Eilmeldung

BVerfG gibt Bund für Geistesfreiheit München Recht

Im Jahr 2007 wurde dem Bund für Geistesfreiheit (BfG) von den bayerischen Behörden untersagt, an Karfreitag im Rahmen einer Veranstaltung in einem Münchener Theater eine "Heidenspaß-Party" mit Rockband zu feiern. In einem heute veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass dieses Verbot nicht rechtmäßig war.

Der Beschluss bedarf noch der genauen Analyse. In Hinsicht auf (religionskritische) Veranstaltungen an Karfreitag lässt sich ihm jedoch zweifelsfrei entnehmen, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dem Versammlungsrecht bzw. der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit Anderer einen hohen Stellenwert zumisst, so dass pauschale Verbote von Veranstaltungen an "Stillen Feiertagen" unzulässig sind.

Das BVerfG hebt auch hervor, dass sich durch den Ort der Veranstaltung, einem Theater, somit einem geschlossenen Raum, nur vergleichsweise geringe Auswirkungen auf den "öffentlichen Ruhe- und Stillecharakter" ergeben hätten.

Ein Verbot jedenfalls von (nicht nach außen störenden) Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, wie etwa der Vorführung des Filmes "Das Leben des Brian" an einem Stillen Feiertag, wie aber auch von anderen Feiern, dürfte damit für die Zukunft erledigt sein.

Vgl. dazu diePressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.