"Das Leben des Brian" in Stuttgart

Hindernislauf bis zur Filmvorführung

Einen Tag vor dem Karfreitag verbot die Stadt Stuttgart die Aufführung des Filmes "Das Leben des Brian" (der hpd berichtete). Die Regionalgruppe der gbs fand trotzdem eine Möglichkeit, den Film aufzuführen.

In letzter Minute die Regionalgruppe der Giordano Bruno Stiftung (gbs) eine (Spontan-)Demonstration angemeldet und die Filmvorführung in einen wissenschaftlichen Vortrag mit dem Titel: "Blasphemie ist nicht strafbar" eingebettet.

Dem war ein Hindernislauf vorausgegangen, der hier noch einmal kurz skizziert werden soll: Am 20. Februar wurde bei der Stadt beantragt, den Film "Das Leben des Brian" vorzuführen. Im Antrag hieß es: "Die Veranstaltung hat keinen kommerziellen Hintergrund; der Eintritt ist frei. (…) Wir werden die christliche Bevölkerung und die kirchlichen Angebote an Karfreitag nicht stören. Wir respektieren die Religionsfreiheit genauso wie die Freiheit von der Religion. (…) Der Zweck der Veranstaltung ist Volksbildung und Aufklärung."

Bereits zwei Tage später wurde mitgeteilt, dass dem Antrag nicht entsprochen werden kann und die Kirchen um Stellungnahme gebeten werden müssen. Mehrfach wurde von der Stadt darum gebeten, den Antrag zurückzuziehen. Die gbs-Regionalgruppe bekräftigte jedoch mit Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ihren Wunsch, den Film in geschlossenem Kreis aufführen zu wollen.

Am 27. März hat die Stadt dann den Ablehnungsbescheid zugestellt. Darin heißt es unter anderem: "Der Antrag auf Befreiung von den Vorschriften des Feiertagsgesetzes für die Vorführung der Filme 'Das Leben des Brian' (…) wird abgelehnt." Gleichzeitig wurden ebenfalls die als Ersatz genannten Filme sowie die "Heidenspaß-Party" verboten. Allerdings wurde – für eine Gebühr in Höhe von 173,70 Euro – eine "Befreiung vom Verbot der Durchführung öffentlicher Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen erteilt, soweit es sich um einen Vortrag über die Hintergründe des Karfreitags und die Vorschriften des Feiertagsgesetzes von Baden-Württemberg handelt."

Nach einem Widerspruch und einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht, teilte das Gericht am Abend des 29. März um 17:08 Uhr telefonisch seine Ablehnung mit. Der Wortlaut der Ablehnung liegt noch nicht vor. Ausschlaggebend für die Ablehnung war der Veranstaltungsort für die Filmvorführung. Deshalb informierten das Ordnungsamt sowie die nahegelegene Polizeiwache am 30. März den Pächter des für die Vorführung vorgesehenen Kickers-Clubrestaurants telefonisch, dass die Vorführung des Films verboten sei. Der Pächter wollte daraufhin die Veranstaltung absagen. Es gelang der gbs-Regionalgruppe jedoch, den Pächter des Restaurants davon zu überzeugen, die Raumzusage nicht zurückzunehmen. Hilfreich dabei waren unter anderem auch Hinweise einer Rechtsanwältin des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw). Zudem konnte die Filmvorführung in einen wissenschaftlichen Vortrag eingebettet werden – womit die Auflage des Ordnungsamtes "(…) soweit es sich um einen Vortrag über die Hintergründe des Karfreitags (…) handelt" erfüllt wurde.

Tanzdemo

Und so konnte von 16–19 Uhr in Stuttgart am Schlossplatz neben der TanzDemo ein Infostand aufgebaut werden und Interessierte konnten über das Feiertagsgesetz, Tanzverbote, Filmverbote und über die Giordano-Bruno-Stiftung informiert werden. Bereits in den Vorjahren hat die Piratenpartei in Stuttgart "Stilles Zappeln auf dem Schlossplatz" veranstaltet, mit Musik aus Kopfhörern. Die laute TanzDemo wurde in diesem Jahr erstmals in der Form veranstaltet und als Demonstration angemeldet. Ein breites Bündnis aus Giordano-Bruno-Stiftung (gbs-Stuttgart), PiratenparteiLinksjugendJungen SozialistenJungen Liberalen und Grüner Jugend rief dazu auf, an Karfreitag von 17–20 Uhr auf dem Schlossplatz für die Trennung von Staat und Religion zu tanzen.

Die anschließende Abendveranstaltung begann mit einem wissenschaftlichen Vortrag von Prof. Dieter. Rössner "Blasphemie ist nicht strafbar". Prof. Rössner ist emeritierter Hochschulprofessor, der im baden-württembergischen Justizdienst als Richter, Staatsanwalt und als Referent im Justizministerium tätig war. In seinem Vortrag erklärte er, dass der Film "Das Leben des Brian" nicht blasphemisch sei. Im Gegenteil bedeutet der sog. "Blasphemie-Paragraph" eine unverhältnismäßige Einschränkung der Meinungsfreiheit im säkularen Staat und verhindert einen offenen Diskurs gerade in Weltanschauungsfragen.

Am Ende der Veranstaltung wurde dann – endlich – "Das Leben des Brian" aufgeführt. Ungestört von Ordnungsamt und Polizei.