In der Schweiz engagiert sich die Vereinigung Sentience Politics für die gesetzliche Festschreibung von Grundrechten für nicht-menschliche Primaten. Ob sie die Bürger des Kantons Basel-Stadt über diese Forderung abstimmen lassen dürfen, darüber entscheidet morgen das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne.
Nichtmenschliche Primaten sind unsere nächsten Verwandten im Tierreich. Und ebenso wie Menschen haben sie ein fundamentales Interesse an ihrem Leben sowie ihrer körperlichen und geistigen Unversehrtheit. Um diese Grundrechte auch für nicht-menschliche Primaten in der Kantonsverfassung von Basel-Stadt festzuschreiben, lancierte die Vereinigung Sentience Politics die Volksinitiative "Grundrechte für Primaten". Sie fordert für über 300 Primaten-Arten ein Recht auf Leben und auf körperliche und geistige Unversehrtheit.
"Primaten sind hochintelligent, können mit Menschen in Zeichensprache kommunizieren, sind leidensfähig, empfinden Empathie für andere und können sich sowohl an vergangene Ereignisse erinnern als auch in die Zukunft blicken. Diese Komplexität macht das Leid umso schlimmer, das sie beispielsweise in Tierversuchen erfahren", so Sentience Politics.
Im Januar 2019 wurde die Initiative vom Verfassungsgericht für rechtlich gültig erklärt und entschieden, dass sie dem Stimmvolk unterbreitet werden muss. Am morgigen Mittwoch prüft das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne in einer öffentlichen Sitzung nun erneut die Rechtmäßigkeit der von Sentience Politics lancierten kantonalen Volksinitiative.
"Ein positiver Entscheid wäre historisch – er würde es den Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt ermöglichen, in der international ersten Abstimmung dieser Art über fundamentale Grundrechte unserer nächsten Verwandten abzustimmen", heißt es in einer Pressemitteilung von Sentience Politics.
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Kommentare
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Den Pfaffen gegenüber sind Primaten die besseren "Menschen" und Wir sollten uns für deren Grundrechte engagieren.