Expertinnenkommission stellt Ergebnisse vor

Paragraf 218 streichen!

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Paragraf 218 streichen!
§ 218 streichen!

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Dr. Ines Scheibe
Dr. Ines Scheibe

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Flashmob des "Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung" am 15.04.2024
Flashmob

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Flashmob des "Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung" vor dem Bundesgesundheitsministerium
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Vor einem Jahr setzte die Bundesregierung ein interdisziplinär zusammengesetztes Gremium ein, welches prüfen sollte, ob der Paragraf 218 verändert oder gar gestrichen werden könnte. Auch die Regelungen zu Eizellspende und Leihmutterschaft wurden geprüft. Bereits in der vergangenen Woche wurden die Ergebnisse der Überprüfung bekannt. Gestern stellte die Expertinnenkommission diese offiziell vor.

Abtreibungen sollen nach dem Willen einiger Expertinnen in Deutschland teilweise legalisiert werden. So soll ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen nicht mehr kriminalisiert werden. "Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Abbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft – derzeit Paragraf 218a des Strafgesetzbuchs – ist nicht haltbar", sagte Rechtswissenschaftlerin Liane Wörner bei der Präsentation in der Bundespressekonferenz. "Hier sollte der Gesetzgeber tätig werden und den Schwangerschaftsabbruch rechtmäßig und straflos stellen."

Auch in der mittleren Schwangerschaftsphase könnten Abbrüche unter besonderen Umständen legal werden. In der Spätphase bliebe der Abbruch grundsätzlich rechtswidrig, müsse aber nicht zwingend strafbar sein.

Derzeit sind Schwangerschaftsabbrüche generell rechtswidrig, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Die von der Ampel eingesetzte Expertinnenkommission hält diese Regeln für überholt. "Der Wunsch einer Frau, ihre Schwangerschaft zu beenden, stehe unter einem starken grundrechtlichen Schutz (...). Gleichzeitig komme dem Lebensrecht des Ungeborenen in der Frühphase der Schwangerschaft ein eher geringes Gewicht zu", schreibt Spiegel Online.

Auf tagesschau.de wird zudem darauf hingewiesen, dass es in Deutschland in manchen Gegenden äußerst schwierig ist, überhaupt (noch) Hilfe bei einem Schwangerschaftsabbruch zu finden. Nach einer ersten umfassenden Erhebung berichten "fast 60 Prozent der befragten Frauen von Schwierigkeiten, an Informationen zum Schwangerschaftsabbruch zu kommen. Mehr als jede Vierte musste mehr als eine Einrichtung kontaktieren, um einen Termin für einen Schwangerschaftsabbruch zu bekommen."

Darauf reagierte auch die Expertinnenkommission und empfiehlt, sicherzustellen, "dass Frauen den Abbruch zeitnah und barrierefrei in gut erreichbaren Einrichtungen vornehmen lassen können."

Lissy Kaufmann kommentiert das in einem weiteren Text auf tagesschau.de mit den Worten: "Die Expertinnen der Kommission schaffen keine neuen gesellschaftlichen Gräben. Sie decken alte auf, die nur aufgrund eines faulen Kompromisses lange verdeckt worden waren. Ein Kompromiss, der jedes Jahr zehntausende Frauen ganz persönlich betrifft."

Die Bundesregierung habe im Vorfeld angekündigt, sich die Ergebnisse jetzt genau anzuschauen. "Das dürfen nicht nur leere Worthülsen bleiben. Die Regierung muss sich ernsthaft mit den Argumenten auseinandersetzen."

"Wir schützen das ungeborene Leben nicht mit Strafandrohungen […] Wir schützen es mit bezahlbaren Wohnungen, guter Kinderbetreuung und gut bezahlten Jobs." (Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin der SPD bei radioeins)

Daran erinnerte gestern auch das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung. Mit einem Flashmob vor dem Bundesgesundheitsministerium forderte das Bündnis die Regierung auf, die Empfehlungen der Expertenkommission unverzüglich umzusetzen und den Paragrafen 218 StGB zu streichen. "Wir freuen uns, dass die Kommission das bekräftigt, was wir als Bündnis schon lange fordern", sagte Dr. Ines Scheibe, Mitbegründerin des Bündnisses. "Der gewollte Schwangerschaftsabbruch gehört aus dem Strafgesetzbuch gestrichen!" Die Juristin Maria Hendel betont: "Wir fordern die Abschaffung der Beratungspflicht und stattdessen die Einführung eines Rechtsanspruchs auf freiwillige Beratung. Schwangerschaftsabbrüche müssen in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft grundsätzlich rechtmäßig sein."

In einer aktuellen Petition fordert das Bündnis zudem die Kostenübernahme des Schwangerschaftsabbruchs durch die Krankenkassen. Sollte der Gesetzgeber dem Rat der Kommission folgen und den Abbruch legalisieren, stünde das in Aussicht.

Auch Terre des Femmes (TdF) begrüßt das Ergebnis des Abschlussberichts der "ExpertInnen-Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin". "Die Empfehlung, Schwangerschaftsabbrüche zu legalisieren, ist ein großartiger Erfolg für die Arbeit vieler Organisationen und auch für Terre des Femmes, die dies seit Jahrzehnten fordern. Damit würde auch Deutschland endlich der Richtlinie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) folgen" sagte Sina Tonk von TdF. Die Organisation fordert die Bundesregierung auf, umgehend einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung vorzulegen. Das heißt aber auch, dass weitere Hürden für ungewollt Schwangere abgebaut werden müssen: Viel zu wenige Praxen bieten Abbrüche an, und im Medizinstudium kommen sie nicht vor – hier sieht TdF noch großen Aufholbedarf.

"Es gibt weder ein Recht auf ein Kind, noch die Pflicht, eines zu bekommen." Sina Tonk.

Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) weist in einer Presseerklärung drauf hin, dass eine Reform des Schwangerschaftsabbruchs für die Mehrheit der Bevölkerung konsensfähig sei. "Wir wollen auf einen eklatanten Wertewiderspruch aufmerksam machen", sagt die Beauftragte für Medizinethik des HVD-Bundesverbandes Gita Neumann. "Denn das herkömmliche Menschenwürdekonzept sogenannter Lebensschützer*innen richtet sich auf das embryonale Frühstadium oder gar die Eizelle, unter Vernachlässigung des Wohls von hochentwickelten Föten oder gar des Schicksals der geborenen Kinder."

Der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) begrüßt vor allem eine mögliche Legalisierung von Eizellabgaben und Leihmutterschaft. Denn die Kommission hält eine Legalisierung von Eizellabgaben für zulässig, bei der Frage nach einer Legalisierung der Leihmutterschaft sind die Expert*innen zurückhaltender. "Aktuell reisen viele queere Paare ins Ausland, um einander zur eigenen Familiengründung eine Eizelle zu spenden – ein in der Regel teures Unterfangen. Der LSVD spricht sich daher klar dafür aus, dass dies auch in Deutschland möglich sein muss", heißt es in einer Presseerklärung des Verbands. "Leihmutterschaft kann insbesondere für zwei cisgeschlechtliche Männer einen Weg zur Familiengründung darstellen, gleichzeitig herrschen auch hier oft starke Machtgefälle. Der LSVD spricht sich daher für die Zulassung der altruistischen Leihmutterschaft und für die Möglichkeit aus, die Rahmenbedingungen in einer Kinderwunschvereinbarung rechtsverbindlich zu regeln."

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