Im Jahr 2007 wurde dem Bund für Geistesfreiheit (BfG) von den bayerischen Behörden untersagt, an Karfreitag im Rahmen einer Veranstaltung in einem Münchener Theater eine "Heidenspaß-Party" mit Rockband zu feiern. In einem heute veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass dieses Verbot nicht rechtmäßig war.
Der Beschluss bedarf noch der genauen Analyse. In Hinsicht auf (religionskritische) Veranstaltungen an Karfreitag lässt sich ihm jedoch zweifelsfrei entnehmen, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dem Versammlungsrecht bzw. der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit Anderer einen hohen Stellenwert zumisst, so dass pauschale Verbote von Veranstaltungen an "Stillen Feiertagen" unzulässig sind.
Das BVerfG hebt auch hervor, dass sich durch den Ort der Veranstaltung, einem Theater, somit einem geschlossenen Raum, nur vergleichsweise geringe Auswirkungen auf den "öffentlichen Ruhe- und Stillecharakter" ergeben hätten.
Ein Verbot jedenfalls von (nicht nach außen störenden) Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, wie etwa der Vorführung des Filmes "Das Leben des Brian" an einem Stillen Feiertag, wie aber auch von anderen Feiern, dürfte damit für die Zukunft erledigt sein.
Vgl. dazu diePressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.
8 Kommentare
Kommentare
David am Permanenter Link
vor 5min schreibt Horst Herrmann einen Artikel und nun ist es schon passiert.
Peter Menne am Permanenter Link
Endlich!
Unechter Pole am Permanenter Link
Peinlicherweise hat das BVerfG die Bevorzugung christlicher Religionen mit diesem Urteil höchstrichterlich mehr oder minder für rechtens erklärt und begründet sie u.a.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Ei ei ei, wurde auch Zeit!
Begehrten RKK und CSU schon auf? Zumindest rechne ich mit großem Heulen und (nein, nicht Zähneklappern, sondern) Beleidigtsein.
Eberhard am Permanenter Link
Ein Bundesverfassungsgericht muss in einer harmlosen Angelegenheit ein Urteil fällen. In was für einer Verfassung ist denn der Staat?
Eckhard Behrendt am Permanenter Link
Wäre ich Verfassungsrichter, würde ich mich nicht mit solch einem Kleinkram abgeben, sondern in generalisierender Weise verkündet, dass Religion privatisiert werden muß: raus aus dem öffentlichen, offiziellen Leben...
David Z am Permanenter Link
"sondern in generalisierender Weise verkündet, dass Religion privatisiert werden muß: raus aus dem öffentlichen, offiziellen Leben..."
... stattdessen macht das BVerfG genau das Gegenteil und erlaubt nun auch das Kopftbereit in der kommunalen Kindererziehung. Und dann auch noch mit einer Begründung, die an der geistigen Reife des verantwortlichen Richters zweifeln läßt.
Rene Göckel am Permanenter Link
Hier ein netter Artikel zum Thema: www.schwaebische.de/region/bayern_artikel,-Querulanten-am-Werk-_arid,10573195.html