Stellungnahme der Humanistischen Union zu den Plänen der Landesregierung

Geplanter Vertrag mit muslimischen Verbänden unrechtmäßig

HANNOVER. (hu) Der Landesverband Niedersachsen der Humanistischen Union e.V. (HU), hat in einer gutachtlichen Stellungnahme gegen den von der niedersächsischen Landesregierung veröffentlichten Vertragsentwurf in zahlreichen Punkten rechtliche und andere Bedenken geltend gemacht.

Es verstößt gegen das verfassungsrechtliche Prinzip der Trennung von Staat und Kirche, dass das Land überhaupt allgemeine vertragliche Vereinbarungen mit Religionsgemeinschaften trifft. Solche Verträge sind weder im Grundgesetz noch in der Niedersächsischen Verfassung vorgesehen.

Diese Verträge entstehen in einem undemokratischen Verfahren und werden exklusiv mit Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften, nicht aber mit anderen, ebenso bedeutsamen gesellschaftlichen Gruppierungen geschlossen.

Humanistische Union

Regelmäßig dienen sie vor allem dazu, den Religionsgemeinschaften bestimmte Privilegien zu sichern. Nach Auffassung der HU wäre es angemessener, wenn der Landtag die Wertschätzung der aus islamischen Ländern zugewanderten Menschen durch ein Integrationsgesetz zum Ausdruck bringt, welches die etwa erforderlichen Regelungen enthalten könnte.

Weitere Bedenken richten sich dagegen, dass der Vertrag zahlreiche Regelungen ohne jede rechtliche Bedeutung vorsieht, die aber – wie z.B. bei den Gebetsräumen in den Schulen – zu erheblichen Missverständnissen und Befürchtungen führen. Kritisiert wird auch die vorgesehene Finanzierung der Geschäftsstellen der Verbände durch das Land, die nach Auffassung der HU Niedersachsen haushaltsrechtlich unzulässig ist und gegen die Verfassung verstößt. Besonders unverständlich ist nach Meinung der Bürgerrechtler, dass der Vertrag mit den muslimischen Verbänden weder eine Befristung noch die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung vorsieht.

Die Stellungnahme wirft schließlich auch die Frage auf, ob die beiden Verbände DITIB und SCHURA wirklich hier lebenden Musliminnen und Muslime repräsentieren und ob nicht alle Immigranten, die diesen Verbänden nicht angehören, durch einen solchen Vertrag geradezu ausgeschlossen werden. Auch stelle sich die Frage, ob die von der staatlichen türkischen Religionsbehörde abhängige DITIB wirklich ein passender Vertragspartner sei.

Pressemitteilung der Humanistischen Union, Landesverband Niedersachsen