Stellen Sie sich vor, einer der ranghöchsten Kardinäle des Vatikan wird von einem weltlichen Gericht des Kindesmissbrauchs für schuldig befunden und die Medien dürfen nicht darüber berichten. Was sich nach dem reißerischen Plot eines Krimis anhört, ist vergangene Woche in Australien tatsächlich geschehen.
Kardinal George Pell hat eine beachtliche Karriere in der katholischen Kirche vorzuweisen. Lange war der heute 77-Jährige der ranghöchste katholische Würdenträger Australiens. Von 1996 bis 2001 war er Erzbischof von Melbourne, von 2001 bis 2014 Erzbischof von Sydney. 2014 wurde er Präfekt des vatikanischen Wirtschaftssekretariats und damit Nummer drei in der inoffiziellen vatikanischen Kirchenhierarchie. Außerdem machte Papst Franziskus Pell zum Mitglied des neunköpfigen Kardinalsrates, eines 2013 neu geschaffenen päpstlichen Beratergremiums.
Schon vor Jahren wurden gegen Pell Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche von Australien laut. Zunächst ging es hierbei um den Vorwurf, Pell habe von Missbrauchsfällen erfahren, diese jedoch vertuscht. Als er hierzu 2016 von der staatlichen australischen Royal Commission into Institutional Responses to Child Sexual Abuse befragt wurde, sagte er, er habe, als er damals erstmals von dem Vorwurf hörte, dass Priester Kinder sexuell missbrauchten, "stark dazu tendiert", die Version der Priester zu glauben. Laut der britischen Zeitung The Guardian sagte Pell wörtlich: "Zu dieser Zeit gab es eher den Instinkt, die Institution, die Gemeinschaft der Kirche, vor Schande zu bewahren."
Doch zu den Vorwürfen der Vertuschung gesellten sich bald Anschuldigungen, dass Pell selbst Minderjährige sexuell missbraucht habe. Laut der Catholic News Agency (CNA) wurde Kardinal Pell nun vergangenen Dienstag in einem Missbrauchsverfahren schuldig gesprochen. Das Gericht ist laut CNA davon überzeugt, dass Pell in den 1990er Jahren während seiner Zeit als Erzbischof von Melbourne zwei Messdiener sexuell missbraucht hat.
Dass sich die Nachricht über dieses Urteil gegen einen der ranghöchsten Kardinäle des Vatikans nur schleppend verbreitet, liegt daran, dass ein australischer Richter bereits im Juni den Medien einen Maulkorb verpasste: In Australien zugängliche Medien dürfen über das gesamte Pell-Verfahren und damit auch über dieses Urteil vorerst nicht berichten.
Hintergrund des Berichtverbotes ist, dass im australischen Rechtssystem Geschworene Angeklagte schuldig oder nicht schuldig sprechen. Damit die nach dem Zufallsprinzip aus der Bevölkerung ausgewählten Geschworenen unbeeinflusst in einen Prozess gehen können, können Gerichte Medien in Bezug auf Gerichtsverfahren eine Nachrichtensperre auferlegen. Da es Anfang 2019 ein weiteres Missbrauchsverfahren gegen Pell geben wird, ist der Maulkorberlass auch nach dem aktuellen Urteil weiterhin in Kraft. Bei Verstoß gegen den Erlass drohen Medienunternehmen empfindliche Geldstrafen von bis zu einer halben Million Dollar und Journalisten Haftstrafen.
Kurios ist, dass der Maulkorberlass sich auf alle in Australien zugänglichen Medien bezieht. Im Zeitalter des Internets kommt dies einem weltweiten Berichtsverbot gleich. Vor allem viele englischsprachige Medienunternehmen reagierten deshalb bislang recht zurückhaltend hinsichtlich der Berichterstattung über das Urteil. Der Humanistische Pressedienst fühlt sich, wie erfreulicherweise mehrere deutsch- und andere nicht-englischsprachige Medien, hinsichtlich der Prinzipien der Pressefreiheit jedoch an australische Gesetzgebung ebensowenig gebunden wie an saudi-arabische.
Für das Ansehen der katholischen Kirche und ihren aktuellen Chef, Papst Franziskus, ist das Urteil verheerend. Zwar hatte Franziskus Kardinal Pell im vergangenen Jahr für die Dauer seines Gerichtsverfahrens in Australien von seinen Amtspflichten als vatikanischer Finanzchef freigestellt, doch Mitglied des päpstlichen Beratergremiums war er geblieben. Einen Tag nach dem Urteil gegen Pell teilte der Vatikan mit, dass der Papst Pell aus dem Kardinalsrat entlassen habe. Ebenso wie den früheren Erzbischof von Santiago de Chile, Francisco Javier Errázuriz, dem in seiner chilenischen Heimat ebenfalls vorgeworfen wird, in den dortigen Missbrauchsskandal verwickelt zu sein. Angeblich sei die Entlassung bereits Ende Oktober erfolgt.
15 Kommentare
Kommentare
Wolfgang Schaefer am Permanenter Link
Über allen Gipfeln ist Ruh,
auch der "liebe Gott" schaut nur zu!
Klaus Bernd am Permanenter Link
Die Logik erschließt sich mir nicht ganz. Warum darf über einen abgeschlossenen Prozess nicht berichtet werden, weil noch ein anderer ansteht ?
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Was muss noch alles ans Tageslicht kommen bevor dieser Klerikale Saustall endlich einmal ausgemistet wird.
für feiges kuschen der Kirche gegenüber. Wovor hat man Angst? Die Kirchen betreiben doch nur massiv Rückzugsgefechte, die Kirchgänger laufen Ihnen davon und auf Dauer wird sich das Ganze in nichts auflösen, da auch der Nachschub an Lügen- (Heils)-verbreitern immer geringer wird. Der Justiz weltweit, wünsche ich mehr Rückgrat für die kommenden Aufklärung-Jahre.
Klaus Bernd am Permanenter Link
Da es hier um das Menschenrecht der Meinungsfreiheit geht, möchte ich meinen Kommentar zum Beitrag über MOGIS aufgreifen:
Siehe http://www.comece.eu/religionsfreiheit-ist-ein-eckpfeiler-der-menschenrechte
>>Die COMECE...forderte (sie) die Politik und die Zivilgesellschaft auf, religiösen „Analphabetismus“ zu bekämpfen, welcher negative Vorurteile und Stereotypen gegen Gläubige und Religion fördert.<<
Es ist nicht Unkenntnis, die zu negativen URTEILEN über Religionen führt, sondern Kenntnis. Dass immer noch viele Kirchensteuer zahlen, liegt an deren Unkenntnis (bzw. auch Indifferenz) über Glaubensinhalte und Positionen der Kirchen. Im übrigen zeugen unzählige Aussagen hochrangiger Kirchenfürsten von negativen bis diffammierenden Vorurteilen und Stereotypen gegenüber „Ungläubigen“. (da wir gerade bei Fulda sind: man darf gespannt sein, ob und wie der Neue zu den ungeheuerlichen Aussagen seines Vorgängers - „Atheisten sind grundsätzlich verdächtig, Terroristen zu sein“ - Stellung nimmt.
>>Die COMECE brachte die besondere Verantwortung der Medienakteure (Artikel 10 EMRK) zum Ausdruck, damit sie gemäß den Grundsätzen des verantwortungsbewussten Journalismus handeln und einen positiven und respektvollen Beitrag zu öffentlichen Debatten über Religion leisten.<<
positiv ? JA, wenn damit auch deutliche bis harsche Kritik gemeint ist; respektvoll ? JA, wenn damit nicht unterwürfig gemeint ist
>>Journalisten – so sagt Papst Franziskus in seiner Botschaft zum Weltkommunikationstag - haben die Verantwortung, die Wahrheit zu kommunizieren, [denn] in der Treue zur Logik Gottes wird Kommunikation zum Raum, in dem die eigene Verantwortung für die Wahrheitssuche und den Aufbau des Guten zum Ausdruck kommt.“<<
Damit fordert Bergoglio von Journalisten „Treue zur Logik Gottes“ und unterstellt allen Journalisten, die nicht an Gott glauben, dass sie ihrer „Verantwortung für die Wahrheitssuche und den Aufbau des Guten“ nicht gerecht werden.
Klaus Bernd am Permanenter Link
Ich muss mich unbedingt zu dritten mal zu Wort melden, weil mir zufällig der Beitrag zum Prozess MSS gegen Bischof Müller aus 2009 angeboten wurde.
„Der Vergleichsvorschlag von Richter Dr. Pfister, ... wurde von Müllers Rechtsanwalt Himmelsbach Müller abgelehnt. Er meinte, dass ein Bischof in einer Predigt ein besonderes Recht der Meinungsfreiheit habe und dass ohnehin kein Zuhörer von einer Predigt erwarte, dass in ihr über Tatsachen gesprochen werde.“
Heidi Dettinger am Permanenter Link
Das Titelbild des Artikels ist doch sehr irreführend. Nicht dieser Prozess bzw.
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
schauen Sie dem Mann auf dem Foto mal in die Augen, dann sehen Sie abgrundtiefe Verlogenheit und Menschenverachtung in Reinkultur.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Inwiefern können "abgrundtiefe Verlogenheit und Menschenverachtung" in Augen gesehen werden?
Ich meine, nicht nur in "Reinkultur".
Jochen Schreiber am Permanenter Link
Nun ja, es gibt unterschiedliche Justizsysteme und ich kann die Erklärung einigermaßen nachvollziehen. Im März folgt ein zweiter Prozess und dazu müssen 12 Geschworene möglichst unbeeinflusst das Urteil fällen.
Frank am Permanenter Link
"Hintergrund des Berichtsverbotes ist, dass im australischen Rechtssystem Geschworene Angeklagte schuldig oder nicht schuldig sprechen"
Kay Krause am Permanenter Link
Nun, immerhin berichtet ja auch dankenswerterweise der hpd darüber, welcher möglicherweise auch von so manchem interessierten Australier gelesen wird.
Hans Trutnau am Permanenter Link
@Theo Dor: Kinderficker-Dreckssekte, siehste.
Ich könnte schon wieder kotzen.
@RKK-Mitglieder: AUSTRETEN!!! Finanziert diesen Verein nicht weiter mit!
Hans Trutnau am Permanenter Link
Ist der Theo Dor weg?
Marvin am Permanenter Link
Sehe nicht das Problem, wer an einen Rechtsstaat glaubt der sollte dies eigentlich gut heißen. Anders kann ein Geschworenen-System (das ich im übrigen ablehne) gar nicht funktionieren.
Don Max am Permanenter Link
Naja, das nicht darüber berichtet werden darf wurde ja schon richtig im Rest richtig bemerkt: das haben jetzt weder die katholische Kirche noch ihre Zentrale im Vatikan zu verantworten sondern ist australisches Recht.
Und ja, ausländisches Recht kann durchaus auch im Inland wirken. Daniela Wakonigg wird jetzt wohl käumlich von der deutsche Justiz belangt werden, allerdings würde ich ihr vor einer eventuellen Reise nach Australien dringlichst anraten sich über die Verjährungsfrist für ihren Verstoss schlau zu machen. Nicht dass sie dann nachher überzogene Ferien in einem australischen Gefängnis machen muss...
Zur Rechtslage in diesem Falle gab es am 16.12.2018 einen guten Bericht im Deutschlandfunk.