Wie den Meldungen überregionaler Zeitungen zu entnehmen ist, plant die deutsche Bundesregierung sowohl die religiöse, als auch die standesamtliche Ehe für Minderjährige zu verbieten. Ziel dabei ist die Unterbindung von muslimischen Zwangsheiraten.
Nach aktuell bestehender, deutscher Rechtslage ist die Eheschließung schon ab dem 16. Lebensjahr möglich, sofern der Partner oder die Partnerin bereits volljährig ist und die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Sollten beide Partner noch minderjährig, aber älter als 14 Jahre sein, liegt die Zustimmung zur Eheschließung im Ermessensspielraum der Gerichte. Ferner ist eine Eheschließung mit einem Partner oder einer Partnerin, welche unter 14 Jahre alt ist, gänzlich verboten.
Mit der geplanten Gesetzesänderung zielt die Bundesregierung vor allem auf die Eindämmung muslimischer Zwangsehen ab. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums sind knapp 1500 Minderjährige wohnhaft in Deutschland, deren Ehe im Ausland geschlossen wurde. Jene Eheschließungen sollen demnächst nicht mehr anerkannt werden. Muslimische Imame, welche sich nicht an die neuen, geplanten Änderungen halten, sollen künftig mit Bußgeldern bestraft werden.
Weder die katholische noch die evangelische Kirche verzeichnen nach eigenen Angaben Eheschließungen von unter 18 Jährigen.
An dieser Stelle sollte allerdings klar betont werden, was seitens der Intention der Bundesregierung möglicherweise falsch suggeriert wird: Diese geplante Gesetzesänderung gilt für alle Bürgerinnen und Bürger unter 18 Jahren und nicht nur für diejenigen mit islamischer Konfession. Um Zwangsehen zwischen muslimischen Minderjährigen zu unterbinden, nimmt man es scheinbar billigend in Kauf, junge Menschen in Deutschland zu bevormunden und somit das Recht auf Selbstbestimmung zu vernachlässigen.
Freilich ist es unumstritten, dass Zwangsehen den Werten einer freiheitlich, demokratischen Grundordnung in Deutschland ebenfalls widersprechen, jedoch ist es auch relativ kurzsichtig anzunehmen, dass mit der intendierten Gesetzesänderung Zwangsehen rigoros unterbunden werden könnten. Anachronistische Traditionen und Wertevorstellungen innerhalb mancher religiösen bzw. islamischen Milieus bleiben unverändert und können nach wie vor Druck in Bezug auf die Eheschließung ausüben, auch wenn die Betroffenen dann volljährig sind. Ob das geplante Gesetzesvorhaben also wirklich effektiv Zwangsheiraten in naher Zukunft verhindern kann, bleibt zweifelhaft.
2 Kommentare
Kommentare
Stefan Wagner am Permanenter Link
Von der Anerkennung einer Ehe hängen doch zig weitere Rechte und Pflichten ab, wie Erbschaft, Familiennachzug, Sorgerecht, Rechte im Krankheitsfall, Rente, Steuerklasse, Mitversicherung, ...
agender am Permanenter Link
Wenn das Wort "Ehe" auch leider im Grundgesetz vorkommt, und deshalb die Abschaffung dieser patriarchal-religiösen Institution erst mal hoffnungslos ist (Zwangsheterosexualität wie in der Rechtspraxis der §