Kein Gottesbezug in die Verfassung von Schleswig-Holstein

KIEL. (hpd/ibka) Heute befasst sich der Kieler Landtag in zweiter Lesung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung von Schleswig-Holstein. Umstritten ist, ob ein Gottesbezug (“in Verantwortung vor Gott und den Menschen”) in die Präambel der Verfassung aufgenommen werden soll.

Gegen die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Verfassung von Schleswig-Holstein wendet sich der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). Er fordert die Abgeordneten des Landtags Schleswig-Holsteins auf, einer entsprechenden Verfassungsänderung nicht zuzustimmen.

“Ein Gottesbezug in der Verfassung bedeutet eine weltanschauliche Bevormundung derjenigen Menschen, deren Weltbild ohne Götter oder sonstige übernatürliche Instanzen auskommt”, sagte Tanja Großmann, IBKA-Regionalbeauftrage Schleswig-Holstein.

“Die Berufung auf eine dem Menschen übergeordnete Macht stellt keineswegs einen Schutz gegen staatliche Willkür dar. Die Probleme der Gesellschaft können nur von den Menschen selbst gelöst werden, eine Berufung auf übernatürliche Instanzen ist ein Irrweg. Ein Gottesbezug ist geeignet, politische und Wertefragen dem demokratischen und vernunftgeleiteten Diskurs zu entziehen und öffnet dogmatischen Setzungen und somit der Willkür angemaßter Autoritäten Tür und Tor.”

 


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