Humanistischer Verband Österreich warnt vor "Orbanisierung"

Corona-Notmaßnahmen dürfen Grundrechte nicht gefährden

"Europa ist mit einer dramatischen Situation mit außergewöhnlichen Maßnahmen konfrontiert, die die allgemeine Gesundheit schützen soll. Allerdings darf das nicht dazu führen, dass fundamentale Bürgerrechte und die Wirtschaft des Landes ruiniert werden", sagt Gerhard Engelmayer, Präsident des Humanistischen Verbandes Österreich (HVÖ).

Während Notmaßnahmen sehr wohl Einschränkungen von Grundrechten (wie Versammlungsfreiheit, Bewegungsfreiheit etc.) umfassen können, sollten diese Maßnahmen immer folgenden Prinzipien folgen:

  • Verhältnismäßigkeit
  • zeitliche Begrenzung
  • Rechtsstaatlichkeit

Anordnung auf rechtsstaatlicher und evidenzbasierter Grundlage

Alle Anordnungen müssen auf einer klaren gesetzlichen und evidenzbasierten Grundlage getroffen werden. Sie sollten nur auf Basis der Notwendigkeiten und der Verhältnismäßigkeit zur Verhinderung von Ansteckung und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Gesundheit erlassen werden. Sie müssen dabei gegen andere fundamentale Rechte und Interessen abgewogen werden. Sie müssen ein Ablaufdatum haben und sofort zurückgenommen werden, wenn die Notlage vorüber ist.

Entscheidungen sollten transparent gefällt werden und demokratische Grundregeln sorgfältig beachten. Die Europäische Humanistische Föderation und mit ihr der HVÖ unterstützt die Pressemitteilung der UN Menschenrechtsexperten vom 16. März 2020, die festlegt, dass Staaten die Notverordnungen nicht benutzen dürfen, um Menschenrechte zu unterdrücken. "Das kann und muss man dieser Tage laut und in aller Öffentlichkeit sagen, auch dem Bundeskanzleramt und dem Innenministerium, damit einer Orbanisierung Österreichs vorgebeugt wird", so Engelmayer abschließend.

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