Kleine Anfrage der Partei DIE LINKE an die Bundesregierung

Haltungsbedingungen in Zoos

BERLIN. (hpd) Vor dem Hintergrund der Kritik an der Einrichtung “Zoo”, wie sie in letzter Zeit laut geworden ist, hat die Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKE eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, in der sie Antworten auf eine Reihe an Fragen zu den “Haltungsbedingungen in Zoos” einforderte.

Die von den Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Inge Höger, Pia Zimmermann eingebrachte Anfrage wurde mit Schreiben vom 19.1.2015 von der Parlamentarischen Staatsekretärin Maria Flachsbarth aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft beantwortet (Drucksache 18/3683). Während die Bundesregierung auf eine Reihe an Fragen jede Antwort schuldig blieb (“Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor”), verweisen mehrere der Antworten auf skandalöse, gleichwohl behördlich nicht oder nicht ausreichend verfolgte Missstände in den Zoos hin.

1. Auf die Frage, ob nach Einschätzung der Bundesregierung der regelmäßige bzw. dauerhafte Psychopharmakaeinsatz bei Zootieren mit dem Tierschutzgesetz und der EU-Zoo-Richtlinie vereinbar sei, antwortete die Bundesregierung: “Ein dauerhafter und routinemäßiger Einsatz von ‘Psychopharmaka’ – etwa Beruhigungsmittel – zur Kompensation ungeeigneter Haltungsbedingungen verstößt nach Auffassung der Bundesregierung gegen die Vorgaben des Tierschutzgesetzes.”

2. Zur Frage, wie viele Vögel aus welchen Arten jedes Jahr in deutschen Zoos flugunfähig gemacht werden, konnte die Bundesregierung mangels vorliegender Erkenntnis keine Angaben machen. Die daran anschließenden Fragen hingegen, ob die Bundesregierung die Herbeiführung der Flugunfähigkeit bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln mit den geltenden Tierschutzregelungen für vereinbar hält, und was sie gegen  die in einigen Zoos gängige Praxis des Flugunfähigmachens zu unternehmen gedenke, beschied die Bundesregierung, es sei “gemäß § 6 des Tierschutzgesetzes das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen (…) eines Wirbeltieres verboten”. Zwar seien im Gesetz verschiedene Ausnahmetatbestände vorgesehen, das “Flugunfähigmachen von Vögeln gehört jedoch nicht dazu”.  Und weiter: “Beim routinemäßigen Flugunfähigmachen von Vögeln handelt es sich um eine zootechnische Maßnahme und nicht um eine ‘tierärztliche Indikation im Einzelfall’. Insofern verstößt eine solche Praxis gegen das Tierschutzgesetz.”

3. Die Frage nach Erkenntnissen der Bundesregierung darüber, wie viele Nachzuchten bedrohter Arten (Washingtoner Artenschutz-Abkommen CITES, Anhang 1 und 2) aus deutschen Zoos von 2010 bis heute für Auswilderungszwecke exportiert wurden, beantwortete die Bundesregierung wie folgt: “Im Zeitraum 2010 bis heute wurden von deutschen Zoos Nachzuchten von durch CITES geschützten Arten aus Deutschland in Drittstaaten für Auswilderungszwecke ausgeführt. Es handelte sich um 20 Exemplare der Art Balistar (Leucopsar rothschild), Anhang 1, die im Jahr 2011 nach Indonesien ausgeführt wurden, um als Zuchtstock das Programm zur Erhaltung der Population in Bali zu unterstützen.” Die Frage, wie viele und welche in deutschen Zoos gezüchteten Tiere seit 2000 erfolgreich ausgewildert wurden, konnte die Bundesregierung hingegen ebensowenig beantworten wie die Frage, wie viel Geld jährlich von deutschen Zoos für in situ Artenschutz zu Verfügung gestellt wird; auch zur Frage, wie häufig überschüssige oder unerwünschte Zootiere getötet werden, konnte die Bundesregierung keine Angaben machen.

Die Kleine Anfrage der Partei DIE LINKE dürfte eine Flut an Klagen von Tierschützern und Tierrechtlern gegen deutsche Zoos nach sich ziehen, in denen vorgehaltene Tiere - bei Delfinen und Großen Menschenaffen liegen entsprechende Erkenntnisse vor - zur Kompensation ungeeigneter Haltungsbedingungen routinemäßig mit Psychopharmaka behandelt werden; und in denen vorgehaltene Vögel – bei Flamingos, Pelikanen etc. ist dies gängige Praxis – durch Beschneidung der Flügel flugunfähig gemacht werden.

Im Übrigen löst sich durch die Anfrage der Partei DIE LINKE das Argument der Zoos, sie trügen durch Auswilderung nachgezüchteter Tiere bedrohter Arten zum Erhalt der Artenvielfalt bei -  es ist ebendieses Argument wesentlicher Bestandteil der Existenzrechtfertigung der Zoos – in Luft auf.