Eilmeldung
BVerfG gibt Bund für Geistesfreiheit München Recht
Foto: © Tobias Helfrich, Wikimedia CC BY-SA 3.0
Im Jahr 2007 wurde dem Bund für Geistesfreiheit (BfG) von den bayerischen Behörden untersagt, an Karfreitag im Rahmen einer Veranstaltung in einem Münchener Theater eine "Heidenspaß-Party" mit Rockband zu feiern. In einem heute veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass dieses Verbot nicht rechtmäßig war.
Der Beschluss bedarf noch der genauen Analyse. In Hinsicht auf (religionskritische) Veranstaltungen an Karfreitag lässt sich ihm jedoch zweifelsfrei entnehmen, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dem Versammlungsrecht bzw. der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit Anderer einen hohen Stellenwert zumisst, so dass pauschale Verbote von Veranstaltungen an "Stillen Feiertagen" unzulässig sind.
Das BVerfG hebt auch hervor, dass sich durch den Ort der Veranstaltung, einem Theater, somit einem geschlossenen Raum, nur vergleichsweise geringe Auswirkungen auf den "öffentlichen Ruhe- und Stillecharakter" ergeben hätten.
Ein Verbot jedenfalls von (nicht nach außen störenden) Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, wie etwa der Vorführung des Filmes "Das Leben des Brian" an einem Stillen Feiertag, wie aber auch von anderen Feiern, dürfte damit für die Zukunft erledigt sein.
Vgl. dazu diePressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.
Kommentare (8)
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vor 5min schreibt Horst
vor 5min schreibt Horst Herrmann einen Artikel und nun ist es schon passiert.
Endlich! War / ist überfällig
Endlich! War / ist überfällig, dass die Bevorzugung christlicher Religionen beendet und dem Grundgesetz-Wortlaut von der Gleichbehandlung aller weltanschaulichen Überzeugungen schrittchenweise zum Durchbruch verholfen wird.
Peinlicherweise hat das
Peinlicherweise hat das BVerfG die Bevorzugung christlicher Religionen mit diesem Urteil höchstrichterlich mehr oder minder für rechtens erklärt und begründet sie u.a. mit "geschichtlicher Prägung" (Abschnitt 66 der Begründung), genau im gleichen Absatz, in dem es diese Privilegierung als "keine Privilegierung" redefiniert.
Ei ei ei, wurde auch Zeit!
Ei ei ei, wurde auch Zeit!
Begehrten RKK und CSU schon auf? Zumindest rechne ich mit großem Heulen und (nein, nicht Zähneklappern, sondern) Beleidigtsein.
Ein Bundesverfassungsgericht
Ein Bundesverfassungsgericht muss in einer harmlosen Angelegenheit ein Urteil fällen. In was für einer Verfassung ist denn der Staat? "Heidi" steht auch auf dem Blatt, das Filmvorführungen am Karfreitag verbietet. Das ist ein Christentum, gelle? Aber am Karfreitag durfte gefoltert und getötet werden und das ist dann ein geschützter, religiöser Tag!
Wäre ich Verfassungsrichter,
Wäre ich Verfassungsrichter, würde ich mich nicht mit solch einem Kleinkram abgeben, sondern in generalisierender Weise verkündet, dass Religion privatisiert werden muß: raus aus dem öffentlichen, offiziellen Leben...
"sondern in generalisierender
"sondern in generalisierender Weise verkündet, dass Religion privatisiert werden muß: raus aus dem öffentlichen, offiziellen Leben..."
... stattdessen macht das BVerfG genau das Gegenteil und erlaubt nun auch das Kopftbereit in der kommunalen Kindererziehung. Und dann auch noch mit einer Begründung, die an der geistigen Reife des verantwortlichen Richters zweifeln läßt.
Hier ein netter Artikel zum
Hier ein netter Artikel zum Thema: www.schwaebische.de/region/bayern_artikel,-Querulanten-am-Werk-_arid,10573195.html