Dänemark verbietet Vollverschleierung in der Öffentlichkeit

Dänemark hat beschlossen, dass Gesichtsverhüllungen in der Öffentlichkeit verboten sind. Dazu gehören neben Burkas und Nikabs auch Schals oder Helme. Kritiker befürchten eine Einschränkung der Religionsfreiheit.

Das dänische Parlament stimmte dem Gesetzentwurf mit 75 zu 30 Gegenstimmen zu. Es gab 74 Enthaltungen durch Abwesenheit. Demnach sind künftig neben Burkas und Nikabs auch Schals, Mützen, Masken, Helme und künstliche Bärte verboten. Das Gesetz soll ab August gelten.

Einzige Ausnahme gibt es bei Schals: Bei kalten Temperaturen darf damit das Gesicht geschützt werden. Für alle anderen gilt: Wer das Verbot umgeht, muss beim ersten Vergehen 135 Euro, beim vierten Mal 1.350 Euro Strafe zahlen. Außerdem werde die Person aufgefordert, nach Hause zu gehen, um sich umzuziehen. Der dänische Innenminister Soren Pape sagte nach dem Beschluss, dass dennoch niemand aufgefordert werde, seine Burke oder Nikab abzulegen.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sieht das Gesetz zwiegespalten. So seien "spezifische Einschränkungen" der Vollverschleierung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit nachvollziehbar. Das jetzige Verbot verletze aber die Meinungs- und Religionsfreiheit, da es weder notwendig noch verhältnismäßig sei.

Ähnliche Gesetze gibt es bereits in Frankreich, Österreich und Belgien. Auch in Deutschland wurde darüber debattiert. Verfechter der Abschaffung der Vollverschleierung ist neben der AfD auch die CSU.