HANNOVER. (hu) Der Landesverband Niedersachsen der Humanistischen Union e.V. (HU), hat in einer gutachtlichen Stellungnahme gegen den von der niedersächsischen Landesregierung veröffentlichten Vertragsentwurf in zahlreichen Punkten rechtliche und andere Bedenken geltend gemacht.
Es verstößt gegen das verfassungsrechtliche Prinzip der Trennung von Staat und Kirche, dass das Land überhaupt allgemeine vertragliche Vereinbarungen mit Religionsgemeinschaften trifft. Solche Verträge sind weder im Grundgesetz noch in der Niedersächsischen Verfassung vorgesehen.
Diese Verträge entstehen in einem undemokratischen Verfahren und werden exklusiv mit Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften, nicht aber mit anderen, ebenso bedeutsamen gesellschaftlichen Gruppierungen geschlossen.
Regelmäßig dienen sie vor allem dazu, den Religionsgemeinschaften bestimmte Privilegien zu sichern. Nach Auffassung der HU wäre es angemessener, wenn der Landtag die Wertschätzung der aus islamischen Ländern zugewanderten Menschen durch ein Integrationsgesetz zum Ausdruck bringt, welches die etwa erforderlichen Regelungen enthalten könnte.
Weitere Bedenken richten sich dagegen, dass der Vertrag zahlreiche Regelungen ohne jede rechtliche Bedeutung vorsieht, die aber – wie z.B. bei den Gebetsräumen in den Schulen – zu erheblichen Missverständnissen und Befürchtungen führen. Kritisiert wird auch die vorgesehene Finanzierung der Geschäftsstellen der Verbände durch das Land, die nach Auffassung der HU Niedersachsen haushaltsrechtlich unzulässig ist und gegen die Verfassung verstößt. Besonders unverständlich ist nach Meinung der Bürgerrechtler, dass der Vertrag mit den muslimischen Verbänden weder eine Befristung noch die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung vorsieht.
Die Stellungnahme wirft schließlich auch die Frage auf, ob die beiden Verbände DITIB und SCHURA wirklich hier lebenden Musliminnen und Muslime repräsentieren und ob nicht alle Immigranten, die diesen Verbänden nicht angehören, durch einen solchen Vertrag geradezu ausgeschlossen werden. Auch stelle sich die Frage, ob die von der staatlichen türkischen Religionsbehörde abhängige DITIB wirklich ein passender Vertragspartner sei.
Pressemitteilung der Humanistischen Union, Landesverband Niedersachsen
7 Kommentare
Kommentare
Götz am Permanenter Link
Die katholische Kirche unterstützt den Staatsvertrag: http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/kirche-unterstutzt-staatsvertrag-mit-muslimen
Ulf am Permanenter Link
Leider nicht nur die katholische Kirche, hier konnte man es erwarten!
Grüße
Kay Krause am Permanenter Link
Darum habe ich auch bewußt gesagt: "Die Kirchen / Religions- gemeinschaften...".
Ja, leider ist auch DIE LINKE immer fleißig mit dabei! Frage: wen kann ICH noch wählen?
Auch Gruß!
Harald Freunbichler am Permanenter Link
Offensichtlich:
Die Kath. K. hätte gerne Beträume in den Schulen. Dann könnte man natürlich auch das Kreuz nicht mehr entfernen.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Letzteres natürlich. Und das wird sich die Pfaffia nicht so mal eben vom Teller nehmen lassen, sondern mit Zähnen und Klauen verteidigen - notfalls sogar für die Konkurrenz fordern...
Klaus Blömeke am Permanenter Link
Klar sind die Kirchen dafür. Je mehr Rechte der Konkurrenz eingeräumt werden, desto weniger Gefahr besteht, dass ihnen selber Rechte bestritten werden.
Kay Krause am Permanenter Link
Die Autorin (Name?) erwähnt richtig gleich zu Anfang, dass jegliche Art von Verträgen zwischen Staat und Kirchen/Religionsgemeinschaften in der Verfassung bzw.
Und noch eine Anmerkung zum Kommentar von "Götz":
Von welchen "Überzeugungen" der christlichen Kirchen sprechen Sie? von den religiösen oder von den finanzpolitischen?