Online-Debatte um gesetzliche Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch

Wem gehört mein Bauch?

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Protest gegen radikale Abtreibungsgegner*innen am 19. März 2022 in München
Protest gegen radikale Abtreibungsgegner*innen am 19. März 2022 in München

"Es kann nicht sein, dass jeder alles über diese Dinge ins Internet setzen kann, aber ausgerechnet Menschen, die dafür qualifiziert sind, das nicht können". So kündigte der neue Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im Januar eine Zeitenwende an, die zwar damals nicht so bezeichnet wurde, aber doch eine werden könnte.

Mit "diese Dinge" meinte er sachliche, medizinische Informationen über den Abbruch einer Schwangerschaft. Der Gesetzgeber verbot Ärztinnen und Ärzten bisher unter Strafandrohung, "diese Dinge" als sachliche Informationen zu veröffentlichen. Man hätte das als Werbung interpretiert (Sie wissen schon: "Zugreifen!", "Schnäppchen!" "2 für 1!" usw.). Wer Informationen über Schwangerschaftsabbrüche suchte, fand diese stattdessen auf Webseiten militanter Abtreibungsgegner mit dem sympathischen Namen "Babycaust" und ähnliche.

Dieser absurde Paragraph 219a des Strafgesetzbuches ist nun gefallen. Ein später, aber verdienter Triumph für Ärztinnen und Ärzte, die wegen des "Werbeverbots" angeklagt und auf Grundlage dieses Gesetzes verurteilt wurden.

Doch ist es damit nun getan? Haben wir in Deutschland nun endlich eine liberale Regelung, die auf Selbstbestimmung der betroffenen Schwangeren setzt? Mitnichten. Ein weiterer Paragraph, der Paragraph 218 StGB sorgt dafür, dass Schwangerschaftsabbruch eine Straftat ist. Eine Straftat? Ja, eine Tat, die unter Strafe verboten ist … – … doch unter bestimmten Umständen nicht verfolgt wird. Zu solchen verqueren Regelungen kommt es offenbar, wenn eine langjährige, stets konservativ geführte Regierung auf eine liberal gesinnte Gesellschaft trifft. Was steckt hinter Paragraph 218? Welche Chancen gibt es mit der neuen Ampelregierung, die nun begonnene Zeitenwende fortzusetzen? Gibt es Argumente, die einer selbstbestimmten Entscheidung Schwangerer Grenzen setzen? Wie sollte das in einer freien, offenen und humanistischen Gesellschaft geregelt werden?

Der Humanistische Campus bietet am 20. April ein Forum, sich über diese und verwandte Fragen auszutauschen. Einen Impuls dazu gibt diesmal Dr. Ines Scheibe. Sie ist Diplompsychologin, hat bereits 1992 in Berlin-Prenzlauer Berg eine humanistische Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle aufgebaut, die sie bis 2019 leitete, und ist eine der Initiatorinnen des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung. Es besteht die Gelegenheit zum Mitdiskutieren, ab 19.30 Uhr via Zoom.

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Der "Humanistische Campus" ist ein Online-Veranstaltungsformat, das der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) Bayern zusammen mit dem Institut für populärwissenschaftlichen Diskurs Kortizes Anfang des Jahres 2022 ins Leben gerufen hat. Diskutiert werden dort grundlegende Fragen des säkularen, praktischen Humanismus: Welche Rolle hat der Mensch in unserer Gesellschaft? Was ist säkularer Humanismus? Was zeichnet praktischen Humanismus aus? Alle, die Lust an der Debatte und an der Weiterentwicklung eines praktischen Humanismus haben, sind herzlich eingeladen teilzunehmen.

Einige bisherige Impulsvorträge des Humanistischen Campus sind auf dem YouTube-Kanal des HVD Bayern verfügbar.