Kürzung von Leistungen für Asylbewerber wären menschenrechtswidrig

BERLIN. (hpd) Der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Manfred Schmidt, sprach sich gegenüber das Frankfurter Allgemeinen dafür aus, die Leistungen für Asylbewerber zu kürzen. Er fordert, das "Taschengeld" für Flüchtlinge aus den Balkanländern zu streichen.

Schmidt sagte gegenüber der FAZ, das monatliche Taschengeld in Höhe von 140 Euro sollte für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern gestrichen werden. Der Anreiz für Migranten vor allem aus dem westlichen Balkan solle damit gesenkt werden. "Die 140 Euro, die es in Deutschland während des Asylverfahrens als Taschengeld gebe, seien in etwa der durchschnittliche Monatsverdienst in Südserbien." Daher sind diese Flüchtlinge als "Wirtschaftsflüchtlinge" anzusehen.

Sehr deutlich sagt Schmidt: "Wir müssen Menschen, die vermutlich kein Asyl bekommen, sagen, dass sie vom ersten Tag in Deutschland an kein Taschengeld erhalten. Dann würde der Zustrom schnell abnehmen." 

Was er dabei jedoch vergisst: nach Artikel 47 der EU-Grundrechtecharta steht jedem Asylbewerber das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gesetz zu. Damit kann es grundsätzlich keine pauschale Vermutung darüber geben, ob Jemand Asyl erhält.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIM) veröffentlichte bereits am 3. Juli eine Erklärung, in der es heißt, dass Leistungskürzungen für Asylbewerber grund- und menschenrechtswidrig sind. Damit reagierte das DIM auf die Äußerungen des Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz aus dem Jahr 2012 hat Kürzungen des soziokulturellen Existenzminimums aus migrationspolitischen Erwägungen eine klare Absage erteilt. Nichts anderes wird aber mit der jetzt vorgeschlagenen Kürzung bezweckt: Sie soll die Menschen abschrecken, sodass sie nicht nach Deutschland einreisen. Das menschenwürdige Existenzminimum steht allen Menschen in Deutschland zu, eine Reduzierung ist nur möglich, wenn objektive Gründe für einen geringeren Bedarf angeführt werden, ansonsten liegt eine gegen Grund- und Menschenrechte verstoßende Ungleichbehandlung vor."

Jüngst kam es in Trier zu einer solchen Menschenrechtsverletzung: In einem Asylbewerberheim gab es Fehl-Feueralarme - ein Grund oder Verursacher der Alarme ist nicht bekannt. Bekannt wurde aber, dass den Bewohnern der betroffenen Asylbewerberheime deshalb das Taschengeld gestrichen wurde.

"Es ist nicht zu bestreiten, dass ein Fehlalarm, wodurch auch immer er hervorgerufen wurde, bedenklich ist und nicht zuletzt auch gefährlich sein kann" heißt es in einem Artikel bei lokalo.de. "Aber ob erzieherische Maßnahmen, die sich heutzutage kein Schüler mehr in der Schule gefallen lassen würde, ein obligates Mittel im Umgang mit erwachsenen Menschen ist, dürfte doch wohl sehr fraglich sein." Es ist nicht nur ein unangemessenes "erzieherisches Mittel", sondern ein Verstoß gegen die Grundrechtecharta.