Zwölf Chancen für die offene Gesellschaft

Die Säkulare Ampel

5. Finanzämter vom Einzug der Kirchensteuer befreien

Ein weiterer deutlicher Verstoß gegen den weltanschaulich neutralen Staat ist die Kirchensteuer. Drei Viertel aller Deutschen wollen sie abschaffen. Der Einzug der Kirchenmitgliedsbeiträge durch Arbeitgeber und Finanzämter zwingt alle Menschen in Deutschland, ihre Konfession preiszugeben – gegen Artikel 136 der Weimarer Verfassung, der in Artikel 140 des Grundgesetzes übernommen wurde: "Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren."

Die Weimarer Republik hat sich an diese Verfassungsvorgabe gehalten, aber die Bundesrepublik greift auch heute noch auf eine Regelung aus der Zeit des Nationalsozialismus zurück: Den Eintrag der Konfessionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte, durch den nicht nur staatliche Behörden, sondern auch sämtliche Arbeitgeber die Religionszugehörigkeit oder Nicht-Zugehörigkeit ihrer Beschäftigten erfahren. Nur durch diese Regelung werden kirchliche Arbeitgeber über einen etwaigen Kirchenaustritt ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kenntnis gesetzt, was zu einer fristlosen Kündigung führen kann (siehe Punkt 2: Gleiches Arbeitsrecht für alle garantieren). Viele Beschäftigte in kirchlichen Betrieben sind daher "zwangskonfessionalisiert": Sie können nicht aus der Kirche austreten und von ihrem Recht auf Weltanschauungsfreiheit Gebrauch machen.

Im Jahr 2021 zog der Staat für die Kirchen über 12 Milliarden Euro an Mitgliedsbeiträgen ein. Durch die Möglichkeit des Abzugs dieser Beiträge als Sonderausgabe entgehen dem Staat jedes Jahr Steuereinnahmen, die im Subventionsbericht der Bundesregierung mit mehr als 4 Milliarden Euro beziffert werden. Dass der Staat als Inkassounternehmen für Religionsgemeinschaften agiert, ist weltweit nahezu einzigartig und wird von den Menschen in Deutschland mehrheitlich abgelehnt: In einer Civey-Umfrage sprachen sich 74 Prozent der Befragten dafür aus, die Kirchensteuer abzuschaffen – darunter auch 62 Prozent der Kirchenmitglieder.

Grafik: Zentralrat der Konfessionsfreien

Als Zentralrat der Konfessionsfreien setzen wir uns dafür ein, dass Weltanschauungsgemeinschaften ihre Mitgliedsbeiträge selbst einziehen. Dafür bedarf es eines rechtsgültigen Vertrags, den eine geschäftsfähige Person aktiv zu unterzeichnen hat – die Kindstaufe reicht dafür nicht aus! Auch die Pflicht, den Austritt gegenüber staatlichen Stellen zu erklären, ist nicht länger haltbar, zumal diese wegen Überforderung oftmals keine zeitnahen Termine anbieten.