Keine Gerichtskosten für die Kirchen

Schleswig-Holstein verteidigt Privilegien der Kirchen vor Gericht

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Kiel bei Nacht (Ausschnitt)
Kiel bei Nacht (Ausschnitt)

KIEL. (hpd) Die Kirchen müssen weiterhin nicht einmal bei verlorenen Prozessen vor den Zivilgerichten Gerichtsgebühren zahlen. CDU, SPD, Grüne und SSW lehnten heute die von der Piratenpartei beantragte Streichung dieses Privileg ab - ohne jede Begründung.

"Wie jeder Bürger sollten auch die Kirchen die Gerichtsgebühren zu zahlen haben, wenn sie Prozesse verlieren", erklärt der Abgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei die Initiative. "Warum sollte der Steuerzahler für die Gerichtskosten der Kirchen aufzukommen haben?"

Städte und Gemeinden müssen ebenso wie auch Universitäten allesamt Gerichtsgebühren zahlen. Dass nun ausgerechnet die Kirchen, die bereits viele direkte Zahlungen vom Staat erhalten, davon befreit sind, ist ein ungerechtfertigtes Privileg und eine indirekte staatliche Subvention.

Der Wissenschaftliche Dienst des schleswig-holsteinischen Landtags bestätigte bereits, dass Kirchenstaatsverträge diese Gebührenbefreiung nicht festschreiben. Breyer weist darauf hin, dass beispielsweise das Land Hessen das Gebührenprivileg der Kirchen bereits aufgehoben hat. "Dass Schleswig-Holstein daran festhält, zeigt den übermäßigen Einfluss der Kirchen hierzulande, die Jahr für Jahr Millionen vom Land erhalten."