Westsahara

UN-Generalsekretär Ban Ki-moon hat Wort gehalten

BERLIN. (hpd) UN-Generalsekretär Ban Ki-moon hatte seinen Besuch in der Westsahara für Anfang Januar 2016 angekündigt. Jetzt ist es Anfang März geworden und in dem 10ten Jahr seines für ihn zu Ende gehenden Amtes nimmt Ban Ki-moon noch einmal Anlauf, auch im Nord-Westen Afrikas der UN-Menschenrechtscharta Geltung zu verschaffen. Aber der Dialog zwischen Marokko und den politischen Vertretern des saharauischen Volkes, der Frente Polisario, scheint zum Stillstand gekommen zu sein.

1991 hatten die Vereinten Nationen (UN) als Wächter die Aufgabe übernommen, für einen Waffenstillstand zwischen den Armeen von Marokko und Westsahara zu sorgen. Das ist seither gelungen. Stecken blieb die Vorbereitung des Referendums in Westsahara (MINURSO), mit dem die Bevölkerung zwischen Unabhängigkeit oder Integration in Marokko frei wählen können soll. Dieses Mandat blieb bisher ohne jeden Erfolg. Auf die Wahlberechtigten konnten sich die Kontrahenten nicht einigen.

In den letzten zwei Jahrzehnten hat die marokkanische Regierung in die Infrastruktur von Westsahara investiert und ansiedlungswilligen Marokkanern finanziellen Anreiz geboten. Diese Zuwanderer sind aus der Sicht von Marokko Teile des saharauischen Volkes und bei einem Referendum stimmberechtigt. Die Einigung auf die Zählung der an der Wahl beteiligten ließ vorerst jeden Schritt in Richtung des Referendums platzen,

Marokkos Position scheint "in Stein gemeißelt". Offizielle marokkanische Kreise bezeichnen Westsahara als "südlichen Provinzen" und genau so stellte sich Marokko 2016 beispielsweise im Januar auf der "Grünen Woche" in Berlin vor und blieb fast ohne Kritik. Die Projektgruppe Westsahara meldete: "Deutschland ignoriert Völkerrrecht (und verkauft Westsahara)."

Gut 30 Jahre zuvor schon hatte der Internationale Gerichtshof in Den Haag dem saharauischen Volk das Recht auf Selbstbestimmung bestätigt. Gleichzeitig erklärt das Gericht die Gebietsansprüche von Marokko auf Westsahara für nichtig und wies diese zurück. Das war im Jahr 1975.

2015 im Dezember gab es durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) eine weitere Weichenstellung. Das Freihandelsabkommen wurde für nichtig erklärt, weil es Westsahara einbezieht. (Volltext Französisch)

In diesem diplomatischen Spannungsfeld begann die Reiseplanung für Ban Ki-moon. Bisherige Reisen von UN-Generalsekretären zeichneten sich durch eine feste Route aus: Erste Station war das Königshaus von Marokko, von Rabatt ging es weiter nach Nouakchott, Hauptstadt Mauretaniens, Algier, dann in die Flüchtlingslager der Saharauis.

2016 war die Reise anders. Mohammed VI, König von Marokko ließ Ban Ki-moon wissen, er sei nicht "verfügbar". Damit nahm die Reise des UN-Generalsekretärs “historische Züge” an. Er landete in Tindouf, dem kleinen Flugplatz im Süd-Westen Algeriens und begegnete den Politikern der Demokratischen Arabischen Republik Sahara (DARS) und besuchte die Flüchtlingslager.

Mohammed Khedad, Vertreter der DARS bei der UN, sprach auf einer Pressekonferenz von der Notwendigkeit, das Referendum durchzuführen. Speziell saharauische Jugendliche seien in den Exil-Lagerstätten ohne Hoffnung und bereit zum bewaffneten Kampf, zur Befreiung und Rückkehr der Familien in das von Marokko annektierte und hinter dem „Wall auf Shame“ vor ihnen verschlossene Westsahara.

Der UN Generalsekretär hat seinen Bericht zur Vorlage bei der UN-Vollversammlung für den April 2016 angekündigt. Eine Entscheidung zur Verlängerung des MINURSO-Mandats steht zur Entscheidung an. Die Wahrung des Waffenstillstands durch die UN-Truppen mögen auf die umfassende Überwachung der Menschenrechte erweitert werden.

"Die Saharaouis sollen endlich ihr Recht auf Selbstbestimmung ausüben können" – damit ruft auch eine Initiative aus der Schweiz auf, das Referendum durchzuführen. Das Mitzeichnen ist bis zum 15. August 2016 möglich.