Keine Schwangerschaftsabbrüche in Flensburger Zentralklinikum?

In Flensburg fusionieren die christlichen Krankenhausbetreiber Diako und Maltester in einem neuen Zentralklinikum, das 2026 seinen Betrieb aufnehmen soll. Jetzt einigten sich die beiden christlichen Träger darauf, dass dort aus ethisch-moralischen Gründen keine Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden sollen. Bisher übernahm dies das evangelische Krankenhaus. Damit könnte es nach der Neueröffnung keine Abtreibungen mehr an einer Flensburger Klinik geben. Die Regionalgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) Schleswig-Holstein kritisiert dieses Vorhaben in einer Stellungnahme.

Die katholischen Malteser und die protestantische Diako planen für 2026 den gemeinsamen Betrieb eines Großklinikums in Flensburg. Der Geschäftsführer des katholischen St. Franziskus-Hospitals in Flensburg, Klaus Deitmaring, verteidigt die Entscheidung, dort keine Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. "Das ist eine ethisch-moralische, grundsätzliche Position der katholischen Kirche und war daher nicht verhandelbar."

"Über die Positionen der katholischen Kirche könnte man schmunzeln, würden sie nicht immer noch unser Zusammenleben und die Gesetze bestimmen", erklärt Ingo Eitelbach von der gbs-Regionalgruppe Schleswig-Holstein. Er fährt fort: "Hätte Papst Pius IX. im Jahre 1869 nicht zu Ehren der 'Heiligen Jungfrau Maria' die 'Simultanbeseelung' zur verbindlichen 'Glaubenswahrheit' erhoben, müssten wir heutzutage nicht so ein Buhei um das Thema Schwangerschaftsabbruch machen."

Embryonen verfügen nachweislich nicht über personale Eigenschaften (etwa ein Ich-Bewusstsein), sie sind nicht einmal leidensfähig, haben daher auch keinerlei Interessen, die in einem Konflikt ethisch oder gar juristisch berücksichtigt werden könnten. Erst mit der 20. Schwangerschaftswoche beginnt die Entwicklung der Großhirnrinde, so dass wir es erst ab einer bestimmten Entwicklungsstufe des Fötus (nicht des Embryos!) mit einem empfindungsfähigen Lebewesen zu tun haben, dessen "Interessen" in einer Güterabwägung beachtet werden können.

Der Vorgang in Flensburg zeigt auf, wie problematisch die Strukturen in der freien Wohlfahrtspflege in Deutschland sind. Insbesondere die beiden kirchlichen Sozialorganisationen (Caritas und Diakonie) haben sich zu Großkonzernen im Weltmaßstab entwickelt, die den Mitarbeitern nicht nur grundsätzliche Arbeitnehmerrechte (wie zum Beispiel das Streikrecht) vorenthalten. Archaische Glaubensvorstellungen, wie oben beschrieben, haben direkte Auswirkungen auf die Erbringung der Leistungen, obwohl so gut wie kein Cent an Kirchensteuern in die Finanzierung der Einrichtungen fließt. Kirchlich getragene Krankenhäuser sind sogar zu 100 Prozent staatsfinanziert.

"Es kann nicht sein, dass Patienten zwar die Finanzierung von Krankenhäusern über ihre Beiträge vornehmen, dann aber aufgrund von lächerlichen Glaubensvorstellungen gerade in Notsituationen, wie es bei Schwangerschaftsabrüchen der Fall ist, keine Hilfe bekommen. Im Bereich der Wohlfahrt sollte auf die Vergabe von Trägerschaften an Unternehmen der Kirchen verzichtet werden", fordert der Regionalgruppensprecher abschließend.