Aus "religiösen Gründen"

Ordensspital verweigert das Legen einer Spirale

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Im Wiener "Spital der Barmherzigen Brüder" wurde einer Patientin das Legen einer verhütenden Spirale verweigert. Zur Begründung wurde der Patienten mitgeteilt, dass aus religiösen Gründen keine Maßnahmen zur Schwangerschaftsverhütung vorgenommen werde.

Die Patientin erhielt im Spital der Barmherzigen Brüder eine Kürettage und erbat zeitgleich das Legen einer Kupfer-Spirale. Zuvor hatte sie bereits vier Schwangerschaftsabbrüche (nach Anwendung unzureichender Verhütungsmethoden) vornehmen lassen.

Mit der hochwirksamen Spirale wollte sie weitere Schwangerschaften verhindern. Im Rahmen einer Kürettage ist das Legen einer Spirale schmerzfrei, unkompliziert und wird deshalb häufig gemacht.

In voller Kenntnis der bisherigen Schwangerschaftsabbrüche verweigerte das Spital den Wunsch der Patientin. Die Begründung des Primars: "Wir dürfen in einem geistlichen Spital keine Spirale legen".

Unfassbar findet das Dr. Christian Fiala vom Gynmed Ambulatorium: "Wie kann es sein, dass Ordensspitäler einer Patientin diese wichtige und sinnvolle medizinische Maßnahme aus religiösen Gründen verweigern? Noch dazu, wo Ordensspitäler in vielen Regionen Österreichs Versorgungsmonopolisten sind und jährlich rd. 1,8 Mrd. Euro von der öffentlichen Hand erhalten. Es ist ein typischer Fall von Doppelmoral, wenn sich die Kirche über Abtreibungen empört und gleichzeitig wirksame Verhütung vorenthält."

Fiala fordert ein Eingreifen des Gesetzgebers bzw. des Sozialversicherungsträgers. "Religiöse Ideologie darf nicht vor medizinischer Therapie stehen, das ist unterlassene Hilfeleistung."

Parallelen mit Kölner Fall – Vergewaltigte Frau wird von Ordensspital abgewiesen

Der Fall weist Parallelen mit dem Skandal von Köln 2013 auf, als eine Frau mit Verdacht auf Vergewaltigung von der Rettung in ein nahe liegendes Ordensspital gebracht wurde. Dieses verweigerte jedoch eine gynäkologische Untersuchung, um nicht die Pille danach verabreichen zu müssen.

Ordensspitäler lehnen nicht nur Schwangerschaftsabbrüche ab, sondern auch Verhütungsmaßnahmen, obwohl sie aus öffentlichen Mitteln finanziert werden und einen öffentlichen Versorgungsauftrag allen Patienten gegenüber zu erfüllen haben. Damals lehnte auch ein weiteres Ordensspital in Deutschland die Behandlung der Frau ab. Der Fall löste eine Welle der Empörung in Westeuropa aus.