Die Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport unter Iris Spranger (SPD) hat in diesem Monat den ersten Islamismus-Monitor veröffentlicht. Das 26-seitige Dokument trägt den Titel "Aktuelle Entwicklungen in Extremismus und Terrorismus" und bildet den Berichtszeitraum von Januar 2024 bis Dezember 2025 ab. Es soll künftig als regelmäßiges Monitoring-Instrument dienen. Der Bericht verbindet eine Lagebeschreibung islamistischer Strömungen in Berlin mit einer Darstellung repressiver wie präventiver Maßnahmen des Staates. Kurz nach Erscheinen kam jedoch Kritik an der fehlenden Benennung konkreter extremistischer Akteure und Strukturen auf. Bleibt diese Leerstelle bestehen, werden die juristischen Risiken faktisch auf Journalisten und Präventionsakteure verlagert. Einer wirksamen Islamismusprävention ist das nicht zuträglich.
Der Monitor konstatiert eine vielfältige und dynamische islamistische Szene in Berlin, deren Strömungen bei aller Unterschiedlichkeit ein gemeinsames Ziel verfolgen: die Errichtung eines Staatswesens nach vermeintlich islamischen Prinzipien. Im Bereich der politisch motivierten Kriminalität mit religiöser Ideologie (PMK-RI) hat sich das Fallaufkommen im Jahr 2024 gegenüber 2023 auf 477 Fälle mehr als verdoppelt; 2025 stieg es weiter auf 532 Fälle. Besonders markant ist der Zuwachs bei Propagandadelikten: 2024 ein Anstieg von über 250 Prozent gegenüber dem Vorjahr, 2025 nochmals plus 105,5 Prozent auf 153 Fälle. Gleichzeitig stiegen die Terrorismusdelikte von neun (2024) auf 21 Fälle im Jahr 2025.
Der Bericht benennt drei zentrale Strömungen: den salafistischen und jihadistischen Islamismus, der die terroristische Bedrohung dominiert; gewaltorientierte nicht-salafistische Gruppen wie Hamas ("Islamische Widerstandsbewegung"), Hizb Allah ("Partei Gottes") und Hizb ut-Tahrir ("Partei der Befreiung"); sowie den legalistischen Islamismus, zu dessen Vertretern die Muslimbruderschaft (MB) und Gruppen der Millî Görüş-Bewegung gezählt werden.
Als besondere Bedrohung identifiziert der Monitor die zunehmende Online-Radikalisierung von Kindern und Jugendlichen über Plattformen wie TikTok, Instagram und YouTube. Salafistische Prediger wie "Abul Baraa" und "Amir al-Kinani" erreichen mit niedrigschwelligen Inhalten ein breites junges Publikum. Die Berliner Polizei reagierte mit zwei "Nasheed Action Days" im Juli und November 2025, bei denen insgesamt 39 Objekte durchsucht wurden.
Abstrakt hohe Terrorgefahr – Jüdisches Leben in Berlin im Fadenkreuz
Der Monitor stellt unmissverständlich fest, dass eine "abstrakt hohe Gefährdungslage im Bereich des islamistischen Terrorismus" besteht, die sich insbesondere auf "weiche Ziele" wie öffentliche Feste und Veranstaltungen bezieht. Als Hauptstadt sowie als Zentrum jüdischen Lebens in Deutschland stehe Berlin im Fadenkreuz. Hinweise auf terroristische Aktivitäten der Hamas außerhalb ihres Kernraumes in Gaza untermauern diese Einschätzung: Anfang Oktober 2025 wurden in Berlin drei mutmaßliche Hamas-"Auslandsoperateure" festgenommen, die Anschläge auf jüdische Einrichtungen in Deutschland geplant haben sollen. Bei Durchsuchungen wurden Langwaffen, Pistolen und große Mengen Munition sichergestellt.
In der Jüdischen Allgemeinen ordnete der Redakteur Imanuel Marcus die Befunde aus der Perspektive der jüdischen Gemeinschaft ein. Berlin stehe als Zentrum jüdischen Lebens besonders im Fadenkreuz islamistischer Bedrohungen. Dass insbesondere "weiche Ziele" gefährdet seien, unterstreiche die unmittelbare Relevanz des Monitors für die Sicherheitslage jüdischer Einrichtungen und Veranstaltungen in der Hauptstadt. Die Festnahmen machten deutlich, dass es sich längst nicht mehr um eine abstrakte, sondern um eine sehr konkrete Bedrohungslage handele.
Zäsur 7. Oktober und anhaltende Auswirkungen
Der Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und seine Folgen stellen laut dem Monitor auch für Berlin eine Zäsur dar. Trotz des kurz darauf verhängten Betätigungsverbots setzen Hamas-Anhänger ihre Aktivitäten fort, insbesondere im Rahmen des Vereinigten Palästinensischen Nationalkomitees (VPNK), unter dessen Dach antiisraelische Versammlungen stattfinden, bei denen es zu antisemitischen Straftaten kommt. Die Stimmung in der muslimischen Community Berlins sei "noch immer als emotionalisiert und aufgeladen" zu beschreiben. Terrororganisationen nutzten Berlin zudem unverändert zur Gewinnung finanzieller Ressourcen für Waffen, Ausbildung und Propaganda.
Islamismusexpertin Herrmann: Fehlende Benennung konkreter Strukturen

Die Islamismusexpertin Sigrid Herrmann kritisierte den Monitor unmittelbar nach dessen Veröffentlichung auf der Plattform X in mehrfacher Hinsicht. Die Publikation folge zwei problematischen Trends: "Zuordnungsfähige Strukturen der Muslimbruderschaft nicht zu benennen und die Effektivität der eigenen Maßnahmen zur Deradikalisierung und Prävention nicht zu quantifizieren. Beides ist nicht hilfreich, will man Islamismus wirksam bekämpfen."
Darüber hinaus bemängelte Herrmann, dass der Monitor die Rolle sogenannter zivilgesellschaftlicher Akteure unkritisch hervorhebe: "Auch wird trotz fraglichen Erfolges die Wichtigkeit 'zivilgesellschaftlicher Akteure' betont. Dass es sich dabei oft um Dienstleister handelt, wird so verschleiert und auch nicht kritisch betrachtet, dass diese Dienstleister legalistische Akteure einbinden und legitimieren."
Herrmann formulierte schließlich eine grundlegende Kritik an der politischen Funktion der Präventionsarbeit: "Der Sinn der Vergabe öffentlicher Mittel ist nicht, der Politik Aktivitätsbestätigungen zu liefern oder Feigenblätter zu finanzieren für den politischen Unwillen, islamistische Netzwerke wie das der MB in Berlin aufzubrechen." Diese Einschätzung wiegt besonders schwer angesichts der Tatsache, dass der Monitor zwar die Muslimbruderschaft als legalistischen Akteur erwähnt, deren konkrete organisatorische Strukturen und Zuordnungen in Berlin jedoch nicht benennt.
Demokratielotsin Coenen: Entkonkretisierung gefährdet Prävention
Nina Coenen, Vorsitzende des Vereins Demokratielotsen, unterzog den Monitor einem aufschlussreichen Vergleich mit früheren amtlichen Publikationen. Auf Facebook schreibt sie, dass sich gegenüber der Handreichung des Landesverfassungsschutzes "Aktivitäten islamistischer Akteure im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation" aus dem Jahr 2016 eine fortschreitende Entkonkretisierung zeige: "Zwischen beiden Veröffentlichungen liegen nur zehn Jahre. In dieser Zeit hat sich die öffentliche Darstellung des legalistischen Islamismus in Berlin deutlich entkonkretisiert."
Während 2016 etwa die Islamische Gemeinschaft in Deutschland (IGD) und ihr Umfeld einschließlich konkreter Moscheegemeinden noch namentlich benannt worden seien, fehle im aktuellen Monitor selbst die Erwähnung der Deutschen Muslimische Gemeinschaft – DMG (Nachfolgeorganisation der IGD): "Die Namensnennungen verschwinden zugunsten abstrakter allgemeiner Feststellungen. Das reduziert Transparenz und erschwert die Präventionsarbeit, weil Bezugspunkte fehlen und sich die Strukturen schwieriger einordnen lassen."
Coenen machte die praktischen Konsequenzen dieses Defizits deutlich: "Menschen, die dort arbeiten, wo Prävention gebraucht wird, in Schulen, Flüchtlingsheimen, Freizeiteinrichtungen, NGOs etc. hilft es nicht nur zu wissen, wer die Muslimbruderschaft ist, sondern auch in welchen Berliner Moscheen sich womöglich ihre Anhänger treffen." Diese Argumentation unterstreicht, dass ein Monitoring-Instrument, das auf die Benennung konkreter Akteure und Strukturen in weiten Teilen verzichtet, für diejenigen, die vor Ort Präventionsarbeit leisten, nur eingeschränkt nutzbar ist.
Einordnung: Zwischen Lagebild und politischer Vorsicht
Die Erstellung und Veröffentlichung des Islamismus-Monitors ist als Fortschritt zu bewerten. Die Berliner Landesregierung aus CDU und SPD hatte sich darauf im Koalitionsvertrag geeinigt. Der Bericht liefert eine aktuelle Bestandsaufnahme der islamistischen Bedrohungslage in Berlin. Die datengestützte Darstellung der PMK-Entwicklung, die Benennung konkreter Strafverfahren – darunter der versuchte Mord am Holocaust-Mahnmal im Februar 2025 und die Anschlagsplanung eines russischen Staatsangehörigen – sowie die Darstellung vereinsrechtlicher Maßnahmen dokumentieren ein breites Instrumentarium der Behörden.
Die von Herrmann und Coenen vorgebrachte Kritik trifft jedoch ein relevantes Defizit: Die Publikation benennt den legalistischen Islamismus als Phänomen, unterlässt es aber, konkrete, zuordnungsfähige Strukturen der Muslimbruderschaft und anderer extremistischer Bestrebungen in Berlin zu identifizieren. Gerade der Vergleich mit der Handreichung aus dem Jahr 2016, den Coenen zieht, macht eine rückläufige Bereitschaft zur konkreten Akteursbenennung sichtbar. Dies ist umso bemerkenswerter, als der Monitor selbst auf die besondere Relevanz des legalistischen Islamismus hinweist, der "jenseits der Strafbarkeit die Diskurse innerhalb der muslimischen Gemeinschaften polarisier[e] und eine insgesamt desintegrative Wirkung entfalt[e]". Somit verlagert der Berliner Senat die juristischen Risiken faktisch auf Journalisten und Präventionsakteure. Dieses Risiko werden dauerhaft nur wenige tragen wollen und können. Letztlich verweigert sich der Staat seiner Rolle als privilegierte Quelle. Der Islamismusprävention und der Islamismusbekämpfung dient das nur unzureichend.
Auch bei der Darstellung der staatlichen Maßnahmen bleibt der Bericht unkonkret in entscheidenden Punkten. Es werden die Landeskoordinierungsstelle Radikalisierungsprävention und staatliche Förderprogramme beschrieben und teilweise die Höhe der aufgewendeten Steuergelder beziffert, jedoch werden keine Erfolgsindikatoren benannt oder gar quantifiziert. Eine Darstellung der Ergebnisse bisheriger staatlicher Maßnahmen fehlt im Bericht. Dies lässt die Frage offen, ob die Instrumente und eingesetzten Mittel die gewünschte Wirkung entfalten – ein Punkt, den der Senat baldmöglichst nachliefern sollte.
Insgesamt dürfte der Monitor das Bewusstsein für die vielschichtige islamistische Bedrohungslage in der Hauptstadt schärfen und ist deshalb zu begrüßen. Ob er aber auch für die Arbeit von Journalisten und Präventionsakteuren einen praktischen Nutzen entfaltet, wird davon abhängen, inwieweit künftige Ausgaben die benannten Lücken – konkrete Akteursbenennung und messbare Wirkungsindikatoren – schließen.
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin (2026): Islamismus-Monitor. Aktuelle Entwicklungen in Extremismus und Terrorismus. Berlin. Berichtszeitraum: Januar 2024 bis Dezember 2025. Als PDF abrufbar.



