Mörderischer Atheismus?

Kardinal Müller warnt vor "antichristlichem Tsunami"

Kardinal Gerhard Ludwig Müller macht sich Sorgen um die Zukunft des Christentums. Beim Begegnungstag von "Kirche in Not" in Köln warnte er vor einem Kampf gegen den christlichen Glauben und brachte den Atheismus mit Vernichtungsideologien in Verbindung.

Gegenwärtig werde ein Kampf gegen den Glauben an Christus "generalstabsmäßig organisiert und international durchgeführt in dem von einzelnen Staaten und NGO's finanzierten Programm der Ent-Christianisierung der vom christlichen Glauben geprägten Kulturen", erklärte Kardinal Müller in einem Vortrag anlässlich des Pater-Werenfried-Jahresgedenkens. Ziel sei eine Auslöschung des Gottesglaubens zugunsten einer "materialistische[n] Konsumhaltung".  

Die Anfänge eines solchen "antichristlichen Tsunamis" sei in der Aufklärungsphilosophie des 18. Jahrhunderts und dem damit verbundenen "Humanismus ohne Gott" zu verorten. Den Atheismus brachte Müller dabei mit Vernichtungsideologien in Verbindung: "Während man in den politischen Atheismen den sicher erwarteten Tod der Religion durch die Ausrottung ihrer Anhänger beschleunigen will, wird in den liberalen Kreisen der natürliche Tod der Religion in Kürze erwartet", so der damalige Regensburger Bischof und spätere Vorsitzende der Vatikanischen Glaubenskongregation.

Kardinal Müller – Ein katholischer Hardliner 

Neu ist diese atheismus-feindliche Haltung nicht. Müller ist bekannt für seine Aversion gegen eine vermeintlich "aggressive Gottlosigkeit", die er in der Nachfolge eines "politisch aggressiven Atheismus des Nationalsozialismus und des Kommunismus" sieht.

Um seine These "Wo Gott geleugnet wird, dort gibt es kein Recht für den Menschen, kein Recht auf Leben, kein Recht auf Selbstbestimmung" zu belegen, diffamierte er in einer Predigt den Philosophen und Vorstandssprecher der religionskritischen Giordano-Bruno-Stiftung Michael Schmidt-Salomon mit falschen Behauptungen: Angeblich habe dieser Gläubige als Schweine eingestuft und den Kindsmord befürwortet.  

Schmidt-Salomon klagte damals auf Richtigstellung und Unterlassung. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte in einem Urteil schließlich fest, dass die Behauptungen Müllers im Widerspruch zu Schmidt-Salomons tatsächlichen Veröffentlichungen standen und geeignet waren, dessen Ansehen in der Öffentlichkeit zu schaden.