Offener Brief von Rolf Dietrich Herzberg

"Medizinisch nicht indizierte Genitalverletzungen müssen den Eltern verwehrt sein"

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Durchführung einer rituellen jüdischen Beschneidung (Brit Mila)
Durchführung einer Brit Mila (Beschneidung)

Auch in diesem Jahr wird wieder der "Tag der genitalen Selbstbestimmung" in Köln gefeiert. Dies war Rolf Herzberg, Strafrechtsprofessor an der Ruhr-Universität Bochum und Botschafter von "intaktiv e.V. – Eine Stimme für genitale Selbstbestimmung" Anlass für einen offenen Brief. Er antwortet auf ein in der ZEIT veröffentlichtes Statement von Mike Samuel Delberg.

Sehr geehrter Herr Delberg!

In der ZEIT vom 2. Mai 2019 lese ich auf Seite 7, dass Ihnen "als Jude … Artikel 4 sehr wichtig" ist und dass Sie nur einmal gedacht haben, Ihre "deutsche Heimat vielleicht verlassen" zu müssen, nämlich "während der Debatte um ein Beschneidungsverbot". Es wird nicht ganz deutlich, auf welcher Seite Sie in diesem Streit gestanden haben. Aber Sie sind in Deutschland geblieben, nachdem sich mit § 1631 d BGB im Kern nicht die Beschützer des kindlichen Genitals, sondern die Apologeten des religiösen Rituals zunächst durchgesetzt haben. Darum vermute ich, dass es Ihnen bei der Berufung auf Artikel 4 nicht um ein Recht des Kindes geht, d.h. um seine "negative Religionsfreiheit", die ja durchaus beeinträchtigt wird durch die sichtbare und unauslöschliche Besiegelung einer religiösen Zugehörigkeit. Eher glaube ich, dass Sie Art. 4 Abs. 2 des Grundgesetzes im Auge haben und daraus umgekehrt ein Grundrecht der Eltern ableiten, durch die Beschneidung ihrer männlichen Kinder positiv ihre eigene Religion auszuüben. Und wenn Sie Ihre deutsche Heimat verlassen hätten, dann wohl deshalb, weil hierzulande (wie übrigens auch in Israel!) viele auf Seiten der Kinder stehen und das fragliche Recht der Eltern bestreiten. Prominente Ärzte und Juristen, das Landgericht Köln und die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland beurteilen die medizinisch unnötige Beschneidung als schwerwiegendes Unrecht.

Mir war dieses Urteil nahezu selbstverständlich, als ich mich 2006 mit dem rituellen Brauch gedanklich zu befassen begann, beeindruckt von Necla Keleks Buch "Die verlorenen Söhne – Plädoyer  für die Befreiung  des türkisch-muslimischen Mannes", worin sie den Leser ansteckt mit ihrem Entsetzen angesichts der Beschneidung ihrer Neffen. In einem internen Gesprächskreis habe ich die  Diskussion angestoßen und Holm Putzkes grundlegenden Aufsatz "Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Knaben" veranlasst. Nie hätte ich gedacht, dass die von Putzke und mir erwartete  gerichtliche  Bestätigung unserer  Rechtsansicht  eifernde  und giftige Empörung auslösen könnte. Kindern vom gesunden Penis den lustempfindsamsten Teil abzuschneiden ist ja bei unvoreingenommener Betrachtung ein inhumaner, grausamer und atavistischer Akt. Natürlich war es kein Gott, der ihn gewollt und befohlen hat. Im 21. Jahrhundert glaubt niemand mehr ernstlich daran, dass das Alte Testament insoweit ein tatsächliches Geschehen schildert. Es sind Menschen, die – sich auf Gott berufend – die Beschneidung gefordert haben, und zwar vor Tausenden von Jahren, als Kinder (wie z.B. Isaak) noch das Eigentum des Vaters waren und keine eigenen Rechte hatten. Heute ist in Ihrem Heimatland unstreitig, dass ein Kind von Geburt an Träger von Persönlichkeits-, Grund- und Menschenrechten ist. Versuchen Sie einmal, die Dinge neutral, sine ira et studio zu sehen und fragen Sie sich als Jurist, der Sie ja sind, ob die "Glaubensfreiheit", auf die Sie sich berufen, das Recht geben kann, die Rechte anderer zu verletzen! Ich darf doch zwecks Religionsausübung nicht einmal eine fremde Sache beschädigen oder einen banalen Hausfriedensbruch begehen. In eine abgeschlossene Kapelle darf ich nicht einbrechen, auch wenn ich darin beten will. Der fromme Moslem, der im Restaurant sein Abendgebet sprechen will und zwischen anderen Gästen seinen Gebetsteppich ausrollt, muss ihn unverzüglich wieder einrollen, wenn der Hausherr es verlangt. Und da soll der Wille zur Religionsausübung die blutige Verletzung eines wehrlosen Kindes erlauben? Einen Akt, der mit lebensgefährlichen und lebenslangen Folgen das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und sein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung missachtet! Denn die Vorhaut ist ein hochsensibler, für das sexuelle Lustempfinden besonders wichtiger Teil des Penis. Kaum ein Erwachsener opfert sie noch, wenn seine Eltern ihm die eigenverantwortliche Entscheidung überlassen haben. 

Sie wenden vielleicht ein, der jüdische Säugling und der muslimische Junge seien eben noch nicht mündig und deshalb könnten die Eltern kraft ihres Sorgerechts als Vertreter des Kindes in die Verletzung einwilligen. Ich glaube unterstellen zu dürfen, dass sie den Eltern kleiner Mädchen solche Rechtsmacht nicht zuerkennen würden, auch nicht bei religiöser Motivation und einer im Vergleich zur Vorhautamputation leichter wiegenden Schamlippenverletzung. Jungen sind gleichberechtigt. Sie genießen den gleichen Schutz wie Mädchen. Ob Mädchen oder Junge, medizinisch nicht indizierte Genitalverletzungen müssen den Eltern verwehrt sein. Es anders zu sehen ist  ethisch nicht  akzeptabel  und juristisch  unvereinbar mit  mehreren  grundgesetzli­­chen Rechten des Kindes, auch dem Recht auf Achtung seiner Menschenwürde. Was daraus für  § 1631 d BGB folgt, versteht  sich von  selbst:  Er ist  verfassungswid­rig. 

Der Main­zer Strafrechtsprofessor Jörg Scheinfeld hat es so ausgedrückt: "Die Entscheidung darüber, sich den besonders sensiblen und erogenen Teil seines Geschlechtsorgans abschneiden zu lassen (sei es aus Gründen der Ästhetik, der Hygiene, der Prophylaxe oder für einen Bund mit seinem Gott), betrifft die Intimsphäre der Person und  ist eine  höchstpersönliche  Entscheidung, die nicht in  Stellvertretung  getroffen wer­­den darf. Da völlig offen ist, ob der spätere entscheidungsreife Erwachsene sich für eine Beschneidung entschiede und diesen Körperteil irgendeinem Interesse opfern würde, drückt die Anmaßung einer Stellvertreterentscheidung nur aus, dass man die – noch reifende – Persönlichkeit des Kindes nicht respektiert!"

Es ist mir unfassbar, wie es einem das deutsche Vaterland verleiden kann, dass viele Staatsbürger nach ernstem Bedenken diesen Standpunkt öffentlich vertreten, die rechtlichen Konsequenzen einfordern und so wehrlose Menschen, vor allem Moslems und Juden, zu schützen suchen.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf D. Herzberg