellungnahme darauf hin, dass ÄrztInnen, die einen Schwangerschaftsabbruch anbieten, mit immensen Anfeindungen rechnen müssen, sowohl im Internet als auch direkt vor ihrer Praxis. Tatsächlich standen vor der Praxis der Frauenärztin Kristina Hänel gestern Christen, die – Heiligenbilder hochhaltend – beteten und Patientinnen bedrohten, so dass die Polizei ebenfalls vor Ort sein musste. Pro Choice Gießen veröffentlichte einen Tweet mit Foto:
@AndreaNahlesSPD @katarinabarley Wir hoffen, Sie kommen noch zur Vernunft und geben die Abstimmung im Bundestag frei. Diese Leute waren heute vor Hänel's Praxis! Sie kommen morgen wieder. Und sie werden den 219a weiter zur Kriminalisierung nutzen. #wegmit219a pic.twitter.com/yak34bBE3h
— Pro Choice Gießen (@pro_choice_GI) 6. Februar 2019
Laut Terre des Femmes sagte die Gynäkologin Gabriele Halder in einem Interview: "Ich fühle mich überhaupt nicht sicher darüber zu informieren. Solange wir angegriffen werden können nach einem Paragraphen von Leuten, die es sich zur Aufgabe und zum Hobby gemacht haben, mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch Ärztinnen und Ärzten die Arbeit zu erschweren, gibt es keine Rechtssicherheit für uns."
Der Bundesverband des Humanistischen Verbands Deutschland (HVD) forderte gestern "die ersatzlose Streichung des § 219a StGB sowie einen altersunabhängigen Zugang zu kostenfreien Verhütungsmitteln. Der durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch wird dem selbst gesteckten Ziel nicht ansatzweise gerecht, betroffenen Frauen den Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu erleichtern sowie insbesondere für ÄrztInnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, Rechtssicherheit zu schaffen."
Dr. Ines P. Scheibe, Mitglied des HVD-Bundespräsidiums und Mitgründerin des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung, erklärte gestern ebenfalls: "Der als Kompromiss entstandene Gesetzentwurf ist nicht akzeptabel, da er ÄrztInnen in ihrer Informationsbereitstellung nach wie vor stark einschränkt und ungewollt Schwangeren ein niedrigschwelliger Zugang zu notwendigen Informationen verwehrt bleibt." "Für HumanistInnen zeigt die aktuelle Diskussion um den § 219a StGB, wie Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland nach wie vor gesellschaftlich tabuisiert und kriminalisiert werden, wie die Informationsfreiheit sowie PatientInnenrechte in unserer Gesellschaft beschnitten werden", so Ines P. Scheibe weiter.
2 Kommentare
Kommentare
Hans Trutnau am Permanenter Link
Das ist überhaupt kein Kompromiss, sondern nur faul.
Gerd am Permanenter Link
Ich bin durchaus für ein Werbeverbot für Abtreibungen, nur das, was mit §219a verboten wird, ist eben nicht nur Werbung für Abtreibung, sondern damit wird genauso sachliche Information verboten.
Informationsverbot über Abtreibungen!!!!!!