"Europa ist mit einer dramatischen Situation mit außergewöhnlichen Maßnahmen konfrontiert, die die allgemeine Gesundheit schützen soll. Allerdings darf das nicht dazu führen, dass fundamentale Bürgerrechte und die Wirtschaft des Landes ruiniert werden", sagt Gerhard Engelmayer, Präsident des Humanistischen Verbandes Österreich (HVÖ).
Während Notmaßnahmen sehr wohl Einschränkungen von Grundrechten (wie Versammlungsfreiheit, Bewegungsfreiheit etc.) umfassen können, sollten diese Maßnahmen immer folgenden Prinzipien folgen:
- Verhältnismäßigkeit
- zeitliche Begrenzung
- Rechtsstaatlichkeit
Anordnung auf rechtsstaatlicher und evidenzbasierter Grundlage
Alle Anordnungen müssen auf einer klaren gesetzlichen und evidenzbasierten Grundlage getroffen werden. Sie sollten nur auf Basis der Notwendigkeiten und der Verhältnismäßigkeit zur Verhinderung von Ansteckung und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Gesundheit erlassen werden. Sie müssen dabei gegen andere fundamentale Rechte und Interessen abgewogen werden. Sie müssen ein Ablaufdatum haben und sofort zurückgenommen werden, wenn die Notlage vorüber ist.
Entscheidungen sollten transparent gefällt werden und demokratische Grundregeln sorgfältig beachten. Die Europäische Humanistische Föderation und mit ihr der HVÖ unterstützt die Pressemitteilung der UN Menschenrechtsexperten vom 16. März 2020, die festlegt, dass Staaten die Notverordnungen nicht benutzen dürfen, um Menschenrechte zu unterdrücken. "Das kann und muss man dieser Tage laut und in aller Öffentlichkeit sagen, auch dem Bundeskanzleramt und dem Innenministerium, damit einer Orbanisierung Österreichs vorgebeugt wird", so Engelmayer abschließend.
3 Kommentare
Kommentare
Adam Sedgwick am Permanenter Link
Bevor mein Kommentar folgt, möchte ich allen die durch die Pandemie einen nahestehenden Menschen verloren haben, mein aufrichtiges Beileid aussprechen.
Bis jetzt kann ich mit den von der Regierung angeordneten Maßnahmen leben, obwohl sie ziemlich drastisch in die Grundrechte eingreifen, wie dem Artikel 5 der Freizügigkeit. Aber im GG Art. 5 (2) steht auch, unter welchen Bedingungen dieses Grundrecht eingeschränkt werden kann, nämlich u.a. beim Auftreten von Seuchen.
Daher bin ich wie Herr Purkathofer der Auffassung, dass nach der Krise alle durchgeführten Maßnahmen auf den Prüfstand des GG gehören. Das ist dann hauptsächlich die Aufgabe der Opposition im Parlament (nicht unbedingt der AfD, deren Mitglieder sollten sich lieber jetzt um die Spargelernte kümmern, da die polnischen Arbeitskräfte fehlen). Vor allem auch die Freigabe und Verteilung der ungeheuren Geldmittel muss vom Rechnungshof und anderen zuständigen öffentlichen Institutionen nachträglich geprüft werden. Das Mißtrauen gegenüber einigen Firmen ist angebracht, denn sie interpretieren verschiedene Anordnungen recht locker, wie es jetzt die Firmen Deichmann und Adidas wohl machen, indem sie einfach keine Laden-Miete bezahlen wollen! Das nennt man eigentlich Skrupellosigkeit oder ist es etwa unternehmerisches Können? Im Moment kommt einem bei diesem schändlichen Verhalten eine ziemliche Empörung hoch, die auszusprechen mir die Netiquette zu recht verbietet.
Kommen sie alle gut durch die Krise, bleiben sie wachsam und vor allem auch gesund.
Martin Mair am Permanenter Link
Im Artikel gehts um Österreich, wo es in der VERFASSUNG gar keine Kompetenz der Regierung für einen Ausnahmszustand gibt!
https://www.aktive-arbeitslose.at/recht/adolf_merkl_ist_in_oesterreich_ein_ausnahmezustand_zulaessig.html
Es fällt auf, dass viel Aufmerksamkeit auf massive Ausgehbeschränkungen gelegt wird (bitte, denkende Menschen können auch Abstand halten!), aber was in den weiter arbeitenden Betrieben und Büros an Gesundheitsgefährdung da ist, darüber erfahren wir gar nichts ...
Money, money, money ... makes the world go round!
Hans Trutnau am Permanenter Link
Die Skrupellosigkeit ist systemimmanent.
Dennoch: Gesundheit!