Verfassungsbeschwerde gegen Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung eingereicht

Vorratsdatenspeicherung verhindert keine Terroranschläge

Die Schriftstellerin Juli Zeh, der Kabarettist Marc-Uwe Kling, ver.di-Chef Frank Bsirske, der Ökonom und Sozialethiker Friedhelm Hengsbach, zwei Bundestagsabgeordnete und 14 weitere prominente Unternehmer, Journalisten, Rechtsanwält.innen und Aktivist.innen gehen mit Digitalcourage und dem AK Vorrat nach Karlsruhe. Sie legen gemeinsam Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ein. Denn durch das "Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" soll ab Sommer 2017 gespeichert werden, wer wann wo mit wem per Telefon kommuniziert und im Internet unterwegs ist. 

Die Verfassungsbeschwerde wird auch von der Internationalen Liga für Menschenrechte unterstützt, deren Vorstandsmitglied Rolf Gössner (Rechtsanwalt/Publizist) zu den Beschwerdeführenden gehört. Er war bereits Beschwerdeführender gegen die erste Vorratsdatenspeicherungsregelung und hatte 2010 zusammen mit Digitalcourage und 35.000 Mit-Beschwerdeführenden vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg. Alle angehäuften Massendatenvorräte mussten damals unverzüglich gelöscht werden, weil das zugrunde liegende Gesetz zur Zwangsspeicherung weitgehend verfassungswidrig und nichtig war.

Die jetzige Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Prinzip der neuen, restriktiveren Vorratsdatenspeicherungsregelung von Ende 2015, weil dadurch die Telekommunikation aller Menschen in der Bundesrepublik nicht mehr vertraulich ist. Der Tagesablauf von allen Mobilfunknutzer wird genauso vollständig erfasst und ausforschbar wie die individuelle Internetnutzung – und auch die Kommunikation mit Berufsgeheimnisträgern, etwa mit Ärzten, Rechtsanwälten, Geistlichen und Journalisten. "Journalismus ohne Vertraulichkeit ist nicht möglich. Der Staat muss die Pressefreiheit schützen und darf sie nicht durch ungezügelte Datensammelwut aushebeln!", sagt Frank Überall, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands.

"Bei Beratungen von Arbeitnehmern, Betriebsratsgründungen, Streiks und Tarifverhandlungen stellt schon allein die Tatsache der Kontaktaufnahme eine sensible Information dar. Da nicht auszuschließen ist, dass die gesammelten Daten in unbefugte Hände fallen, ist die Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten gefährlich. Für meine Arbeit bin ich auf die Vertraulichkeit meiner Kommunikation angewiesen", sagt Frank Bsirske, Vorsitzender von ver.di, zu der auch die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) gehört.

Die Vorratsdatenspeicherung ist damit ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte des Telekommunikationsgeheimnisses sowie der Informations- und Pressefreiheit, wobei der tatsächliche Nutzen der Vorratsdatenspeicherung bislang nicht nachgewiesen wurde. Eine Auflistung aller existierenden Überwachungsgesetze macht deutlich, dass das Maß für Telefon- und Internetüberwachung längst übervoll ist. Digitalcourage und der AK Vorrat hatten bereits gegen das Vorgängergesetz geklagt. Dieses hat das Bundesverfassungsgericht 2010 für weitgehend verfassungswidrig erklärt.

Zeichnung: Heiko Sakurei m.freundl. Genehm. für digitalcourage
Zeichnung: Heiko Sakurei m.freundl. Genehm. für digitalcourage

Rolf Gössner, Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte, sagte zur Klage: "Mit Verweis auf die Terroranschläge in Paris wurde 2015 die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten in der Bundesrepublik, die das Bundesverfassungsgericht 2010 für weitgehend verfassungswidrig erklärt hatte, abgewandelt wieder eingeführt. Dabei haben doch gerade die Erfahrungen in Frankreich gezeigt, dass mit der dort exzessiv genutzten Vorratsdaten-Massenspeicherung keines der schweren Attentate verhindert werden konnte."

Verfassungsbeschwerde gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung

Die Beschwerdeführenden tragen als Journalisten, Unternehmer.innen, Anwälte, Geistliche, Aktivistinnen, Ärzte und Politiker.innen die Verantwortung für die tägliche Kommunikation mit Mandantinnen und Mandanten, Patienten, Kundinnen und Kunden, sowie Zeugen. Teilweise sind sie zum Schutz der Privatsphäre einem Berufsgeheimnis verpflichtet, das durch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung untergraben wird.

1. Der Angriff der Beschwerde richtet sich gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten überhaupt. Die Tatsache, dass gespeichert wird, steht im Mittelpunkt der Argumentation. Es geht nicht darum, Verbesserungen bei der Abfrage der gespeicherten Daten zu erwirken, sondern es geht ums Ganze, um die Tatsache, dass Telekommunikation in Deutschland mit Wirksamwerden der Speicherpflicht am 1. Juli 2017 nicht mehr vertraulich ist.

2. Weiterhin richtet sich die Beschwerde dagegen, dass mit der Erhebung von Standortdaten der Tagesablauf der Mobilfunkbenutzer.innen vollständig zurückverfolgt werden kann.

3. Als Drittes steht im Fokus der Beschwerde, dass die Internetnutzung mit der Vorratsdatenspeicherung vollständig ausgeforscht werden kann. Entgegen den Behauptungen im Gesetzgebungsverfahren ist es aufgrund der technischen Entwicklung bei der Vergabe von IP-Adressen erforderlich, genau aufzuzeichnen, welche Webseiten oder Dienste benutzt wurden, um eine IP-Adresse eindeutig einem bestimmten Internetnutzer zuordnen zu können.

4. Rechtlich wird der Angriff auf zwei Ebenen begründet. Zum einen stützt die Beschwerde sich auf die Maßstäbe des Europäischen Gerichtshofes, die dieser bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) anwandte. Hier steht im Vordergrund die strikte Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Aufzeichnung des Telekommunikationsverhaltens praktisch der gesamten Bevölkerung. Ferner wird die Tatsache, dass die Kommunikation mit Berufsgeheimnisträgern aufgezeichnet wird, als unverhältnismäßig angegriffen. Zum anderen wird am Maßstab der Überwachungsgesamtrechnung dargelegt, dass das Maß jetzt voll ist. Hatte das Bundesverfassungsgericht 2010 die Vorratsdatenspeicherung als „gerade noch verhältnismäßig“ im Prinzip für zulässig gehalten und die gesetzlichen Vorschriften nur wegen der näheren Ausgestaltung für nichtig erklärt, so ist sowohl durch die seitdem erfolgte Zunahme an Datenerhebungsgesetzen mit Überwachungstendenz, als auch durch das drastische Wachstum der tatsächlichen Nutzung von Überwachungstechnik, die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung unverhältnismäßig, zumal ihr Ertrag bisher von niemandem nachgewiesen wurde. 

5. Die Überwachung der Telekommunikation strahlt sowohl auf das Grundrecht auf Informationsfreiheit (Überwachung des Surfverhaltens) als auch die Pressefreiheit (keine anonyme Kontaktaufnahme per Telekommunikation) aus. Insofern wird auch die Verletzung dieser Grundrechte aus Artikel 5 GG gerügt.

Liste der Mitbeschwerdeführenden:

  • Dr. Patrick Breyer, Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Piratenfraktion Schleswig-Holstein
  • Frank Bsirske, Vorsitzender von ver.di, zu der auch die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) gehört
  • Digitalcourage e.V., Bielefeld
  • Dr. Rolf Gössner, Rechtsanwalt/Publizist, Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte
  • Wolfgang Grebenhof, Bundesvorstand, Deutscher Journalistenverband (DJV)
  • Peer Heinlein, Internetprovider mailbox.org, Berlin
  • Prof. em. Dr. Friedhelm Hengsbach SJ, Ökonom, Jesuit und Sozialethiker
  • Julia Hesse, Rechtsanwältin, LOAD e.V., Berlin
  • Peter Jebsen, Bundesvorstand, Deutscher Journalistenverband (DJV)
  • Michael Kellner, Politischer Bundesgeschäftsführer Bündnis 90/Die Grünen
  • Marc-Uwe Kling, Autor und Kabarettist, Berlin
  • Dr. med. Silke Lüder, stellvertretende Bundesvorsitzende Freie Ärzteschaft e.V.
  • Katharina Nocun, Beirat Whistleblower-Netzwerk, Berlin
  • padeluun, Digitalcourage e.V., Bielefeld
  • Petra Pau, MdB Die Linke, stellvertretende Bundestagspräsidentin
  • Kai-Uwe Steffens, Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung, Petent beim Bundestag
  • Rena Tangens, Digitalcourage e.V., Bielefeld
  • Prof. Dr. Frank Überall, Vorsitzender Bundesvorstand, Deutscher Journalistenverband (DJV)
  • Albrecht Ude, Journalist und Recherchetrainer, Netzwerk Recherche, Berlin
  • Halina Wawzyniak, Rechtsanwältin und MdB, Netz- und Rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag
  • Dr. Juli Zeh, Juristin und Schriftstellerin 

Weiterhin haben mehr als 30.000 Menschen die Verfassungsbeschwerde durch ihre Unterschrift unterstützt.

Aktionsbild für Unterschriftssammlung
Aktionsbild für Unterschriftssammlung

Digitalcourage setzt sich seit 1987 für Datenschutz und Bürgerrechte ein und richtet seit 2000 die jährliche Verleihung der BigBrotherAwards aus. 2008 erhielt Digitalcourage die Theodor-Heuss-Medaille für besonderen Einsatz für die Bürgerrechte. 

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) ist ein bundesweiter Zusammenschluss, der sich gegen die ausufernde Überwachung im Allgemeinen und gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im Besonderen einsetzt.