Anerkennungszahlungen für erlittene sexuelle Gewalt in der katholischen Kirche

Missbrauchsbeauftragter der Bundesregierung übt Kritik an Beschlüssen der Bischofskonferenz

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Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Johannes-Wilhelm Rörig

Gegenüber der Augsburger Allgemeinen äußerte sich der Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs kritisch in Bezug auf das neue System für Anerkennungsleistungen für erfahrene sexuelle Gewalt in der katholischen Kirche. Auf der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz hatte diese beschlossen, Einmalzahlungen von maximal 50.000 Euro an Betroffene zu leisten.

Diese Anerkennungsleistungen können ab 1. Januar kommenden Jahres bei einer dafür eingerichteten Stelle beantragt werden. Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, zeigte sich in der Augsburger Allgemeinen nun skeptisch gegenüber der von den Bischöfen beschlossenen Handhabung. "Aus der Beschlussfassung der Bischöfe von Fulda erschließt sich mir nicht, ob ein Bistum nicht auch mehr als 50.000 Euro an Einmalzahlungen pro Opfer zahlen könnte. Wenn es hier eine Deckelung geben sollte, sollte das letzte Wort dazu hoffentlich noch nicht gesprochen sein", zitiert ihn die Zeitung. Denn es gebe mit hoher Sicherheit schwere Fälle sexuellen Missbrauchs, für welche dieser Betrag inakzeptabel erscheine.

Was das Thema Deckelung anbetrifft, wollte sich die Deutsche Bischofskonferenz gegenüber der Augsburger Allgemeinen nicht äußern, schreibt diese. Rörig ermahnte die Bischofskonferenz, ab Januar auch wie verkündet mit der Umsetzung ihres bundesweit einheitlichen Konzepts zu beginnen. Er hoffe sehr, dass es zu einer einheitlichen Behandlung von Missbrauchsopfern komme.

Auch zu etwaigen Rücktritten von Bischöfen, die von einigen gefordert werden, äußerte sich der Beauftragte der Bundesregierung. Er halte zwar nichts von einem Rücktritt um des Rücktritts willen, "wenn aber zum Beispiel ein Bischof von Fällen sexuellen Missbrauchs Kenntnis hatte und nicht mithalf, ihn zu beenden, oder wenn er Täter insgeheim in ein anderes Bistum versetzen ließ, dann hat er schwere Schuld auf sich geladen und sollte seinen Rücktritt anbieten. (…) Das ist auch das, was Betroffene zu Recht fordern – dass einem Schuldeingeständnis ein konsequenter Schritt folgt." Vorausgesetzt, man könne ein individuelles Fehlverhalten nachweisen.

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