Oberster Gerichtshof der USA urteilt:

Religiöser Konditor darf homosexuellem Paar die Hochzeitstorte verweigern

Der oberste Gerichtshof der USA gab gestern einem Konditor Recht, der sich aus religiösen Gründen geweigert hatte, für ein homosexuelles Paar eine Hochzeitstorte zu backen. Mehrere Verweigerungen dieser Art beschäftigen die US-amerikanische Justiz nun bereits seit Jahren.

2012 verweigerte der Konditor Jack Philipps aus Colorado einem schwulen Paar die Anfertigung einer Hochzeitstorte. Der Grund hierfür: Seine christliche Überzeugung. Da eine gleichgeschlechtliche Ehe in den Augen von Philipps seinem Glauben widerspricht, will er durch seine Handwerkskunst nicht dazu beitragen, ein solches Ereignis zu feiern.

Das Paar fühlte sich durch die Verweigerung des Konditors diskriminiert, legte Beschwerde bei der Bürgerrechtskommission von Colorado ein und zog vor Gericht. Ihm folgten weitere schwule und lesbische Paare, die ähnliche Erfahrungen mit der Verweigerung von Hochzeitstorten aus religiösen Gründen gemacht hatten.

Das juristische Problem hinter der Verweigerung ist keinesfalls simpel. Laut dem ersten Zusatzartikel der US-Verfassung darf in den USA kein Gesetz erlassen werden, das die freie Religionsausübung verbietet:

"Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof."

Insbesondere religiös fundamentalistische Kräfte in den USA folgern daraus, dass der Staat sie bei der Ausübung ihrer Religion in keiner Weise behindern darf. Allerdings ist durch verschiedene gesetzliche Regelungen in den meisten – jedoch längst nicht allen – Bundesstaaten der USA auch die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung untersagt. Beim Streit um die Hochzeitstorten prallen nun beide Interessen aufeinander – das Interesse der freien Religionsausübung und das Interesse, nicht diskriminiert zu werden.

Hinsichtlich der Abwägung dieser Interessen ist die amerikanische Justiz zutiefst gespalten und Gerichte kommen regelmäßig zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Nachdem die Bürgerrechtskommission von Colorado das Verhalten des Konditors als diskriminierend gerügt hatte, hatte ihm das Gericht in erster Instanz zunächst Recht gegeben, da es die in der Verfassung verbriefte Freiheit der Religionsausübung höher bewertete als die Anti-Diskriminierungsgesetzgebung des Bundesstaats. Das Berufsgericht beurteilte den Fall genau andersherum und gab dem Hochzeitspaar Recht.

Mit einem Votum von sieben zu zwei Stimmen gab der oberste Gerichtshof der USA (Supreme Court) nun wieder dem Konditor Recht und rügte, dass sich die Bürgerrechtskommission von Colorado in ihrer Beurteilung des Falls feindselig gegenüber dem Glauben des Konditors verhalten habe.

Das Urteil des Supreme Courts war in den USA mit Spannung erwartet worden. Auch wenn das Gericht betonte, dass es sich hier um eine Einzelfall-Entscheidung und nicht um einen Präzedenzfall handelt, ist zu befürchten, dass das Urteil wegweisend sein könnte in Hinblick auf die Frage, wie Gerichte in den USA in den kommenden Jahren darüber urteilen werden, was höher zu gewichten ist: Menschenrechte oder religiöse Sonderrechte, die sich über Menschenrechte erheben.