Pakistan: Wegen Blasphemie zu Todesstrafe verurteiltes Ehepaar beantragt Freilassung

Im Jahre 2014 wurde das Ehepaar Shagufta Kausar und Shafqat Emmanuel zur Todesstrafe wegen Blasphemie verurteilt, weil sie angeblich den Propheten Mohammed beleidigende Textnachrichten an den örtlichen Imam gesendet hatten. Nach sechs Jahren in Haft hat das Ehepaar einen Rechtsbehelf einreichen lassen, um seine Freilassung zu erwirken. Obwohl die Beweise für die Schuld des Paares gering sind, versucht das Gericht sich einer Entscheidung zu entziehen.

Pakistan hat, ähnlich wie Deutschland, ein Gesetz, welches Blasphemie unter Strafe stellt. Obwohl bisher nicht exekutiert, kann sogar die Todesstrafe verhängt werden. Der Fall des angeklagten christlichen Ehepaares Shagufta Kausar und Shafqat Emmanuel ähnelt dem berühmten Fall Asia Bibis. Auch Asia Bibi wurde wegen Blasphemie angezeigt, zum Tode verurteilt und verbrachte zahlreiche Jahre im Haft. Nachdem ihr Gericht schließlich ihre Freilassung anordnete, die sie nutzte, um ins Ausland zu fliehen, kam es zu Aufständen religiöser Gruppen, die die Regierung zur erneuten Prüfung des Falles veranlassten.

Im Falle von Shagufta Kausar und Shafqat Emmanuel, die von Anwalt Saif ul Malook, der auch schon Asia Bibi unterstützte, vertreten werden, scheinen die Beweise für blasphemische Handlungen ebenso dünn zu sein wie im Falle Asia Bibis. So steht zum Beispiel in Frage, ob zumindest eine der beiden beschuldigten Personen überhaupt ausreichend gebildet ist, um solche Nachrichten verfassen zu können. Das Paar lebt mit seinen vier Kindern in sehr einfachen Verhältnissen. Shafqat Emmanuel ist seit einem Unfall auf einen Rollstuhl angewiesen, seine Frau Shagufta Kausar, von deren Mobiltelefon die blasphemischen Nachrichten gesendet worden sein sollen, arbeitet als Hausmeisterin in einer Schule.

Im Gefängnis quält das Paar nicht nur die Sehnsucht nach ihren Kindern, sondern auch Gewalt. Shafqat berichtete von Schlägen bis hin zu Knochenbrüchen durch die Polizei, um ein Geständnis zu erwirken.

Nachdem am dritten Juni dieses Jahres über den Antrag auf Freilassung entschieden werden sollte, hat das Gericht die Entscheidung, wieder einmal, auf einen noch unbekannten Zeitpunkt verschoben. Wenig verwunderlich, dass das Gericht sich nicht traut, über den Fall zu entscheiden. Gerät es doch selbst in die Schusslinie gewalttätiger religiöser Gruppen, wenn es das Paar wegen mangelnder Beweise freispricht.

Menschenrechtsgruppen beklagen nicht nur das Missbrauchspotential, welches Anti-Blasphemiegesetze denjenigen in die Hand geben, die damit Konkurrenz loswerden oder verhasste Menschen abzustrafen suchen, sondern auch die Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Irland, welches seine Anti-Blasphemiegesetzgebung aufgehoben hat, könnte als Vorbild für diejenigen Länder gelten, die noch immer an solchen Gesetzen festhalten.

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